Hallesche Erklärung: 230 Zivilrechtsprofessoren warnen vor politischer Einflussnahme auf den Rechtsstaat
An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist über die Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats gesprochen worden – und darüber, was Privatrecht damit zu tun hat. Die Tagung der Zivilrechtslehrervereinigung (ZLV) fand vom 20. bis 22. September 2026 in Halle statt. Ihr Generalthema lautete: „Macht Privatrecht Resilienz“.
Im Umfeld der Tagung entstand die „Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft“. Bis zum 2. Oktober 2026 hatten 230 Professorinnen und Professoren unterschrieben. Der Text warnt vor aktuellen Gefährdungen des Rechtsstaats in Deutschland, Europa und darüber hinaus.
Warnung vor politischer Entgrenzung
Die Unterzeichner nennen Bestrebungen, die den Rechtsstaat und seine Institutionen diskreditieren, unabhängige Forschung behindern und politische Debatten von sachlichen Grundlagen und wissenschaftlichen Erkenntnissen lösen. Auch das Ausgrenzen einzelner Bevölkerungsgruppen sowie der Versuch, die Bindung staatlicher Gewalt an Gesetz und Recht zu umgehen, gehören für sie in dieses Bild.
Dadurch könnten machtpolitische Interessen ohne rechtsstaatliche Grenzen durchgesetzt werden. Die Erklärung fordert deshalb die Bindung aller staatlichen Gewalt an Gesetz und Recht, die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Freiheit und institutionelle Unabhängigkeit von Forschung und Lehre.
Die Rechtswissenschaft habe die Aufgabe, Gefährdungen des Rechtsstaats zu erkennen, frühzeitig zu benennen, kritisch zu analysieren und ihnen mit wissenschaftlichen Mitteln entgegenzutreten. Ihrer Verantwortung werde sie nicht durch unreflektierte Anpassung an politische Vorgaben gerecht, sondern durch eigenständige, kritische und methodisch verantwortete Erkenntnissuche.
Eine freie und unabhängige Rechtswissenschaft und der Respekt vor unterschiedlichen Perspektiven seien Voraussetzungen einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Ordnung. Die Bindung staatlicher Gewalt an Gesetz und Recht, die Unabhängigkeit der Justiz und die freie Wissenschaft müssten gewährleistet bleiben – und dürften nicht autoritären politischen Machtansprüchen untergeordnet werden.
Wichtig ist dabei eine formale Klarstellung: Die Erklärung ist keine offizielle Erklärung der ZLV, sondern eine persönliche Erklärung der Unterzeichner. Die ZLV stellte dafür die Plattform bereit. Unterzeichnen können auch Zivilrechtswissenschaftler, die nicht Mitglied der Vereinigung sind. Dafür genügt eine E-Mail an info@zlv-info.de mit gegebenenfalls akademischem Titel, Vor- und Nachnamen sowie dem Ort der akademischen Tätigkeit.
Wer kontrolliert die Justiz?
Die Fragen aus Halle stehen nicht allein. Beim 75. Deutschen Juristentag in Erfurt wurde über die Unabhängigkeit der Justiz und mögliche politische Einflussnahme diskutiert. Anlass ist unter anderem die politische Lage: Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt, die der Verfassungsschutz als gesichert extremistisch einstuft, befürchten manche einen grundlegenden Staatsumbau und hoffen auf eine Begrenzung durch Gerichte.
Ein Blick nach Ungarn und Polen zeigt, wie schnell sich die Spielräume verschieben können. Die Entwicklungen unter Fidesz in Ungarn und PiS in Polen machen laut dem Bericht deutlich, dass auch die Justiz als Kern des Rechtsstaats unter politischen Druck geraten kann.
Eine empfindliche Stelle sind die Staatsanwaltschaften. Sie gehören in Deutschland zur Exekutive und unterstehen den Landesjustizministerien; die Bundesanwaltschaft ist dem Bundesjustizministerium unterstellt. Staatsanwälte müssen sowohl internen als auch externen Weisungen aus den Justizministerien folgen.
Solche Weisungen können allgemeine Vorgaben betreffen, etwa die Strafverfolgung bei bestimmten Mengen an Betäubungsmitteln. Möglich sind aber auch Anweisungen in einzelnen Verfahren – beispielsweise zur Einstellung oder Wiederaufnahme eines Strafverfahrens.
Der Deutsche Richterbund fordert die Abschaffung des externen Weisungsrechts. Andrea Titz warnt zugleich: Rechtswidrige Weisungen dürften zwar nicht erteilt werden, gegen problematische Vorgaben müssten sich einzelne Staatsanwälte aber mit persönlicher Zivilcourage wehren.
Carsten Löbbert von der Neuen Richter*innenvereinigung hält das Weisungsrecht bislang für vorsichtig angewandt. Bei einem möglichen Wandel der politischen Haltung könne es jedoch problematisch werden. Er spricht sich für eine staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit ähnlich der richterlichen Unabhängigkeit aus. Demokratische Kontrolle könnte seiner Ansicht nach durch Parlamente erfolgen, etwa durch deren Rechtsausschüsse.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts skeptisch ab, befürwortet aber mehr Transparenz und eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung. Eine bundesweite Pflicht, Weisungen schriftlich zu erteilen und zu begründen, gibt es bislang nicht. Ein entsprechender Gesetzentwurf ihres Vorgängers Marco Buschmann (FDP) wurde nicht umgesetzt.
Unabhängigkeit endet nicht bei der Robe
Richterliche Unabhängigkeit gilt grundsätzlich für die Rechtsprechung und die Leitung von Gerichtsverfahren. Die Gerichtsverwaltung ist dagegen weitgehend in die Ministerialverwaltung eingegliedert. Justizministerien entscheiden unter anderem über Personalstärke und IT-Ausstattung – also über Dinge, die im Gerichtsalltag ziemlich handfest bestimmen, ob Arbeit vorankommt oder sich Akte auf Akte stapelt.
Löbbert fordert deshalb, die Justizverwaltung aus der Exekutive herauszulösen. Stattdessen solle ein dem Parlament verantwortliches Gremium über Organisation und Ausstattung der Gerichte entscheiden.
Auch bei Einstellungen und Beförderungen liegen die Hebel oft bei den Justizministerien. In vielen Bundesländern entscheiden sie über die Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten. Gesetzlich maßgeblich ist vor allem die juristische Qualifikation; bei Spitzenämtern nimmt die Politik jedoch Einfluss. Gerichtspräsidenten beurteilen Richter und beeinflussen dadurch deren Karrierechancen.
In einigen Ländern wirken Richterwahlausschüsse bei der Ernennung von Richtern und teilweise auch von Staatsanwälten mit. In ihnen sitzen Abgeordnete und teilweise Vertreter der Justiz. Sie sollen Kontrolle und demokratische Legitimation stärken.
Löbbert befürwortet bundesweit eingeführte Richterwahlausschüsse mit einer möglichst vielfältigen Besetzung aus Parlament, Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft. Das Modell bringt allerdings eigene Reibung mit: In Thüringen gibt es seit zwei Jahren Streit über die Besetzung des Ausschusses. Dadurch werden Richter teilweise verzögert auf Lebenszeit ernannt.
Einfache Lösungen gibt es nicht, wohl aber verschiedene Reformansätze. Andrea Titz appelliert an die Gesellschaft, sich im Fall einer ernsthaften Gefährdung der Justiz öffentlich für deren Schutz einzusetzen.
Reformdruck aus der Justiz selbst
Der Deutsche Richterbund hat angesichts des Erstarkens rechtsautoritärer Kräfte die „Weimarer Forderungen zur Resilienz der Justiz“ beschlossen. Anlass war der 24. Richter- und Staatsanwaltstag im April 2026. Ziel ist, die Justiz widerstandsfähiger gegen politische Eingriffe und eine mögliche Instrumentalisierung zu machen und die Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats auf allen staatlichen Ebenen zu stärken.
Als ersten Schritt nennt der DRB einen verbesserten Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor gezielten politischen Eingriffen. Auch die Bundesländer sollen Maßnahmen zum Schutz des Rechtsstaats und der richterlichen Unabhängigkeit ergreifen. Vorrangig geht es um die Resilienz der Landesverfassungsgerichte und um die Frage, wer über die personelle Besetzung der Justiz entscheidet.
Ernennungen und Beförderungen von Richterinnen, Richtern und Staatsanwälten gelten als mögliche Ansatzpunkte für politische Einflussnahme. Nach Vorstellung des DRB sollten diese Entscheidungen möglichst unabhängig von der Politik getroffen werden. Der Verband schlägt vor, die Zuständigkeit für Einstellungen von den Justizministerien auf die Oberlandesgerichte zu übertragen. In Nordrhein-Westfalen gibt es dieses Modell bereits.
Starke Mitbestimmungsrechte von Justizgremien könnten politischen Einfluss begrenzen. In neun Bundesländern entscheiden Richterwahlausschüsse über Personalfragen; sie sind meist mehrheitlich mit Landtagsabgeordneten besetzt. Der DRB fordert eine Zusammensetzung, die politische Dominanz ausschließt, und ein Vetorecht für Vertreter der Justiz.
Besonders deutlich wird der Reformvorschlag beim Weisungsrecht. Die Weisungsbefugnis der Ministerien für konkrete Strafverfahren stammt laut DRB aus dem vorletzten Jahrhundert. Der Verband will gesetzliche Möglichkeiten für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung beseitigen und das Weisungsrecht der Justizminister für konkrete Ermittlungsverfahren schnellstmöglich aus den Gesetzen streichen.
Der DRB hat zu den Gefahren für die
