Sachsen-Anhalt vor der Wahlanfechtung: Wie Fraktionsgelder die Landtagswahl gefährden könnten
In Sachsen-Anhalt steht die Gültigkeit der Landtagswahl im Raum. Zwei Juristen stellten Anfang Oktober in einem Beitrag des „Spiegel“ infrage, ob die Wahl rechtlich Bestand haben kann. Auslöser ist der Vorwurf, die AfD habe im Wahlkampf Fraktionsmittel bei Bürgerdialogen unsachgemäß eingesetzt.
Einer dieser Bürgerdialoge fand Ende Juni in Hohenmölsen statt. Auf der Bühne stand unter anderem der AfD-Politiker Ulrich Siegmund. Sollte sich ein rechtswidriger Einsatz der Gelder nachweisen lassen, könnte am Ende sogar eine Neuwahl des Landtags stehen. Ganz so automatisch läuft das allerdings nicht, sagt Winfried Kluth, Staatsrechtler an der Universität Halle.
Zwei rechtliche Hürden bis zur Neuwahl
Ein nachgewiesener Wahlfehler führt nach Kluths Einschätzung nicht von selbst zu einer erneuten Landtagswahl. Dafür müssten zwei rechtliche Hürden genommen werden. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, soll Kluth in dem Beitrag erläutern; der bereitgestellte Text enthält diese Erklärung wegen einer Bezahlschranke jedoch nicht.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Bürgerdialoge parlamentarische Information oder Wahlwerbung waren. Mehrere Staatsrechtler werfen der AfD vor, ihren Wahlkampf in Sachsen-Anhalt teilweise aus Mitteln der AfD-Landtagsfraktion finanziert zu haben. Im Mittelpunkt stehen die Veranstaltungen der AfD-Fraktion vor der Landtagswahl Anfang September.
Die Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger sagte, der AfD-Wahlkampf sei „großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“ worden. Ihrer Einschätzung nach sei das offensichtlich rechtswidrig und könne eine Wahlanfechtung ermöglichen. Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Parlamentsfraktionen annehmen. Als Spende gilt auch, wenn andere die Kosten für Veranstaltungen übernehmen und damit unmittelbar für eine Partei geworben wird.
Mandatsrelevanz als entscheidende Frage
Selbst ein Verstoß reicht für eine Ungültigkeit der Wahl aber nicht zwingend aus. Der Fehler müsste sich auf die Sitzverteilung ausgewirkt haben können – juristisch heißt das „Mandatsrelevanz“. Vergleichbare Einwände haben Gerichte in der Vergangenheit zurückgewiesen, wenn unzulässige Wahlwerbung nach ihrer Einschätzung keinen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte.
Im Fall Sachsen-Anhalt ist das für Schönberger nicht eindeutig. Sie verweist auf die Anzahl und den zeitlichen Umfang der Bürgerdialoge. Das macht die Sache, vorsichtig gesagt, nicht kleiner.
Der AfD-Fraktionsgeschäftsführer im Magdeburger Landtag, Patrick Harr, weist die Vorwürfe zurück. Die Bürgerdialoge seien im zulässigen Rahmen und Zeitraum aus Fraktionsmitteln bezahlt worden. Außerdem trenne die AfD klar zwischen der Arbeit der Fraktion und der Partei.
Der Freiburger Jurist Fabian Michl hält eine Wahlanfechtung grundsätzlich für möglich. Eine unzulässige Wahlkampffinanzierung durch Fraktionen verletze die Chancengleichheit der Parteien und könne Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens sein.
Starke AfD, offene Einspruchsfrist
Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers sieht zwar einen möglichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Er bezweifelt jedoch, dass es ein praktikables Kriterium für die Mandatsrelevanz gibt. Eine Wahlwiederholung wäre nach seiner Einschätzung ein so schwerwiegender Eingriff, dass sie nur selten angeordnet würde.
Nach dem vorläufigen Ergebnis wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Die CDU erhielt 17,2 Prozent. Gerade diese Kräfteverhältnisse verleihen der juristischen Frage zusätzliches Gewicht, auch wenn daraus allein noch keine Entscheidung über eine Wahlanfechtung folgt.
Jeder Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt kann Einspruch gegen die Wahl einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab der Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Ministerialblatt. Die Landeswahlleitung kündigte an, das Ergebnis „in Kürze“ zu veröffentlichen.
Heute, am 9.10.2026, wird an der Uni Halle deshalb nicht nur über Staatsrecht gesprochen werden. Im Hintergrund läuft ein Verfahren an, bei dem es um Fraktionsgelder, Bürgerdialoge, Wahlwerbung und letztlich um die Frage geht, ob ein möglicher Fehler die Sitzverteilung berührt hat. Die Bühne in Hohenmölsen ist längst abgebaut; rechtlich ist die Sache damit noch lange nicht erledigt.
