Vor der Synagoge in Halle (Saale) ist ein Streit eskaliert, der inzwischen auch die Polizei beschäftigt. Nach einer spontanen Protestaktion jüdischer Studierender ermittelt die Polizeiinspektion Halle wegen des Verdachts der Beleidigung – von Amts wegen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Hans-Thomas Tillschneider als „Nazi“ bezeichnet wurde.

Tillschneider, AfD-Politiker und neuer Vizepräsident des Landtags von Sachsen-Anhalt, berichtete am Mittwoch in der ersten Plenarsitzung des neuen Landtags über das Verfahren. Einen Strafantrag habe er nicht unterschrieben, sagte er, und das wolle er auch künftig nicht tun. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

Menschenkette vor der Synagoge

Auslöser war eine Menschenkette von Mitgliedern der „Jüdischen Studierendenunion“ am vergangenen Freitag vor dem Eingang der Synagoge. Die Studierenden wollten verhindern, dass Tillschneider an einer Gedenkveranstaltung zum rechtsmotivierten Terroranschlag auf die Synagoge teilnimmt. Der Anschlag ereignete sich am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur vor sieben Jahren.

Während des Protests sollen ein oder mehrere Beteiligte Tillschneider als „Nazi“ bezeichnet haben. Beleidigung wird üblicherweise nur verfolgt, wenn die betroffene Person einen Strafantrag stellt. In gesetzlich geregelten Sonderfällen kann ein Verfahren jedoch auch ohne Strafantrag eingeleitet werden, unter anderem bei Beleidigungen von Personen des politischen Lebens und bei besonderem öffentlichen Interesse. Nach Medienberichten scheint die Staatsanwaltschaft ein solches Interesse hier anzunehmen.

Die Polizei stufte die Menschenkette als spontane Versammlung ein. Vertreter der Versammlungsbehörde vermittelten zwischen Tillschneider und den Demonstrierenden. Die Situation blieb nach Polizeiangaben ruhig. Nach längerer Diskussion verzichtete Tillschneider auf die Teilnahme und verließ den Ort noch vor Beginn der Veranstaltung.

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Hausrecht oder Blockade?

Der verhinderte Besuch sorgt unterdessen für Diskussionen. Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Halle, hält politische Kritik an Tillschneider für nachvollziehbar. Rechtlich entscheidend sei aber, wer über den Zutritt zur Veranstaltung verfügte.

Die Synagogengemeinde als Inhaberin des Hausrechts hätte Tillschneider den Zutritt verweigern können. Ein Hausverbot wäre laut Kluth rechtlich unproblematisch gewesen. Hintergrund ist unter anderem eine frühere Landtagsrede, in der Tillschneider den Anschlag auf die Synagoge relativiert haben soll. Einen Ausschluss aus diesem Grund hält Kluth für nachvollziehbar.

Kritischer sieht der Jurist, dass der Zutritt letztlich durch eine Menschenkette jüdischer Studierender vor dem Eingang verhindert wurde. Damit stellt sich die Frage, wie berechtigte Kritik an einer Person mit dem Respekt vor ihrem öffentlichen Amt als Landtagsvizepräsident vereinbart werden kann. Dieses Spannungsfeld ist bei Amtsträgern wiederholt Gegenstand gesellschaftlicher Debatten.

Ob die Synagogengemeinde gegen die Blockade hätte einschreiten sollen, ließ Kluth wegen fehlender Detailkenntnisse offen. Ein Eingreifen hätte möglicherweise zu einer Konfrontation während der Gedenkveranstaltung geführt – ausgerechnet an einem Ort und einem Tag, an dem ohnehin viel auf dem Spiel stand.

Gesprächsangebot an die Gemeinde

Nach dem Protest forderte Tillschneider den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Halle, Max Privorozki, zu einem Gespräch auf. Privorozki erklärte, die Gemeinde sei grundsätzlich offen für einen Austausch mit dem Landtag. Eine Einladung liege bislang jedoch noch nicht vor.

Der Fall berührt damit mehrere Ebenen zugleich: das Hausrecht der Synagogengemeinde, die Versammlungsfreiheit der Protestierenden, den Schutz des politischen Ansehens und die Frage, wann eine Äußerung strafrechtlich verfolgt wird. Die als Quelle herangezogene Bundestags-Drucksache liefert dazu keinen lesbaren Nachrichtenbeitrag; der übermittelte Inhalt besteht ausschließlich aus binären beziehungsweise komprimierten PDF-Daten.