Medizin und Macht: Die dunkle Geschichte der DDR-Venerologie entblößt
In einem aufschlussreichen Vortrag an der Universität Heidelberg betonte Prof. Florian Steger, dass die institutionalisierte Medizin in totalitären Regimen häufig ihr Ethos zugunsten politischer Interessen aufgibt. Sein Vortrag im Rahmen der Marsilius-Vorlesung ging auf die erschreckenden Praktiken in der DDR ein, bei denen junge Frauen aufgrund von Verdacht auf Geschlechtskrankheiten oder durch Denunziationen in Venerologische Stationen eingewiesen wurden. Diese Einrichtungen, die Teil eines umfassenden staatlichen Disziplinierungsapparates waren, hinterließen bei den Betroffenen oft schwerwiegende physische und psychische Traumata.
Die Hintergründe dieser Problematik sind tief in der Geschichte der Medizin in Deutschland verwurzelt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den Besatzungszonen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten ergriffen, die in der DDR zu einem drastischen Anstieg von Zwangseinweisungen führten. Mädchen und Frauen ab 12 Jahren konnten in Venerologische Stationen zur „Behandlung“ eingewiesen werden, ohne dass eine medizinische Indikation vorlag. Wie bpb.de beschreibt, waren diese Stationen nicht nur medizinische Einrichtungen, sondern auch Instrumente der Kontrolle, die vom Ministerium für Gesundheitswesen und überwacht durch das Ministerium für Staatssicherheit koordiniert wurden.
Die Realität in geschlossenen Stationen
Die medizinische Behandlung in diesen Einrichtungen war oft entwürdigend. Betroffene erlitten unangemessene gynäkologische Untersuchungen und übermäßige Medikation, was in vielen Fällen zu sexualisierter Gewalt führte. Prof. Steger machte deutlich, dass viele der Zwangseinweisungen nicht auf tatsächlichen Erkrankungen basierten. So erhebt sich die Frage: Wie kann eine solche Verzerrung des medizinischen Ethos stattfinden? Wie wurden Ärzte Teil dieses Systems?
In einem erschreckenden Beispiel führte 1968 die Zwangseinweisung von 2.763 Personen in der DDR dazu, dass nur 28 Prozent tatsächlich an einer nachgewiesenen Geschlechtskrankheit litten. Ein ähnliches Bild zeigt sich 1977, als von 235 zwangseingewiesenen Mädchen und Frauen gerade einmal 30 Prozent nachweislich erkrankt waren. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug zwischen vier und sechs Wochen, konnte aber bis zu zwölf Wochen ausgedehnt werden. Diese Zeit war geprägt von strengen Hausordnungen, die den Alltag der Zwangseingewiesenen regelten und zur Disziplinierung dienten.
Der ärztliche Apparat und seine Grenzen
Wieso erlaubten Ärzte diese Praktiken? Viele medizinische Fachkräfte arbeiten in diesen Einrichtungen als inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und trugen somit zur Überwachung und Kontrolle der Patientinnen bei. Zwei namentlich bekannte Ärzte, IM „Schneider“ und IMS „Karl“, liefern erschreckende Einblicke in die Missstände und die Denunziation von Patientinnen.
Die Auseinandersetzung mit diesen Verhältnissen ist noch lange nicht abgeschlossen. 2016 beschäftigte sich die Bundesregierung intensiv mit den geschlossenen Venerologischen Stationen. In mehreren Urteilen erklärten Gerichte die Unterbringung in diesen Einrichtungen für rechtsstaatswidrig, und 2015 wurde ein Gedenkstein für die betroffenen Mädchen und Frauen in Halle eingeweiht. Diese Geschichte ist nicht nur ein dunkles Kapitel in der deutschen Medizingeschichte, sondern ein eindringlicher Appell, die ethischen Grundlagen der Medizin stets zu hinterfragen und zu verteidigen.
Wie auch Prof. Steger im Austausch mit der Universität Heidelberg verdeutlicht, ist der Dialog zwischen den Wissenschaftskulturen von herausragender Bedeutung, um solche Verirrungen in der medizinischen Praxis zu verhindern. Es liegt an der zukünftigen Generation von Ärztinnen und Ärzten, das medizinische Ethos hochzuhalten und sich gegen politische Instrumentalisierung zu wappnen.
