Bei der Uni Hildesheim liegen neue Zwischenergebnisse zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Hildesheim vor. Sie zeichnen ein deutlich größeres Ausmaß, als bislang bekannt war: Forschende fanden im Bistumsarchiv seit 1945 Hinweise auf 84 weitere Personen mit Missbrauchsverdacht.

Zusammen mit den 64 bereits bekannten Beschuldigten aus zwei früheren Studien gibt es damit 148 Tatverdächtige. Die Suche nach weiteren Hinweisen ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Zahl der Opfer bleibt unklar. Nach Einschätzung der Forschenden liegt sie aber deutlich über den bislang bekannten rund 150 Betroffenen.

Betroffene berichten von Folgen bis heute

Bei der Vorstellung der Zwischenergebnisse waren zahlreiche Betroffene anwesend. Einer von ihnen ist Markus Buller aus Kissenbrück. Er berichtete, dass er in den 1980er-Jahren als Jugendlicher von einem Pater bei Göttingen missbraucht worden sei.

Nach dem Tod seines Vaters habe sich der Pater ihm als Ersatzvater angeboten und seine damalige schwierige Situation ausgenutzt. Die Übergriffe, sagte Buller, hätten anhaltende psychische Probleme verursacht. In seinem früheren Beruf als Unternehmensberater könne er nicht mehr arbeiten.

Nach seinen Angaben hatte es gegen den Pater bereits zuvor Missbrauchsvorwürfe gegeben. Buller fordert deshalb, dass die Studie auch das institutionelle Versagen der Kirche untersucht: Wie konnten die Übergriffe möglich werden, obwohl es offenbar schon Hinweise gab?

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Die laufende Studie befasst sich erstmals auch mit dem Umgang des früheren Hildesheimer Bischofs Heiner Wilmer mit Missbrauchsfällen. Untersucht wird der Zeitraum von 2018 bis 2026. Wilmer, inzwischen Bischof von Münster, hatte die Studie 2025 in Auftrag gegeben.

Studie läuft zunächst bis April 2027

Die Untersuchung läuft zunächst bis April 2027. Nach Angaben der Forschenden könnte sie verlängert werden. Am Ende soll ein ausführlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen für das Bistum Hildesheim entstehen. Die Empfehlungen sollen vor allem den Schutz von Kindern und anderen Menschen innerhalb der Kirche vor sexualisierter Gewalt verbessern.

Der Blick auf Hildesheim steht dabei in einem größeren Zusammenhang. Betroffene und Zeitzeuginnen berichten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs von sexueller Gewalt, aber auch von Vertuschung und Schweigen in der evangelischen und katholischen Kirche. Der sogenannte Missbrauchsskandal von 2010 machte Berichte Betroffener aus der katholischen Kirche erstmals breiter öffentlich bekannt und wurde zu einem wichtigen Ereignis für die Aufarbeitung in Deutschland. Seither erhalten Betroffene aus beiden großen Kirchen zunehmend Gehör.

Die Tatorte und Strukturen unterscheiden sich. Für die katholische Kirche werden Gemeinden, Heime, Internate und Schulen genannt. Betroffene beschreiben Machtstrukturen, die sexuellen Kindesmissbrauch begünstigten und Täter schützten. In Priesterseminaren seien Sexualität, sexuelle Entwicklung und sexuelle Identitätsbildung nicht ausreichend behandelt worden; in diesem Zusammenhang nennen Betroffene auch Zölibat und Homosexualität. Hinweise auf Missbrauch seien häufig unter Verweis auf das Beichtgeheimnis nicht weitergegeben worden.

In der evangelischen Kirche berichten Betroffene von Gemeinden, Heimen und Pfarrfamilien als Tatorten. Institutionelle Strukturen hätten sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche begünstigt. Das Selbstbild einer offenen und liberalen Kirche habe Offenbarungen erschwert. Geistliche gaben Hinweise auf sexuelle Gewalt laut Betroffenen unter Berufung auf das Seelsorgegeheimnis nicht weiter – auch dann, wenn sie von ihrer Schweigepflicht entbunden worden waren.

Aufarbeitung soll nicht hinter verschlossenen Türen bleiben

Unabhängige Aufarbeitung braucht einen externen Blick und kann nicht allein innerhalb der jeweiligen Institution stattfinden. Zugleich setzt strukturelle Aufarbeitung die Verantwortungsübernahme und Mitwirkung der Institution voraus. Die Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ entwickelte dazu gemeinsame verbindliche Kriterien mit den beiden großen Kirchen. Beteiligt waren unter anderem die UBSKM, der Betroffenenrat beim UBSKM-Amt und die Aufarbeitungskommission.

Für die katholische Kirche unterzeichneten Johannes-Wilhelm Rörig und Bischof Stephan Ackermann im Juni 2020 eine gemeinsame Erklärung zu verbindlichen Kriterien für unabhängige Aufarbeitung. Die rund 400 Ordensgemeinschaften in Deutschland arbeiten in eigenen Strukturen. Deshalb unterzeichneten Johannes-Wilhelm Rörig und die DOK-Vorsitzende Schwester Katharina Kluitmann am 17. Mai 2021 eine eigene Erklärung für die Ordensgemeinschaften. Sie orientiert sich weitgehend an der Vereinbarung mit der Deutschen Bischofskonferenz und berücksichtigt die unterschiedlichen Strukturen der Orden.

Für evangelische Kirche und Diakonie verständigten sich Kerstin Claus, Anne Gidion und Ulrich Lilie im Dezember 2023 auf verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung. Die Erklärung wurde von EKD, Diakonie und UBSKM sowie maßgeblich von Betroffenenvertreterinnen und kirchlichen Beauftragten erarbeitet. Ziel sind unabhängige, umfassende und transparente Verfahren nach überregional vergleichbaren Standards in allen evangelischen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden. Auf dieser Grundlage sollen unabhängige regionale Aufarbeitungskommissionen ihre Arbeit aufnehmen.

Auch Erinnerungen bekommen einen festen Ort. Im Januar 2022 startete die Aufarbeitungskommission das Portal „Geschichten, die zählen“. Dort berichten Betroffene über sexuellen Missbrauch in Kindheit und Jugend. Zum Stand dieses Artikels gibt es 32 Berichte aus dem Umfeld von Kirchen und Religionsgemeinschaften. Das Portal soll erweitert und zu einem Erinnerungsort für die Lebensleistung Betroffener werden.

Zahlen aus Anhörungen und Berichten

Bis November 2025 meldeten sich 275 Betroffene und Zeitzeug*innen mit Berichten über sexuellen Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit Kirchen. Aus dem evangelischen Bereich berichteten 61 Personen in vertraulichen Anhörungen, 19 übermittelten schriftliche Berichte. Zur katholischen Kirche berichteten 136 Personen in Anhörungen, 59 schickten schriftliche Berichte.

Sexueller Kindesmissbrauch in der evangelischen und katholischen Kirche war ein Schwerpunkt der ersten Laufzeit der Kommission. Die Erkenntnisse stammen aus vertraulichen Anhörungen, schriftlichen Berichten, Werkstattgesprächen und einem öffentlichen Hearing. Eine Fallstudie wertet vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte Betroffener aus. Außerdem veröffentlichte die Kommission übergreifende Empfehlungen für gelingende institutionelle Aufarbeitung.

Im April 2019 legte sie ihren Bilanzbericht zur ersten Laufzeit vor, einschließlich Erkenntnissen zu sexuellem Kindesmissbrauch in Kirchen. Das dritte öffentliche Hearing fand im Juni 2018 in Berlin zum Thema „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ statt. Im August 2023 forderte die Kommission bei einer Anhörung des Landtags Nordrhein-Westfalen gesetzliche Regelungen zur Aufarbeitung in den Bundesländern.

Weitere Stellungnahmen befassen sich mit der Aufarbeitung in der katholischen Kirche, den Ergebnissen und der Reaktion auf die MHG-Studie, der Verantwortung der evangelischen Kirche sowie der Aufarbeitung im Zusammenhang mit der EKD-Synode 2018. In zwei Werkstattgesprächen ging es um die Analyse und Dokumentation von Missbrauch in den Kirchen und um die Verantwortung von Institutionen im Aufarbeitungsprozess.