In Deutschland kämpfen Patienten mit Organversagen oft vergeblich um lebenswichtige Transplantationen, da die Anzahl an Spenderorganen merklich hinter der Nachfrage zurückbleibt. Derzeit ist es nur möglich, von Verstorbenen Organe zu spenden, wenn dies ihrem geäußerten oder mutmaßlichen Wunsch entspricht und der Tod als irreversibel festgestellt wird. Nach uni-kiel.de ist hierbei der irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA) die einzige rechtlich akzeptierte Form der Organspende.
In anderen Ländern, wie vielen europäischen Staaten sowie in Japan, den USA und Australien, ist jedoch auch eine Organspende nach endgültigem Herz-Kreislaufstillstand (HKS) anerkannt. Dabei wird der Tod durch den Ausfall des Herz-Kreislauf-Systems festgestellt, was eine bedeutende Erweiterung der Möglichkeiten zur Organspende darstellt. Die Ärztezeitung hebt hervor, dass eine sogenannte No-touch-Periode von meist 5 bis 30 Minuten vor der Organentnahme etabliert ist, in der die Kreislauffunktion genau beobachtet wird.
Eine dringende Notwendigkeit
Der akute Mangel an Spenderorganen in Deutschland wirft die Frage auf, ob Veränderung nötig ist. Die Studie, die von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel gemeinsam mit der Eurotransplant International Foundation durchgeführt wird, beleuchtet das Potenzial der kontrollierten HKS-Spende auf Grundlage retrospektiver Daten aus neun europäischen Ländern. Diese Forschung zeigt, dass die Einführung dieser Art der Spende die Anzahl verfügbarer Organe erheblich steigern könnte.
Interessanterweise könnten Modelle, die beispielsweise auf den praktischen Erfahrungen in der Schweiz oder Spanien basieren, eine Zunahme von bis zu 35 % bei Leber- und 60 % bei Nierentransplantationen vorhersagen. Basierend auf Annahmen wie in Tschechien könnte die Zunahme sogar bei etwa 10 % für Leber- und 30 % für Nierentransplantationen liegen. Allerdings ist der Erfolg einer solchen Regelung stark von den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig, wie die :uni-kiel.de berichtet.
Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Die Rahmenbedingungen für die HKS-Spende variieren stark zwischen verschiedenen Ländern. In Deutschland könnten strukturelle Faktoren wie eine verbesserte Spendererkennung, standardisierte Abläufe und die gezielte Schulung des Fachpersonals entscheidend dafür sein, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Der Ruf nach einer sachlichen Debatte über die HKS-Spende ist daher umso wichtiger, gerade in Anbetracht der gegenwärtigen Diskussionen, die häufig auf die Einführung einer Widerspruchslösung fokussiert sind. Diese würde bedeuten, dass jeder Mensch als Organspender gilt, es sei denn, er hat zu Lebzeiten widersprochen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die legislativen Rahmenbedingungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU durch die EG-Geweberichtlinie geprägt sind. Diese regelt wichtige Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung und Verteilung von Geweben und Zellen. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen könnte folglich auch den Weg für die HKS-Spende ebnen, sollte die öffentliche Diskussion entsprechend gefördert werden. Ein Blick auf die Entwicklungen in anderen Ländern könnte dabei wertvolle Einblicke liefern.