Am 9. Oktober 2026 geht es an der Uni Köln um einen Dienst, der möglichst viel sehen soll, aber selbst nicht allzu oft im Rampenlicht stehen möchte: den Bundesnachrichtendienst (BND). Anlass für den Podcast von ZDFheute sind zwei aktuelle Entwicklungen. BND-Chef Martin Jäger warnte, Russland führe einen „Schattenkrieg gegen uns“. Kurz darauf wurde der frühere BND-Chef August Hanning festgenommen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm versuchten Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit vor.

Helene Reiner und Christian Sievers sprechen darüber, wie der BND arbeitet, warum der Dienst wiederholt in Skandale verwickelt ist, ob er mehr Befugnisse braucht und was mit dem Begriff „Schattenkrieg“ gemeint ist. Zu Wort kommen Nico Lange vom Institut für Risikoanalysen und Internationale Sicherheit sowie der Geheimdienstexperte Luca Manns von der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln.

Was der BND darf – und was nicht

In Deutschland heißt es offiziell nicht Geheimdienst, sondern Nachrichtendienst. Dahinter steckt eine Lehre aus der NS-Zeit: Die Gestapo überwachte, verhaftete und folterte Menschen und vereinte damit die Funktionen von Ankläger und Richter. Die Alliierten und später die Bundesrepublik trennten deshalb Nachrichtendienste und Polizei.

Der BND sammelt und wertet ausschließlich Informationen aus. Er erstellt daraus Analysen für die Bundesregierung. Personen festnehmen, Wohnungen durchsuchen oder Strafverfahren einleiten darf er nicht. Auch politische Einflussnahme, Sabotage und Attentate gehören nicht zu seinen Befugnissen. Das Trennungsgebot schließt polizeiliche Exekutivbefugnisse wie Festnahmen und Beschlagnahmen aus.

Als deutscher Auslandsnachrichtendienst beobachtet der BND das Ausland, sofern Informationen außen- oder sicherheitspolitisch für Deutschland relevant sind. Sein gesetzlicher Auftrag wird durch das Auftragsprofil der Bundesregierung konkretisiert. Darin stehen Themen, Staaten und Aufklärungsschwerpunkte. Für die militärische Aufklärung fremder Staaten ist der BND zuständig; der Militärische Abschirmdienst übernimmt Abwehr- und Sicherheitsaufgaben im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, der Verfassungsschutz entsprechende Aufgaben im zivilen Bereich. Spionageabwehr betreibt der BND grundsätzlich nur zum eigenen Schutz.

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Rund 6.500 Menschen arbeiten für den Dienst, in etwa 450 Berufsprofilen. Die Standorte liegen in Berlin und Pullach bei München. Organisatorisch untersteht der BND direkt dem Bundeskanzleramt, parlamentarisch kontrolliert ihn das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestags.

Vom offenen Netz bis zum Hacking

Die Quellenliste ist lang: öffentliche Informationen aus sozialen Medien, Internet, Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen, Fachzeitschriften und Datenbanken, eigene Vertretungen im Ausland, Informanten sowie der Austausch mit Partnerdiensten. Dazu kommen das Abfangen von Telefonaten, E-Mails und Datenverkehr im Ausland, Bild- und Satellitenaufklärung, Geodaten, Computer Network Exploitation (CNE) und soziale Medien. In der Fachsprache heißen die Verfahren HUMINT, SIGINT, IMINT, OSINT, GEOINT und SOCMINT.

Menschliche Quellen werden angeworben und von Operateuren oder Verbindungsführern geführt. Nach Angaben des Artikels setzt der BND weder sogenannte Romeo-Agenten noch Erpressung mit Kompromat ein. Bei CNE greift der Dienst durch Hacking auf Computernetzwerke im Ausland zu. Satelliten- und Luftbilder werden ausgewertet. Das Satellitensystem GEORG soll mit zwei elektro-optischen Aufklärungssatelliten weltweite Aufklärung ermöglichen. Gebaut werden die Satelliten vom Unternehmen OHB in Bremen; das Projektvolumen beträgt 400 Millionen Euro. Das Vorhaben ist spätestens seit November 2016 öffentlich bekannt. Ein früherer Plan sah eine Beteiligung am Satellitenprojekt HiROS mit 30 Prozent der Kapazitäten vor. Der Start war ursprünglich für 2022 vorgesehen, wurde dreimal verschoben und soll inzwischen 2026 erfolgen.

Besonders wichtig ist die strategische Fernmeldeaufklärung. Internationale Kommunikationsströme werden gefiltert, um Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen. Befindet sich ein Kommunikationsteilnehmer im Inland, gilt die Maßnahme nach dem Artikel-10-Gesetz als strategische Fernmeldeaufklärung; die G-10-Kommission kontrolliert sie. Bis 2022 war die technische Aufklärung in der Abteilung Technische Aufklärung (TA) gebündelt. Dort wurden 2022 täglich mehr als 150.000 Erfassungen verarbeitet und daraus mehr als 250 Meldungen erstellt. Die Abteilung lieferte etwa die Hälfte des täglichen nachrichtendienstlichen Aufkommens; 2013 arbeiteten dort rund 1.500 Beschäftigte.

Die Zahlen zu den G-10-Maßnahmen 2020 wirken beinahe wie eine Tabellenkalkulation mit politischem Gewicht: Drei Einzelmaßnahmen nach § 3 G 10 betrafen ausschließlich islamistischen Terrorismus. Für die strategische Fernmeldeaufklärung waren durchschnittlich 306 Suchbegriffe zum internationalen Terrorismus, 273 zu Proliferation und konventioneller Rüstung sowie 318 zur illegalen Schleusung angeordnet. Dadurch wurden 360 Telekommunikationsverkehre erfasst, 39 davon als nachrichtendienstlich relevant eingestuft. Nach § 8 G 10 wurde wegen Gefahr für Leib oder Leben im Ausland ein Vorgang durchgeführt, typischerweise zur Unterstützung bei der Befreiung entführter deutscher Staatsangehöriger.

Berichte, Warnungen und internationale Drähte

Aus den Informationen entstehen Lagebilder und Berichte für Bewertungen und Entscheidungen der Bundesregierung. Die Themen reichen von internationalem Terrorismus und transnationaler organisierter Kriminalität über Waffen- und Technologietransfers, Geldwäsche, Menschenhandel und Drogenschmuggel bis zu transnationalem Extremismus. Die Erkenntnisse betreffen Politik, Wirtschaft, Militär, Wissenschaft und Technik.

Der BND informiert das Bundeskanzleramt und die zuständigen Bundesministerien. Besonders eng arbeitet er mit dem Auswärtigen Amt, dem Verteidigungs-, Innen-, Wirtschafts- und Entwicklungsministerium zusammen. Für die Bundeswehr erstellt er die zentrale Lagebearbeitung und unterstützt Auslandseinsätze mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen. BND-Mitarbeiter informieren Bundestagsabgeordnete in Hintergrundgesprächen, nehmen an Ausschusssitzungen teil und führen auch Gespräche mit Medienvertretern.

Monatlich entstehen rund 400 Berichte, etwa 750 Anfragen der Bundesregierung werden beantwortet, und mehr als 150 Briefings mit Abnehmern aus Bundesministerien finden statt. Wahrscheinlichkeitsangaben folgen festen Kategorien: „nahezu ausgeschlossen“ bedeutet 1–5 Prozent, „unwahrscheinlich“ 5–20 Prozent, „eher unwahrscheinlich“ 20–50 Prozent, „eher wahrscheinlich“ 50–80 Prozent, „wahrscheinlich“ 80–95 Prozent und „nahezu sicher“ 95–99 Prozent.

Im gesetzlichen Rahmen arbeitet der BND mit deutschen Behörden und Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt und dem Generalbundesanwalt zusammen. Er beteiligt sich am Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), am Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ), am Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), am Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), am Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) und am Nationalen Cyber-Abwehrzentrum.

International unterhält der Dienst Kontakte zu 451 Nachrichtendiensten in 167 Staaten sowie zu Institutionen der EU und NATO. Für 2022 werden rund 80 Residenturen genannt. Beim Informationsaustausch gilt das Prinzip „Do ut des“: eigene Erkenntnisse gegen Informationen anderer Dienste. Nach der „Third Party Rule“ unterliegen Informationen ausländischer Dienste und Informationen über deren Zusammenarbeit grundsätzlich nicht der parlamentarischen Kontrolle. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten grundsätzlich als verfassungsgemäß anerkannt.

Die US-amerikanische National Security Agency arbeitet unter anderem bei der Fernmeldeaufklärung mit dem BND zusammen. Im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 teilte der BND Informationen mit der Ukraine; laut Artikel waren diese nicht für unmittelbare Zielplanungen geeignet. Das Bundeskanzleramt erhielt außerdem Szenarien möglicher russischer Reaktionen auf deutsche Alleingänge bei Panzerlieferungen, darunter Cyberangriffe, Sabotage und Nuklearangriffe.

Der Verratsfall des BND-Mitarbeiters Carsten L. Ende 2022 wurde von Experten als mögliches Risiko für die Zusammenarbeit mit westlichen Partnerdiensten bewertet