Die Schatten der Vergangenheit werfen einen langen Blick auf die Jurisprudenz des Nationalsozialismus, und erhellende Analysen wie die von Susanne Paas tragen dazu bei, das Geschehen näher zu beleuchten. In einem Vortrag über die Rolle des Zivilrechts im Nationalsozialismus wurde kürzlich kritisiert, dass das gängige Narrativ, Richter im Zivilrecht seien standhaft geblieben, nicht den Tatsachen entspricht. Ein eindrückliches Beispiel aus dem Jahr 1936 zeigt, wie das Amtsgericht Mainz einen Vater von seiner Pflicht entband, Schulgebühren für seine Tochter zu zahlen, weil die Herkunft des jüdischen Schulleiters als rechtfertigende Grundlage dient. Ein solches Urteil macht deutlich, dass die „Rasse“ damals als zentrale Eigenschaft angesehen wurde, gestützt auf eine Verkehrsanschauung, die sich an den Idealen der NSDAP orientierte. Wie Leuphana berichtet, argumentierte Paas, dass das Zivilrecht in dieser Zeit durch politische Einflüsse geprägt war und unbestimmte Rechtsbegriffe sowie Generalklauseln Diskriminierung ermöglichten.

Besonders aufschlussreich war der Hinweis auf die so genannte „Kampfklausel“, die es den Gerichten erlaubte, geltendes Recht nicht anzuwenden, wenn es dem Regime nicht passte. Viele Juristen handelten, beeinflusst von Opportunismus und politischem Druck, und profitierten von der Willkür des Systems. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums verdeutlichte zudem die Verfolgung jüdischer Juristen, während regimetreue Kollegen bessere Karrierechancen hatten.

Politische Instrumentalisierung der Jurisprudenz

Diese Aspekte stehen im Einklang mit der Auffassung von Herlinde Pauer-Studer, die in ihrem einführenden Text zu den schonungslosen Rechtfertigungen des Unrechts durch namhafte Juristen umfassend erläutert, wie diese zur Legitimierung der Verbrechen im NS-Regime beitrugen. Sie argumentiert, dass Juristen die Ideologie des Regimes in Rechtsbegriffe übersetzten und somit dem autoritären Führerstaat eine Fassade von Legalität verliehen. Dies lässt sich an den Nürnberger Gesetzen ablesen, die nicht zufällig von Juristen vorbereitet und gutgeheißen wurden, wie Deutschlandfunk berichtet.

Carl Schmitt etwa, ein bedeutender Vordenker, schuf Konzepte, die Hitlers Autorität rechtfertigten, und bezeichnete ihn gar als den „obersten Gerichtsherrn“. Diese zynische Umdeutung führte dazu, dass das Führerprinzip zur geltenden Rechtsquelle wurde. Roland Freisler, ein weiterer schillernder Vertreter jener Zeit, sprach vom „Kampfrecht“, was die juristische Praxis während dieser düsteren Epoche treffend charakterisiert. Es wird deutlich, dass juristische Prinzipien, wie das Analogieverbot und das Prinzip „Nulla poena sine lege“, hier nicht mehr galten.

Einladung zum nächsten Rechtsgespräch

In Anbetracht dieser kritischen Betrachtungen lädt das nächste Lüneburger Rechtsgespräch am 19. Mai 2026 um 18 Uhr in Hörsaal 3 ein. Gast wird Dr. Gerrit M. Beckhaus, LL.M. (Yale), ein Partner bei Freshfields, sein. Das Thema „Legal Tech in der Praxis: Zur Transformation des Rechtsmarkts durch KI“ bietet einen modernen Kontrast zu den historischen Einblicken und zeigt, dass die Beschäftigung mit der Vergangenheit auch für die gegenwärtige und zukünftige Rechtskultur von zentraler Bedeutung ist.

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