Am 29. Oktober 1826 trat der Westfälische Provinziallandtag erstmals in der Schloss-Aula in Münster zusammen. Den Vorsitz führte Karl Freiherr vom Stein. Fast 200 Jahre später, am Mittwoch, 28. Oktober 2026, wird genau dort an diesen Auftakt erinnert: Das Freiherr-vom-Stein-Institut der Universität Münster lädt um 17:15 Uhr zu einer öffentlichen Festveranstaltung in die Aula des Schlosses ein. Der Eintritt ist frei.

Den Festvortrag hält Prof. Dr. Bodo Pieroth, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster. Im Mittelpunkt stehen die ständische Zusammensetzung des Provinziallandtags und die Rolle Karl Freiherr vom Steins als Landtagsmarschall. Für Münster ist das kein bloßer Blick in ein staubiges Geschichtsbuch: Mit dem Provinziallandtag begann in der Region eine parlamentarische Entwicklung, auch wenn das Gremium mit Demokratie im heutigen Sinn zunächst wenig zu tun hatte.

Ein Parlament, aber keines für alle

Nach den Befreiungskriegen und dem Wiener Kongress 1815 wurde Preußen in zehn Provinzen gegliedert. In der neuen Provinz Westfalen, deren Hauptstadt Münster wurde, entstand damit die Grundlage für regionale Selbstverwaltung. Artikel 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtete die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes zur Einrichtung „landständischer Verfassungen“. Preußen ordnete durch das Gesetz vom 5. Juni 1823 und ergänzende Provinzialgesetze Provinzialstände für seine acht Provinzen an; eingerichtet wurden sie zwischen 1824 und 1827. Für Westfalen galt das Gesetz vom 27. März 1824.

Im Oktober 1826 eröffnete Oberpräsident Freiherr von Vincke den ersten westfälischen Provinziallandtag. Westfalen erhielt damit erstmals eine politische Gesamtvertretung. Das preußische Gesetz über die Provinzialstände von 1823 hatte eine begrenzte politische Repräsentation geschaffen. Die Befugnisse blieben überschaubar: Der König allein berief den Landtag ein und ernannte den Landtagsmarschall. Das Gremium beriet provinzbezogene Gesetze, konnte Petitionen und Beschwerden an den König richten und Beschlüsse zu kommunalen Angelegenheiten fassen.

Vier Kurien bildeten den Landtag: Herren und Fürsten, Ritterschaft, Städte sowie Landgemeinden. Die Fürsten- und Herren-Kurie verfügte zunächst über elf Virilstimmen der Standesherren. 1825 verlor der Fürst von Salm-Kyrburg durch den Verkauf seines Anteils an den Fürsten von Salm-Salm die damit verbundene Virilstimme. Die elfte Stimme wurde 1827 dem Freiherrn vom Stein für die Herrschaft Cappenberg-Scheda übertragen. Standesherren mussten grundsätzlich persönlich erscheinen, konnten sich bei erheblicher Verhinderung jedoch vertreten lassen – was überwiegend geschah.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Ritterschaft, Städte und Landgemeinden stellten jeweils 20 Abgeordnete. Wählbar waren Männer ab 30 Jahren mit unbescholtenem Ruf, christlicher Konfession und dem erforderlichen Grundbesitz, der seit mindestens zehn Jahren in Familienbesitz sein musste. Für das Wahlrecht galten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen, allerdings lag das Mindestalter bei 24 Jahren; der Grundbesitz musste nicht zehn Jahre in Familienbesitz sein.

Für die Ritterschaft war der Besitz eines früher landtagsfähigen Ritterguts mit mindestens 25 Talern Grundsteuer nötig. Vergleichbar große landwirtschaftliche Güter konnten gleichgestellt und in einer Matrikel verzeichnet werden. Vertreter von Städten und Landgemeinden mussten Gewerbe oder Grundbesitz mit einem bestimmten Mindeststeuerbetrag nachweisen. In den Kollektivstädten und Landgemeinden wurde außerdem indirekt über Wahlmänner gewählt. Demokratisch im heutigen Verständnis war dieses System nicht. Trotzdem entstand mit der Eröffnung eine Grundlage für bürgerschaftliche Verantwortung in einem gegliederten Staat.

Sechs Wahlbezirke, viele Sonderregeln

Die Wahlen zu Ritterschaft, Städten und Landgemeinden erfolgten in sechs historisch orientierten Wahlbezirken. Minden-Ravensberg umfasste Minden, Ravensberg, Reckenberg, Rheda und Rietberg; zum Bezirk Paderborn gehörten Paderborn und Corvey. Westfalen bestand aus dem Herzogtum Westfalen, Siegen, Wittgenstein und Lippstadt. Der märkische Bezirk umfasste die Grafschaft Mark, Dortmund und Limburg. Das östliche Münsterland bestand aus dem östlichen Teil von Münster, Tecklenburg und Lingen, das westliche Münsterland aus dem westlichen Teil von Münster, Recklinghausen, Anholt, Gemen und Steinfurth.

Die Ritterschaft entsandte insgesamt 20 Abgeordnete: Minden-Ravensberg zwei, Paderborn drei, Westfalen drei, der märkische Bezirk fünf, das östliche Münsterland vier und das westliche Münsterland drei.

Auch die Städte kamen auf insgesamt 20 Abgeordnete. Minden-Ravensberg stellte vier: Minden und Bielefeld verfügten jeweils über eine Virilstimme, Herford und Vlotho über eine wechselnde Vertretung, dazu kam ein gemeinsamer Sitz weiterer Städte. Paderborn stellte zwei Abgeordnete; Paderborn und Höxter wechselten sich ab, ein weiterer Sitz ging an mehrere Städte gemeinsam. Westfalen hatte drei Sitze: Siegen besaß eine Virilstimme, Hamm und Arnsberg wechselten sich ab, ein weiterer Sitz wurde gemeinschaftlich besetzt.

Im märkischen Bezirk gab es fünf Sitze. Iserlohn und Dortmund hatten je eine Virilstimme, Soest und Lippstadt teilten sich einen Sitz, ebenso Hagen, Altena und Schwelm; ein weiterer ging an mehrere Städte gemeinsam. Das östliche Münsterland verfügte über vier Sitze: Münster hatte zwei Virilstimmen, Warendorf und Bocholt wechselten sich ab, ein Sitz blieb weiteren Städten gemeinsam. Im westlichen Münsterland gab es zwei Sitze – einer für die wechselnde Vertretung von Recklinghausen, Dorsten, Rheine, Coesfeld und Stadtlohn, einer für weitere Städte gemeinsam.

Die Landgemeinden stellten ebenfalls insgesamt 20 Abgeordnete. Minden-Ravensberg kam auf vier Sitze: für den Kreis Minden, den Kreis Rahden, die Kreise Bünde und Herford sowie die Kreise Bielefeld, Halle und Wiedenbrück. Paderborn hatte zwei Sitze für die Kreise Paderborn und Büren sowie für die Kreise Brakel, Warburg und Höxter.

Westfalen stellte drei Abgeordnete aus den Kreisen Lippstadt und Brilon, den Kreisen Wittgenstein, Siegen und Olpe sowie den Kreisen Arnsberg und Eslohe. Der märkische Bezirk hatte vier Sitze: für die Kreise Soest und Hamm, den Landkreis Dortmund und Kreis Bochum, die Kreise Iserlohn und Altena sowie den Kreis Hagen. Im östlichen Münsterland entfielen vier Sitze auf den Kreis Tecklenburg, den Kreis Münster, die Kreise Warendorf und Beckum sowie den Kreis Lüdinghausen. Das westliche Münsterland entsandte drei Abgeordnete für den Kreis Recklinghausen, die Kreise Borken und Ahaus sowie die Kreise Coesfeld und Steinfurt.

Vom Ständeparlament zum Verwaltungsverband

Seit 1842 gab es einen Provinzialausschuss mit zwölf Mitgliedern: je vier aus Ritterschaft, Städten und Landgemeinden sowie zwei Vertreter der Fürstenkurie. Er beriet Gesetze zwischen den Sitzungen des Provinziallandtags. 1847 gehörten die westfälischen Abgeordneten zum Ersten Vereinigten Landtag. Nach der Märzrevolution 1848 wurde der Provinziallandtag nicht demokratisch neu gewählt; seine Arbeit ruhte. 1852 berief man ihn in der Reaktionsära nach den bisherigen Regeln wieder ein.

Ab den 1870er Jahren wuchsen die Aufgaben. 1871 erhielt der Provinziallandtag das Budgetrecht für Provinzialanstalten und Provinzialvermögen, während der Provinzialausschuss Verwaltungsaufgaben übernahm. Die Dotationsgesetze von 1873 und 1875 übertrugen den Provinzen zusätzliche Zuständigkeiten und Finanzmittel. Dazu gehörten das Landarmenwesen, Fürsorgeanstalten für Blinde, Taubstumme und psychisch Kranke, Provinzialstraßen, die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Unterhaltung von Denkmälern.

Am 1. August 1886 wurde in Westfalen die bereits in den preußischen Ostprovinzen geltende Provinzialordnung eingeführt. Der bisherige ständische Verband wurde zu einem kommunalen Provinzialverband auf Grundlage der Kreisverbände. Nun wählten die Kreistage den Provinziallandtag; aus einer ständischen Interessenvertretung wurde eine Vertretung der Stadt- und Landkreise. Wegen des preußischen Dreik