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Sachsen
16. September 2025
OstVISION Jugendkonferenz: Perspektiven für die Zukunft junger Menschen!
OstVISION Jugendkonferenz am 8. Oktober 2025 in Chemnitz: Workshops, Diskussionen und Perspektiven für junge Menschen im Osten.
Hessen
16. September 2025
Kasseler Marathon 2025: Uni-Team begeistert im Auepark mit Teamgeist!
Die Universität Kassel beim Kassel-Marathon 2025: Teamgeist, Gesundheit und Engagement in einem erfolgreichen Firmenlauf.
Nordrhein-Westfalen
16. September 2025
Klimawandel bedroht Lebensräume im Wattenmeer: Studie schlägt Alarm!
Die Universität Münster führt im Watt wissenschaftliche Exkursionen durch, um Meereslebewesen zu erforschen und den Ökosystemwandel zu studieren.
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Hessen
16. September 2025
Bildung für alle: Gasthörendes Studium an der Uni Marburg startet!
Bürgerinnen und Bürger können ab Wintersemester 2025/26 Lehrveranstaltungen als Gasthörer an der Uni Marburg besuchen. Anmeldung ab 1. Oktober.
Baden-Württemberg
16. September 2025
Einstein Motorsport glänzt: Ulmer Team holt 13 Pokale in Frankreich!
Das Einstein Motorsport-Team der TH Ulm feierte beim Formula Student France 2025 Erfolge in verschiedenen Disziplinen.
Nordrhein-Westfalen
16. September 2025
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– Diese Zahl ist eine der höchsten in der Geschichte der Krankenkasse.<br>
– Prof. Dr. Klaus Weckbecker, Leiter am Institut für Allgemeinmedizin und Ambulante Gesundheitsversorgung der Universität Witten/Herdecke, wurde über 100 Mal als Gutachter in solchen Verfahren hinzugezogen.<br>
– Die Verfahren betreffen meist Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Behandlungsfehler, seltener staatsanwaltliche Ermittlungen.<br>
– Gerichte fragen Gutachter, ob Ärzte korrekt gehandelt haben.<br>
– Die Zahl der Verfahren ist im Vergleich zu Millionen medizinischer Konsultationen gering, aber die Folgen können gravierend sein.<br>
– Wichtige Fragen in diesen Fällen betreffen die Unvermeidbarkeit von Todesfällen.<br>
– Hohe Risikofaktoren für Fehlentscheidungen bestehen im ärztlichen Notdienst, wo Ärzte auf unbekannte Patienten ohne Vorgeschichte treffen.<br>
– Voreilige Selbstdiagnosen von Patienten können zu Fehlinformationen führen.<br>
– Wichtige Maßnahmen zur Risikominderung:<br>
– Langfristige Bindung zu Ärzten pflegen.<br>
– Begleitperson zu wichtigen Terminen mitnehmen.<br>
– Im Zweifelsfall kostenfreie Begutachtung bei der Ärztekammer beantragen.<br>
– Prof. Weckbecker sieht Klagen als eine Form der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.<br>
– Nicht jede Fehldiagnose ist ein Behandlungsfehler; manche Krankheitsverläufe sind unvorhersehbar.<br>
– Gerichte erwarten von Ärzten umsichtiges Handeln gemäß dem Standard des Faches, nicht Unfehlbarkeit.</p><p>Source 2 (<span class= source_2 ></span>):<br>– Vorgehen bei Verdacht auf Behandlungsfehler hängt von den Zielen der Betroffenen ab.<br>
– Wichtiges Bedürfnis der Betroffenen: klärendes Gespräch mit der verantwortlichen Ärztin oder dem Arzt.<br>
– Ansprechpartner können das Krankenhaus oder die Ärztin/der Arzt selbst sein.<br>
– Im Krankenhaus kann das Beschwerdemanagement kontaktiert werden.<br>
– In einigen Ländern gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Patientenfürsprecher (Ombudsfrau/Ombudsmann) verfügbar.<br>
– Patientenfürsprecher können bei Beschwerden beraten.<br>
– Krankenkassen sind wichtige Ansprechpartner bei Verdacht auf Behandlungsfehler.<br>
– Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Mitglieder kostenlos bei Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern.<br>
– Krankenkassen können Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes einholen.<br>
– Ärzteschaft hat Einrichtungen (Gutachterkommissionen, Schlichtungsstellen) zur Unterstützung bei Behandlungsfehlerverdacht gegründet.<br>
– Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind meist bei Ärztekammern oder Zahnärztekammern angesiedelt.<br>
– Diese Einrichtungen prüfen Fälle, die nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind und in der Regel nicht älter als fünf bis zehn Jahre sind.<br>
– Vorteil: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wird während des Verfahrens unterbrochen.</p><p>Source 3 (<span class= source_3 ></span>):<br>– Patientenrechtegesetz stellt Anforderungen an Nachweis von Behandlungsfehlern.<br>
– Opfer und Angehörige müssen nachweisen:<br>
– Behandlungsfehler ist passiert.<br>
– Schaden erlitten.<br>
– Fehler hat Schaden verursacht.<br>
– Professor Peter Gaidzik von der Universität Witten-Herdecke erklärt, dass eine Möglichkeit oder überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen.<br>
– Beweislast kehrt sich um, wenn ein grober Fehler belegt ist; Behandelnde müssen nachweisen, dass der Fehler den Schaden nicht verursacht hat.<br>
– Betroffene stehen oft vor jahrelangen und teuren Rechtsstreitigkeiten.<br>
– Beispiel von Greuner, der seit sechseinhalb Jahren mit dem Fall seiner Frau beschäftigt ist.<br>
– Er erfuhr erst nach anderthalb Jahren, was mit seiner Frau passiert ist.<br>
– Greuner leitete ein Schlichtungsverfahren bei der Landesärztekammer ein und führt nun einen Prozess.<br>
– Er beschreibt den Prozess als extrem zermürbend, mit Gefälligkeitsgutachten und Versuchen des Krankenhauses, Haftung zu entgehen.<br>
– Kliniken wollen oft ihren Ruf schützen; Ärztinnen und Ärzte fürchten hohe Schadensersatzforderungen.<br>
– Diese Umstände gehen zu Lasten der Betroffenen.</p></div><br>
<br>
<br>
| Title:
Am 16.09.2025 informiert Prof. Dr. Klaus Weckbecker von der UNI Witten über die steigenden Fälle von Behandlungsfehlern in Deutschland.
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Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2025 lädt UNI TU Cottbus zu zehn Veranstaltungen über Zukunftsenergie in Spremberg ein.
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15. September 2025
Universität in Trauer: Sebastian Hempfling plötzlich verstorben!
Sebastian Hempfling, langjähriger Moderator der Uni Köln, verstarb plötzlich am 15.09.2025. Trauer und Unterstützung für die Familie.
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15. September 2025
Zukunft der Romanistik: Neue Technologien im Fokus des 39. Romanistiktags
Der Romanistiktag 2025 an der Uni Konstanz thematisiert KI im Fremdsprachenunterricht. Vorträge, Diskussionen und ein Science Slam erwarten die Teilnehmer.
