Für Saro Omer beginnt die Arbeitswoche oft schon am Wochenende. Der 25-Jährige putzt dann Gebäude, damit er sein Abitur finanzieren und später Verfahrenstechnik studieren kann. Neben der Schule, sagt er, sei eine Voll- oder Teilzeitstelle nicht drin. „Wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten muss ich jeden Cent zweimal umdrehen.“

Omer arbeitet als einer von vier Minijobbern bei der Leipziger Reinigungsfirma „Dreamin“. Geschäftsführer Ratik Gasch setzt auf diese Beschäftigten, wenn kurzfristig zusätzliches Personal gebraucht wird. In der Reinigungsbranche sei es ohnehin schwierig, Mitarbeitende zu finden. Fielen Minijobs weg, würden sich womöglich noch weniger Menschen für den Beruf interessieren, befürchtet Gasch. Seinem Unternehmen drohe dann eine große Personallücke.

Ein Modell vor dem Umbau

Die Rentenkommission empfiehlt, Minijobs künftig grundsätzlich vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung sowie in die Steuer- und Sozialversicherungspflicht einzubeziehen. Der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus würde damit verschwinden – faktisch wäre das bisherige Minijob-Modell abgeschafft. Als einzige Ausnahme sind Minijobs für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.

Die Verdienstgrenze soll bei 603 Euro monatlich bleiben, also bei 7.236 Euro jährlich. Heute können Beschäftigte meist „brutto für netto“ arbeiten: In der Regel zahlen sie keine eigenen Steuer- und Sozialabgaben, während Arbeitgeber Pauschalabgaben leisten, darunter 15 Prozent zur Rentenversicherung und 13 Prozent zur Krankenversicherung. Grundsätzlich besteht bereits Rentenversicherungspflicht, Minijobber können sich davon aber auf Antrag befreien lassen. Rund 80 Prozent tun das. Dieses Opt-out soll entfallen.

Minijobs sind längst nicht nur ein kleiner Nebenverdienst. Manche nutzen sie als Zuverdienst, andere als Haupteinkommen. Rund 6,8 Millionen Menschen waren im ersten Quartal 2026 bei der Minijob-Zentrale gemeldet: etwa 6,5 Millionen im gewerblichen Bereich und rund 250.000 in Privathaushalten. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeitet die Mehrheit im Gewerbe, mehr als ein Drittel in Privathaushalten. Die meisten lassen sich von den Rentenbeiträgen befreien.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Besonders häufig gibt es die Jobs in Gastronomie, Reinigung und Verkehr; die meisten Minijobber arbeiten in der Branche „Handel sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“. Überdurchschnittlich oft sind Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Frauen dabei. Nordrhein-Westfalen liegt mit mehr als 1,5 Millionen Minijobbern vorn.

Zwischen Rentenanspruch und Monatsbudget

Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit dem Risiko der Altersarmut. Wer ausschließlich in Minijobs arbeitet und von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, erwirbt keinen oder nur einen sehr geringen Rentenanspruch. In der Regel besteht außerdem kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für Frauen sieht die Kommission ein zusätzliches Problem: Minijobs könnten dazu führen, dass sie auch nach dem Älterwerden der Kinder in geringfügiger Beschäftigung bleiben. Ehegattensplitting und beitragsfreie Familienversicherung könnten den Anreiz gegen eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit verstärken.

Tobias Dauth, Rektor der Wirtschaftshochschule HHL in Leipzig, hält das Rentenargument allerdings nicht für überzeugend. Minijobs seien eine gute Nebenbeschäftigung, aber ein schlechter Hauptjob. Pflichtbeiträge würden keine auskömmliche Rente garantieren. Sie könnten aber Versicherungsschutz bieten, auf notwendige Wartezeiten angerechnet werden und möglicherweise Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente begründen. Dauth weist darauf hin, dass diese Argumente von den derzeit öffentlich genannten Begründungen abweichen.

Ob aus bisherigen Minijobs reguläre sozialversicherungspflichtige Stellen werden, ist offen. Nach Dauths Einschätzung könnten einige Beschäftigungen umgewandelt werden, andere wegfallen und weitere in Schwarzarbeit übergehen. Auch eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt eine andere Seite: Gerade in kleinen Betrieben haben Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängt. Für 2021 schätzte das IAB, dass rund 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen durch Minijobs ersetzt wurden.

Für Omer ist die Rechnung unmittelbarer. Als Student wäre er von der Reform betroffen; sein Minijob könnte wegfallen. Das Geld fehlt dann nicht irgendwo in einer Statistik, sondern auf dem Konto am Monatsende.

NRW, Handel und die flexible Schicht

In Nordrhein-Westfalen haben nach dem Stand vom 25.06.2026 rund 1,5 Millionen Menschen einen Minijob. Diese Zahl hat sich seit der Neuregelung im Zuge der Hartz-Reform 2003 kaum verändert. 56 Prozent der Minijobber sind Frauen, 44 Prozent Männer. Der größte Einsatzbereich ist der Einzelhandel – Verkauf, Kasse und Warenverräumung; dort sind fast zwei Drittel Frauen beschäftigt. Gastronomie und Gebäudereinigung gehören ebenfalls zu den wichtigen Bereichen, auch dort arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer geringfügig.

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Niedersachsen kritisiert die geplante Abschaffung. Verbandspräsident Dirk Breuckmann sagt, die Gastronomie sei auf flexible Beschäftigungsmodelle angewiesen: für Wochenendarbeit, Veranstaltungen und Messen. Höhere Sozialabgaben könnten Öffnungszeiten und Preise beeinflussen. Wenn am Samstagabend jede Hand gebraucht wird, lässt sich Personal eben nicht immer elegant in Vollzeitstellen gießen.

Auch der Geschäftsführer von „Dreamin“ rechnet mit Engpässen. Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft erwartet, dass ein flexibles Instrument für kleinere und zeitweise benötigte Beschäftigungen verschwinden würde. Betriebe könnten dann schwerer Personal für solche Tätigkeiten finden, der Personalmangel in betroffenen Branchen könnte sich verschärfen. Beschäftigten bliebe weniger verfügbares Einkommen. Außerdem sei der Verwaltungsaufwand für Sozialversicherungsträger bei kleinen Beschäftigungen mit geringen späteren Rentenansprüchen möglicherweise unverhältnismäßig hoch.

Fachkräfte könnten dagegen profitieren, wenn sie ihre Arbeitszeit stärker im Hauptjob einsetzen. Enzo Weber vom IAB sieht ebenfalls eine mögliche Tür: Der Wegfall der 603-Euro-Grenze könnte Beschäftigten ermöglichen, mehr zu verdienen und sich aus der sogenannten Minijobfalle herauszuentwickeln. Gerade Ehepartner könnten bessere Chancen auf berufliche Entwicklung und eine höhere eigene Rentenabsicherung bekommen. Weber bewertet Minijobs zugleich als Möglichkeit zur Umgehung von Sozialabgaben.

Studium, Ruhestand, Familie

Schülerinnen und Schüler sollen vom bisherigen Modell profitieren und sich nicht umstellen müssen. Studierende wären dagegen betroffen. Sie könnten bis zu 1.000 Euro steuerfrei verdienen, müssten jedoch Sozialabgaben zahlen. Rentnerinnen und Rentner nutzen Minijobs häufig als Zuverdienst zur Altersversorgung. Durch die neu eingeführte Aktivrente könnten sie bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, müssten darauf aber Sozialabgaben zahlen. Der Wegfall der 603-Euro-Grenze könnte den Anreiz zu mehr Arbeit erhöhen.

Für Frührentner könnte der Anreiz sinken, früher aus dem Beruf auszusteigen und anschließend im gleichen Bereich auf geringerem Niveau weiterzuarbeiten. In Ehepaaren arbeiten häufig Frauen wenige Stunden, um das Familieneinkommen zu erhöhen oder wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Für sie entfiele die Möglichkeit, ohne Abzüge hinzu zu verdienen. Auch Menschen mit Hauptjob nutzen Minijobs bislang für einen steuer- und abgabenfreien Zusatzverdienst. Alleinerziehende, für die geringfügige Beschäftigungen eine wichtige Einkommensquelle sind, sollten nach Einschätzung der Fachleute gezielter entlastet werden.

Wie Beschäftigte reagieren, lässt sich kaum auf eine Formel bringen. Einige könnten trotz zusätzlicher Steuern und Sozialabgaben weitermachen. Andere geben den Job auf, weil er sich aus ihrer Sicht nicht mehr lohnt. Wieder andere arbeiten mehr, um die Abgaben auszugleichen. Und Schwarzarbeit könnte zunehmen.

Dauth hält die Bedeutung der Minijobs für die Rentenreform im Vergleich zu anderen Themen für begrenzt. Die Rente mit 63 und die kapitalgedeckte Rente seien größere Reformbereiche. Ob die Minijobs tatsächlich abgeschafft werden, ist ohnehin noch offen: CSU-Chef Markus Söder sprach sich zuletzt für ihren Erhalt aus. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigten dagegen die vollständige Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission an.

Bis dahin bleibt die Lage für Beschäftigte und Betriebe reichlich unübersichtlich. Für die einen könnten Beiträge zur Rentenversicherung helfen, Altersarmut zu vermeiden. Für die anderen wird der kleine Job womöglich zu teuer, zu bürokratisch oder schlicht nicht mehr attraktiv.