Am heutigen 4.10.2026 richtet sich der Blick in Bonn auf eine Entscheidung, die für die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen Gewicht hat: Die Universität zu Köln und der Verbund „Ruhr Innovation Lab“ aus TU Dortmund und Ruhr-Universität Bochum dürfen künftig den Titel „Exzellenzuniversität“ führen.

Damit verfügt Nordrhein-Westfalen über vier Exzellenzstandorte: die Universität zu Köln, das Ruhr Innovation Lab, die Universität Bonn und die RWTH Aachen. Bonn und Aachen hatten ihren Exzellenzstatus bereits im Frühjahr erfolgreich verteidigt. Für Köln ist die Auszeichnung zugleich eine Rückkehr: Die Universität hatte den Status schon von 2012 bis 2019 inne.

Fünf neue Standorte, sieben Jahre Förderung

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und der GWK-Vizevorsitzende Falko Mohrs (SPD) gaben in Bonn insgesamt fünf neue Exzellenzstandorte bekannt. Neben der Universität zu Köln und dem Ruhr Innovation Lab zählen dazu die Universität Freiburg, die Universität Jena sowie die Rhein-Main-Universitäten aus Darmstadt, Mainz und Frankfurt am Main.

Die neue Förderperiode beginnt am 1. Januar 2027 und dauert sieben Jahre. Einzelne Exzellenzuniversitäten erhalten jährlich 10 bis 15 Millionen Euro. Für Exzellenzverbünde sind 15 bis 28 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Die Fördervoraussetzungen werden alle sieben Jahre überprüft – also kein Freifahrtschein, sondern eher ein anspruchsvoller Dauerlauf.

Bund und Länder stellen im Rahmen der Exzellenzstrategie jährlich 687 Millionen Euro bereit. Der Bund übernimmt 75 Prozent der Förderung, das jeweilige Sitzland 25 Prozent.

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Wer über die Anträge entscheidet

Über Antragsskizzen und Anträge im Rahmen der Exzellenzstrategie entscheiden das Committee of Experts und die Exzellenzkommission. Im Committee of Experts sitzen 39 ausgewiesene Forschende aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten; gemeinsam repräsentieren sie das gesamte Disziplinenspektrum.

Erfahrung bringen die Mitglieder nicht nur aus ihren jeweiligen Fachgebieten mit. Dazu kommen langjährige Tätigkeiten im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre und in der Wirtschaft. Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats sowie der Präsident oder die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen gemeinsam den Vorsitz.

Das Gremium legt die Förderbedingungen fest, bewertet Skizzen und Anträge auf Grundlage fachwissenschaftlicher Begutachtungen und gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission ab. Außerdem entscheidet es, welche Skizzen zur Antragstellung berechtigen, und bewertet die Ergebnisse der Evaluation von Exzellenzuniversitäten.

Die Exzellenzkommission

Die Exzellenzkommission besteht aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder. Auf Grundlage der Empfehlungen des Committee of Experts entscheidet sie über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.

In Bonn, wo die neuen Standorte bekannt gegeben wurden, dürfte die Nachricht deshalb nicht nur auf den Presseunterlagen stehen. Für Köln beginnt mit dem 1. Januar 2027 die nächste Runde; Dortmund und Bochum treten als Ruhr Innovation Lab gemeinsam an. Und nach sieben Jahren wird wieder genau hingesehen.