Ein Cyberangriff auf die IT-Systeme der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sorgt für Unruhe unter Studieninteressierten. Unbefugte könnten auf Daten aus rund 51.000 Bewerbungen zugegriffen haben. Nach aktuellem Kenntnisstand muss die Universität davon ausgehen, dass die Informationen tatsächlich abgerufen wurden.

Betroffen sind Bewerbungen für das Sommersemester 2026 sowie für das Wintersemester 2026/2027. Für viele Bewerberinnen und Bewerber geht es dabei nicht nur um einen Namen in einer Verwaltungsdatei: Möglicherweise wurden auch Adressen, Telefonnummern, private E-Mail-Adressen und Geburtsdaten eingesehen.

Welche Daten betroffen sein könnten

Nach Angaben der Universität gehören außerdem Angaben zum Studiengang, zum Zulassungsstatus und zum Bewerbungsverfahren zu den möglicherweise betroffenen Informationen. Auch von Bewerberinnen und Bewerbern hochgeladene Bewerbungsunterlagen könnten betroffen sein.

Die Universität wurde nach eigenen Angaben am Mittwoch auf den Vorfall aufmerksam und richtete daraufhin einen Krisenstab ein. Betroffene werden derzeit und fortlaufend informiert. Die zuständigen Behörden wurden benachrichtigt, außerdem erstattete die Universität Strafanzeige.

Zu den Umständen und zum Ablauf des Angriffs machte die Universität zunächst keine Angaben. Offen bleibt damit auch, wie der Zugriff konkret erfolgte und welche Datensätze im Einzelnen abgerufen wurden.

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Angriffe auf Hochschulen nehmen zu

Der Vorfall in Halle fällt in eine Zeit, in der Hochschulen zunehmend mit digitalen Angriffen zu tun haben. Die am 1. Oktober 2025 veröffentlichte Studie „Cybersicherheit an Hochschulen: Föderale Ansätze und (gemeinsame) Wege“ beschreibt eine deutliche Zunahme solcher Attacken. Dazu gehören alltägliche Phishing- und Spam-Attacken ebenso wie mutmaßlich staatlich gesteuerte Operationen.

Das HIS-Institut für Hochschulentwicklung untersucht in der Studie erstmals systematisch, wie die Bundesländer die Cybersicherheit an Hochschulen fördern. Autor:innen sind Mathias Stein, Maren Lübcke und Harald Gilch. Grundlage waren eine Dokumentenanalyse sowie zwei Befragungen von Wissenschaftsministerien und Computer Emergency Response Teams, kurz CERTs. Erhoben wurde im Sommer 2024.

Cybersicherheit ist dadurch zu einem zentralen Handlungsfeld für Hochschulen und Wissenschaftspolitik geworden. Die Studie ordnet sie ausdrücklich als strategische Aufgabe ein, nicht bloß als technisches Problem irgendwo im Maschinenraum der Verwaltung.

Föderale Unterschiede und offene Zuständigkeiten

Die Bundesländer gehen unterschiedlich vor. Einige verfügen über umfassende Strategien und zentrale Anlaufstellen, andere setzen überwiegend auf autonome Lösungen der einzelnen Hochschulen. Unterschiede zeigen sich vor allem bei der organisatorischen Verankerung von Zuständigkeiten, bei Unterstützungsleistungen und bei der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Landesstrukturen.

In vielen Ländern sind CERTs für Hochschulen zuständig. Genutzt werden diese Angebote von den Hochschulen allerdings nur in geringem Umfang. Den Handlungsrahmen bestimmen außerdem rechtliche Vorgaben wie die NIS-2-Richtlinie, Landes-IT-Gesetze und die Vielzahl föderaler Zuständigkeiten – ein ziemlich verschachteltes Gefüge, gerade dann, wenn es schnell gehen muss.

Die Studie empfiehlt Hochschulen, Krisenmanagementprozesse zu etablieren und Zuständigkeiten eindeutig zu regeln. Ministerien sollen Unterstützungsstrukturen bereitstellen und den institutionellen Rahmen schaffen. Länderübergreifende Kooperation und ein systematischer Wissenstransfer gelten als wichtige Voraussetzungen für mehr Resilienz.

Behandelt werden in „HIS-HE:Forum 3|2025 Cybersicherheit an Hochschulen“ die Ziele und Methodik der Untersuchung, Cyberangriffe und aktuelle Bedrohungslagen, rechtliche Grundlagen, föderale Zuständigkeiten, ministerielle Cybersicherheitsansätze und Unterstützungsleistungen der CERTs. Außerdem betrachtet die Veröffentlichung die Situation in allen 16 Bundesländern sowie abschließende Erkenntnisse und Bewertungen.

Während an der Uni Saarland am 17.10.2026 der Blick auf den Fall in Halle fällt, laufen dort wie an anderen Hochschulen Bewerbungen, Einschreibungen und Prüfungen weiter über digitale Systeme. Für die Betroffenen in Halle bleibt vorerst die Information der Universität entscheidend: Welche Daten tatsächlich abgerufen wurden und was als Nächstes passiert.