In Dresdens Neustadt hängt die Zukunft einer Kleingartenanlage an einem kleinen, seltenen Fisch. Im Prießnitzbett zwischen Hohnsteiner und Bautzner Straße soll sich künftig mehr Wasserraum entfalten. Dafür müsste die Kleingartenanlage Prießnitzaue mit ihren 36 Parzellen weitgehend weichen. Zugleich ist unklar, ob im Bach das geschützte, aalähnliche Bachneunauge lebt. Ein Nachweis würde das ohnehin langwierige Verfahren weiter verlängern.

SPD und BSW wollen die Planung deshalb stoppen oder zumindest neu bewerten. Die SPD-Fraktion beantragt, die seit 2019 verfolgte Umverlegung vorerst nicht weiterzuverfolgen und prüfen zu lassen, ob ausschließlich die nicht mehr standsicheren Ufer- und Stützmauern saniert werden können. Antragstellerin ist Dana Frohwieser für die SPD-Fraktion. Der BSW-Stadtrat Maurice Devantier kritisiert vor allem die geplante Fällung zahlreicher Bäume.

Ein Bachbett, zwei Vorstellungen

Heute verläuft die Prießnitz dort in einem stark eingeengten, ausgebauten Bachbett. Ufer und Sohle sind laut Stadt in schlechtem Zustand. Geplant ist eine sogenannte „Prallbogensanierung“: Das Gewässer soll naturnäher werden, ein neuer Pflegeweg den Zugang erleichtern. Der ökologische Zustand des Abschnitts gilt als „mäßig“ und erfüllt damit nicht die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Als „Strahlursprung“ soll der Abschnitt sogar dabei helfen, den Zustand des Gewässers von dort aus zu verbessern.

Der Gewässerrandstreifen ist vollständig von der Kleingartenanlage belegt. Die Bachpflege gelingt deshalb nur punktuell und mit hohem Aufwand. Außerdem liegt die Anlage im Überschwemmungs- und Randstreifenbereich von Prießnitz und Elbe. Nach Darstellung der Stadt müssten Teile der Lauben langfristig ohnehin zurückgebaut werden.

Für die geplante Lösung würde das Gewässerbett vollständig in den Bereich der Kleingartenanlage verlegt. Der Flächenbedarf wird im SPD-Antrag mit rund 19.000 Quadratmetern angegeben, die Anlage würde dadurch weitgehend beseitigt. Nach Angaben der Stadt müssten 188 Gehölze gefällt werden; 84 weitere könnten durch eine Umplanung erhalten bleiben. Einen Teil des Bewuchses stuft die Stadt als ungeeignete Ufervegetation ein. Vorgesehen sind Ausgleichspflanzungen und ein auentypischer Gehölzsaum.

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SPD-Umweltsprecherin Elli Martius hält die Sanierung der maroden Mauern für notwendig, lehnt dafür aber die Aufgabe der Kleingartenanlage und des bestehenden Biotops ab. Die SPD will, dass der Stadtrat feststellt, dass die aktuelle Variante große Eingriffe in die Kleingartenanlage sowie in den gewachsenen Grün- und Lebensraum verursachen würde.

Hochwasserschutz – aber nicht im engeren Sinn

Die Stadt betont, die Maßnahme sei kein Hochwasserschutz im engeren Sinne. Bei Hochwasser könnte das Wasser künftig zwar im Bachbett abfließen. Auch würde kein Treibgut aus Hütten und Zäunen entstehen, das den Tunnel unter der Bautzner Straße gefährden könnte. Wasserstände und Schadenspotenzial für Anwohner würden sich jedoch nicht wesentlich verändern. Deshalb gehört das Vorhaben nicht zur Hochwasserrisikomanagementplanung.

Genau an diesem Punkt setzt die SPD an. Die Stadtverwaltung habe die Umverlegung in der Offenlage zum Hochwasserrisikomanagementplan Prießnitz (V0599/25) ausdrücklich nicht als notwendige Hochwasserschutzmaßnahme eingestuft. Der konkrete Handlungsbedarf bestehe aus Sicht der Antragsteller in der fehlenden Standsicherheit der bestehenden Ufermauern und der daraus entstehenden Gefährdung angrenzender Bebauung – unabhängig davon, ob die Prießnitz umverlegt wird.

Mit dem Stadtratsbeschluss V1284/16 wurde 2016 die Errichtung von Hochwasserschutzmauern an der Prießnitz als eigenständige Maßnahme zur Ufersicherung zur Kenntnis genommen. Die seit 2019 verfolgte Planung geht laut Antrag darüber hinaus. Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender, teilweise privater Ufermauern und Grundstücke sollen frühzeitig einbezogen werden, insbesondere um Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten und Kosten zu klären.

Der Kleingartenverein Prießnitzaue e. V. bemängelte im Sommer 2025 einen fehlenden belastbaren Nachweis der hydraulischen Wirksamkeit und forderte flächenschonende Alternativen. Die SPD möchte deshalb auf Grundlage der bisherigen Variantenuntersuchungen prüfen lassen, ob das Sicherheitsproblem mit deutlich geringerem Flächenverbrauch gelöst werden kann. Bis zum 30. April 2027 soll der Oberbürgermeister dem Stadtrat über den Umsetzungsstand berichten.

36 Gärten und ein langer Behördenweg

Als Ersatzfläche wurde den Pächtern eine Anlage am Hansapark an der Weinböhlaer Straße angeboten, etwa 2,5 Kilometer entfernt. Für viele kommt der Umzug trotzdem nicht infrage: Sie wohnen in der Nähe, und ein Garten ist eben nicht bloß ein Stück Erde, das man auf dem Stadtplan verschiebt. Die Stadt nahm zu den Anträgen von SPD und BSW nicht Stellung. Einen aktuellen Kostenstand nennt sie ebenfalls nicht; 2022 waren rund 1,5 Millionen Euro Baukosten veranschlagt worden.

Das Planfeststellungsverfahren läuft seit dem 18. Juli 2019 bei der Landesdirektion Sachsen. Der betroffene Prallbogen liegt zwischen den europäischen Schutzgebieten FFH-Gebiet Prießnitzgrund und Elbtal. Deshalb waren zusätzliche Untersuchungen der Tierwelt erforderlich. Besonders offen ist die Frage nach dem Bachneunauge. Wird es nachgewiesen, ist eine gesonderte FFH-Verträglichkeitsprüfung nötig, die gutachterlich vorbereitet werden müsste.

Die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen ist inzwischen abgeschlossen. Nach Hinweisen der Naturschutzbehörde überarbeitet die Stadt die Antragsunterlagen. Nach erneuter Einreichung soll das Anhörungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Einen verlässlichen Zeitpunkt für die Entscheidung kann die Landesdirektion derzeit nicht nennen. Selbst nach einem Planfeststellungsbeschluss könnten die Bauarbeiten laut Stadt frühestens etwa ein Jahr später beginnen.

Der Konflikt reicht zurück: Bereits im Hochwasservorsorgeplan von 2010 war vorgesehen, Teile der Prießnitzaue aus dem Überschwemmungsgebiet zu verlagern. Bis zur Entscheidung bleiben die Pächter über ihre Zukunft im Ungewissen. Die SPD-Anträge werden zunächst unter anderem im Stadtbezirksbeirat Neustadt und im Kleingartenbeirat beraten. Der SPD-Antrag soll außerdem den Ältestenrat, die Dienstberatung des Oberbürgermeisters, den Ausschuss für Umwelt und Klima, den Ausschuss für Finanzen und weitere Gremien durchlaufen, bevor der Stadtrat entscheidet.

Renaturierung braucht Platz – und Leute, die mitreden

Der Streit an der Prießnitz zeigt ein Problem, das weit über Dresden hinausreicht. Fließgewässer nehmen in Deutschland nur noch rund ein Prozent der Landesfläche ein – deutlich weniger als früher. Dadurch sind sie touristisch kaum erlebbar und nur begrenzt widerstandsfähig gegenüber den Folgen des Klimawandels. Das Umweltbundesamt, dessen Informationen am 20.10.2025 aktualisiert wurden, sieht deshalb ein bundesweites Flächenziel für die Gewässerentwicklung: Bächen und Flüssen soll in der Kulturlandschaft wieder mehr Raum gegeben werden.

Naturnahe Gewässerentwicklung muss dabei nicht immer mit großen, kostenintensiven Umbauten beginnen. Wo solche Eingriffe nicht möglich sind, kann eine naturnahe Gewässerunterhaltung helfen. Die Eigendynamik des fließenden Wassers erzeugt dann gewässertypische Strukturen; flächendeckend angewendet, könnte sich der Zustand deutscher Fließgewässer verbessern. Welche Renaturierungsmaßnahme passt, hängt vom Gewässerleitbild, den lokalen Defiziten sowie von Flächennutzung und Flächenverfügbarkeit ab.

Der gesetzliche Auftrag ist klar: Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder verpflichten zum Schutz und zur Verbesserung der Fließgewässer. Viele Gewässer entsprechen trotzdem noch nicht dem angestrebten Zustand. In der Praxis entstehen Kosten für Planung, Flächenankauf und Baumaßnahmen, die Kommunen als Maßnahmenträger häufig nur schwer finanzieren können. Förder- und Finanzierungsprogramme des Bundes, der Länder und anderer Organisationen können unterstützen.

Die dauerhafte und rechtssichere Bereitstellung von Flächen gehört zu den wichtigsten und schwierigsten Aufgaben. Behörden, Verbände, Vereine, Landwirtschaft und Bevölkerung bringen unterschiedliche Interessen, Zuständigkeiten und Ansprüche mit. Frühzeitige Zusammenarbeit soll Akzeptanz und Planungssicherheit schaffen – gerade dort, wo ein Bachlauf auf Kleingärten, Mauern, private Grundstücke und Schutzgeb