Berlin, 1. Oktober 2026. An der TU Berlin geht es heute nicht nur um Vorlesungen, Forschungsprojekte und den üblichen Kaffee zwischen zwei Terminen. Auch die Frage, wann Autofahrerinnen und Autofahrer tanken sollten, sorgt für Gesprächsstoff. Seit dem 1. April 2026 gilt das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG). Die sogenannte 12-Uhr-Regel erlaubt Tankstellen, Preise nur einmal täglich um 12 Uhr mittags zu erhöhen.

Prof. Tomaso Duso, Leiter der Monopolkommission und Ökonom am DIW Berlin, hält den geplanten Tankrabatt von 17 Cent trotzdem für ein „falsches Signal“. Die neue Regel habe zwar die Preisdynamik verändert, das Preisniveau aber nicht gesenkt. Maßgeblich bleibe der Ölpreis. Das Ziel war eigentlich, Preisschwankungen zu dämpfen und Autofahrenden mehr Planbarkeit zu geben. Die Mineralölkonzerne hätten sich jedoch schnell angepasst und die erlaubte Erhöhung teilweise als Preispuffer genutzt.

Ein Preisstopp – aber nur für Erhöhungen

Preissenkungen dürfen weiterhin jederzeit und beliebig oft vorgenommen werden. Verboten sind dagegen unter anderem mehrere Preiserhöhungen an einem Kalendertag oder Erhöhungen zu einer anderen Uhrzeit als 12 Uhr. Das Bundeskartellamt überwacht die Einhaltung automatisiert über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, kurz MTS-K. Abweichungen werden seit dem Inkrafttreten lückenlos erfasst und aufgezeichnet.

Die Regel beendet die früher teils bis zu 50 Preisänderungen am Tag und macht Vergleiche damit einfacher. Einen kurzfristigen preisdämpfenden Effekt hat das Bundeskartellamt bislang allerdings nicht festgestellt. Für eine langfristige Bewertung ist es noch zu früh. Erste Datenpakete wurden bis Mitte Juni 2026 an verschiedene Landesbehörden übermittelt.

Fast 90 Prozent der registrierten Abweichungen liegen bundesweit zwischen 11:50 und 12:10 Uhr. Vieles scheint auf technische Anfangsfehler zurückzugehen, daneben gibt es aber auch deutliche Abweichungen. Ob daraus ein vorwerfbarer und bußgeldpflichtiger Verstoß wird, entscheiden die zuständigen Landesbehörden. Möglich sind Geldbußen von bis zu 100.000 Euro.

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Die MTS-K leitet die Daten an die jeweils zuständigen Stellen weiter. Konkrete Vollzugsbehörden haben dem Bundeskartellamt bisher Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein genannt. Mit den übrigen Ländern läuft der Austausch weiter. In manchen Ländern ist die Zuständigkeit grundsätzlich etwa bei Kreisverwaltungen angesiedelt, konkrete Behörden und Ansprechpersonen sind aber noch nicht benannt.

Das klingt nach Bürokratie, ist aber bei durchschnittlich rund 315.000 Preisänderungen pro Tag ein ziemlich großer Brocken. Erfasst werden E5, E10 und Diesel an rund 15.000 Tankstellen. Teilweise sind mehrere hundert kommunale oder Kreisbehörden zuständig. Vor einer Weiterleitung müssen die Einzeldaten validiert und die Abweichungen korrekt dem Verantwortlichen für die Preisfestsetzung sowie der zuständigen Behörde zugeordnet werden. Datenschutz und Datensicherheit setzen dabei enge Grenzen: Daten dürfen nur an zuständige Behörden übermittelt werden.

Auch ein Unterschied zwischen dem Preis an Zapfsäule und Preismast kann einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellen. Zuständig sind ebenfalls die Bundesländer. Hinweise zu den jeweiligen Stellen geben die Wirtschaftsministerien der Länder oder Verbraucherschutzorganisationen. Ob eine Preiserhöhung um 12 Uhr während der Schließzeit zulässig ist, regelt das KPAnG nicht ausdrücklich. Diese Frage müssen die Landesbehörden auslegen; die MTS-K erfasst solche Änderungen automatisch und übermittelt sie ebenfalls.

Der günstige Moment liegt oft vor dem Pendlerverkehr

Der tägliche Preiszyklus ist inzwischen ziemlich gut zu erkennen: Vormittags sind Kraftstoffe meist am billigsten. Um 12 Uhr steigen die Preise häufig schlagartig, teilweise um bis zu 10 Cent. Zwischen Mittag und 18 beziehungsweise 19 Uhr fällt der Preis oft wieder um 70 bis 80 Prozent des vorherigen Anstiegs. Ab etwa 8 Uhr morgens geht es meist noch ein Stück weiter nach unten, bevor der Zyklus um 12 Uhr von vorn beginnt.

Wer sparen will, sollte die Mittagszeit meiden und Preise vergleichen. Abends ist das Tanken meist etwas teurer als vormittags. Daten von ADAC und Markttransparenzstelle zeigen, dass die meisten Tankvorgänge morgens zwischen 7 und 9 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr stattfinden. Autofahrer haben ihr Verhalten längst an frühere Preistäler angepasst. Die niedrigsten Preise liegen derzeit meist ein bis zwei Stunden vor der täglichen Erhöhung.

Der Zeitpunkt 12 Uhr stammt aus dem österreichischen Modell. Der Ökonom Christoph Siemroth hat 11 Uhr als möglicherweise besseren Zeitpunkt vorgeschlagen. Duso und die Monopolkommission empfehlen Experimente mit unterschiedlichen Uhrzeiten – etwa 10, 12, 18 und 21 Uhr. So ließe sich herausfinden, wann die Preise am stärksten sinken und die meisten Verbraucher profitieren. Ein früherer Anstieg um 10 oder 11 Uhr könnte das günstige Preisfenster stärker mit dem Pendlerverkehr verbinden.

Die Regel kann allerdings in beide Richtungen wirken. Ein einheitlicher Erhöhungszeitpunkt macht Preisänderungen sichtbar und könnte den Wettbewerb ankurbeln. Andererseits erleichtert ein vorhersehbarer Zeitpunkt womöglich eine stillschweigende Koordinierung der Anbieter. Vorschläge, auch Preissenkungen nur einmal am Tag zuzulassen, sieht Duso zurückhaltend. Erfahrungen aus Österreich zeigen kurzfristige positive Effekte, aber keine gesicherten langfristigen Wirkungen. Eine Evaluierung nach einem Jahr sei deshalb wichtig.

36 Cent Unterschied an der Zapfsäule

In der Region wurden zur gleichen Zeit Preisunterschiede von bis zu 36 Cent zwischen Tankstellen beobachtet. Ein Teil des Gefälles lässt sich durch Standort, Wettbewerb und Kosten erklären. Bleiben Dieselpreise über längere Zeit um bis zu 36 Cent auseinander, kann das laut Duso jedoch auf lokale Marktmacht hindeuten. Wer schon einmal auf einer Strecke mit leerem Tank unterwegs war, kennt den kleinen Stich im Bauch, wenn die nächste Autobahntankstelle plötzlich die einzige Option ist.

Duso befürwortet deshalb eine Markttransparenz-App, die ausschließlich die günstigsten Anbieter anzeigt. Die Monopolkommission hat das vorgeschlagen, eine entsprechende Regelung fehlt bislang im Gesetz.

Warum Marken unterschiedlich teuer sind, kann mehrere Gründe haben: Manche Kundinnen und Kunden bevorzugen eine Marke und reagieren weniger preissensibel. Große Anbieter verfügen zudem oft über bessere oder stärker frequentierte Standorte. Möglich ist auch Preisführerschaft in einem oligopolistischen Markt. Aral gilt laut einer Untersuchung des Bundeskartellamts traditionell als Preisführer im deutschen Markt; andere Anbieter orientieren sich häufig an Arals Preisen. Dass Esso um 12 Uhr die stärksten Preiserhöhungen zeigt, könnte darauf hindeuten, dass der Anbieter die neue Regel besonders stark nutzt.

Warum Duso vom Tankrabatt abrät

Der Tankrabatt von 2022 wurde laut Monopolkommission mit hoher, aber unvollständiger Weitergabe an die Verbraucher umgesetzt. An weniger wettbewerbsintensiven Standorten, etwa an Autobahntankstellen, blieb ein Teil des Rabatts bei den Unternehmen. Zusätzlich wurden die Preise in Deutschland vor der Einführung überdurchschnittlich stark angehoben. Die tatsächliche Entlastung fiel dadurch noch geringer aus.

Eine erneute pauschale Steuersenkung hält Duso deshalb nicht für effizient. Hohe Preise spiegelten eine reale Knappheit wider und sollten den Kraftstoffverbrauch senken. Eine Steuersenkung schwäche dieses Preissignal und begünstige außerdem einkommensstarke Vielfahrer – also gerade jene, die besonders viel tanken.

Als Alternative nennt der Ökonom eine Klimageld-ähnliche Auszahlung über die Steuer-ID. Alle Steuerzahler würden zunächst direkt entlastet. Höhere Einkommen müssten die Zahlung später über die Steuer teilweise zurückzahlen, während einkommensschwache Haushalte netto stärker profitieren würden. Wer weniger fährt, hätte ebenfalls einen größeren Vorteil. Das Preissignal an der Tankstelle bliebe trotzdem erhalten.

Der lange Hebel liegt im Kartellverfahren

Strukturell am wichtigsten findet Duso das laufende Kartellverfahren des Bundeskartellamts nach § 32f GWB. Untersucht werden mögliche dauerhafte Wettbewerbsstörungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, besonders im Großhandel. Im Fokus stehen mögliche stillschweigende Preisabstimmungen und die Ausweitung von Margen bei Angebotsschocks.

Mögliche Maßnahmen wären Einschränkungen der Lieferverflechtungen zwischen den fünf großen Konzernen oder Regeln, die