Am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau soll vor dem Abitur erheblich Unterricht ausgefallen sein. Elija Walk, heute 20 Jahre alt, will das nicht einfach hinnehmen. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gegen das Land Rheinland-Pfalz und fordert eine nachträgliche Neubewertung seiner Abiturnote.

Walk hat sein Abitur mit einem Durchschnitt von 2,1 bestanden und studiert inzwischen Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Nach seiner eigenen Einschätzung hätte er mit mehr Unterricht bessere Prüfungsergebnisse erzielen und vielleicht ein anderes Studium wählen können. Unterstützung bekommt er von ehemaligen Mitschülern und Lehrkräften. Ihm geht es, sagt er, auch um künftige Schülergenerationen.

405 Stunden ohne Ersatz

In den zwei Jahren vor den Abiturprüfungen fielen nach Unterlagen von Walks Familie 405 von insgesamt 2478 Unterrichtsstunden ersatzlos aus. In Walks Oberstufenzeit sei damit ungefähr ein Drittel des Unterrichts weggefallen. Besonders betroffen waren die Leistungskurse Biologie, Sport und Deutsch; zeitweise fiel dort fast jede zweite Stunde aus. Gerade Sport und Biologie flossen erheblich in seine Abiturnote ein.

Walk und seine Mitschüler hätten dadurch weniger Stoff gelernt als Gleichaltrige an anderen Schulen. Sein Anwalt Martin Malcherek möchte deshalb prüfen lassen, ob die Leistung eines Schülers mit nur 60 von 100 vorgesehenen Unterrichtsstunden genauso bewertet werden darf wie die eines Schülers, der den vollständigen Unterricht erhalten hat. Nach Ansicht des Anwalts hatte Walk eine andere Prüfungssituation als andere Abiturienten desselben Jahrgangs.

Der Abiturient kritisiert außerdem, Unterrichtsausfall könne soziale Benachteiligung verstärken. Wer sich private Nachhilfe oder zusätzliche Unterstützung nicht leisten könne, stehe schnell mit weniger Vorbereitung da. Zusätzlich zum Gerichtsverfahren schaltete Walk den Landeselternbeirat ein und reichte eine Petition beim Landtag ein.

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Gerichte lehnten Eilanträge ab

In einem Eilverfahren blieb Walk bereits erfolglos. Sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße als auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz wiesen seine Eilanträge zurück. Ihre Begründung: Für die Abiturnoten seien ausschließlich die erbrachten Prüfungsleistungen maßgeblich, nicht die Bedingungen, unter denen sich die Schülerinnen und Schüler vorbereitet hätten.

Walk verfolgt die Klage im Hauptverfahren trotzdem weiter und hofft auf eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung. Nun wird der Fall erstmals in der Sache vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Ob am Verhandlungstag bereits ein Urteil verkündet wird, war zunächst offen.

Das Land Rheinland-Pfalz wird in dem Verfahren durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, kurz ADD, vertreten. Sie ist für die Schulaufsicht und die Verwaltung der Lehrkräfte zuständig. Die ADD bestritt die dokumentierten Ausfallzahlen nicht, lehnte Walks Widerspruch jedoch ab.

Was zählt als ausreichender Unterricht?

Die Behörde argumentierte im März, im Biologie-Leistungskurs sei trotz des Ausfalls genügend Zeit für den Pflichtstoff geblieben. Nach dem Lehrplan seien 60 Prozent der Unterrichtszeit für verpflichtende Inhalte vorgesehen, während 40 Prozent für individuell gestaltbare Freiräume genutzt werden könnten. Außerdem verwies die ADD auf die Zumutbarkeit eigenverantwortlichen Lernens.

Rechtlich ist die Sache nicht ganz geradeaus. Eine Klage ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit reicht im Verwaltungsrecht nicht aus. Walk beruft sich deshalb auf eine mögliche Verletzung eigener Rechte und nennt als Grundlage den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Staat ist grundsätzlich für die Organisation des Schulwesens und des Unterrichts verantwortlich. Eine gesetzliche Pflicht, jede im Stundenplan vorgesehene Stunde lückenlos zu erteilen, gibt es allerdings nicht. Auch eine maximal zulässige Zahl von Ausfallstunden nennt das Gesetz nicht.

Das Gericht muss nun klären, ob der Unterrichtsausfall in Landau so erheblich war, dass Walks Rechte verletzt wurden – und welche Folgen das gegebenenfalls für seine Abiturnote hätte. Genau da liegt der Knackpunkt: Nicht nur die Zahl der ausgefallenen Stunden steht im Raum, sondern auch die Frage, ob dadurch die Vergleichbarkeit der Prüfungsbedingungen verloren ging.

Offizielle Quote liegt deutlich niedriger

Die offiziellen Landesstatistiken weisen für das Gymnasium im Schuljahr 2024/25 eine Unterrichtsausfallquote von 0,9 Prozent aus. Das Bildungsministerium äußerte sich nicht zum laufenden Verfahren. Allgemein erklärte es lediglich, drohende Ausfälle würden meist durch Maßnahmen wie fachfremde Aufsicht abgemildert.

Für Walks Klage ist entscheidend, wie das Gericht die konkreten Zahlen und ihre Auswirkungen bewertet. Seine Geschichte spielt dabei nicht irgendwo, sondern in Landau: zwischen Leistungskursen, Abiturvorbereitung und der ziemlich nervenzehrenden Frage, ob 2,1 wirklich das Ergebnis war, das unter normalen Bedingungen herausgekommen wäre.

Quelle: SWR
Weitere Informationen: Focus