Im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist der Streit um das Bundestariftreuegesetz (BTTG) erneut aufgeflammt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte vor Folgen für kleinere Unternehmen, während der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) das Gesetz als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung verteidigte. Die Anhörung fand im Kontext der Freien Universität Berlin statt; dort lehrt auch der Rechtswissenschaftler Felix Hartmann.

Das BTTG ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen des Bundes ausführen, zur Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen. Öffentliche Aufträge des Bundes werden daran geknüpft, dass ein Branchentarifvertrag besteht. Die Regelungen gelten ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.

Warnung vor neuen Hürden

Grundlage der Anhörung waren der Nationale Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung in Deutschland (Bundestagsdrucksache 21/7700) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/585) zu besseren Arbeitsbedingungen und höheren Löhnen.

BDA-Vertreter Roland Wolf warnte, das Gesetz könne kleinere Haustarifverträge verdrängen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen könnten sich dadurch aus Vergabeverfahren zurückziehen. Mandy Reichel von der BDA sagte zudem, das Gesetz widerspreche den Zielen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Ein ziemlicher Spagat: weniger Regeln ankündigen, aber bei öffentlichen Aufträgen neue Nachweise verlangen.

Auch Felix Hartmann von der Freien Universität Berlin bewertete die mögliche Verdrängung von Haustarifverträgen als negativen Aspekt. Zugleich verwies er darauf, dass die EU-Richtlinie zur Tarifbindung keine Ergebnispflicht enthalte. Eine Tarifbindung von 80 Prozent der Betriebe müsse demnach nicht zwingend erreicht werden.

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Der Kölner Arbeitsrechtler Clemens Höpfner sieht attraktive Arbeitsbedingungen vor allem als Aufgabe der Tarifparteien, nicht der Politik. Tarifautonomie funktioniere seiner Einschätzung nach nur dort, wo starke Akteure vorhanden seien. Eva Kocher von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) warnte davor, die Wirkung des Gesetzes zu überschätzen. Seine Bedeutung liege eher darin, dass relevante Akteure den Schutz der Tarifautonomie unterstützten.

Was das Gesetz regeln soll

Das Gesetz soll Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen bei Bundesaufträgen und -konzessionen beseitigen, den Wettbewerb über Lohn- und Personalkosten begrenzen und tarifvertragliche Arbeitsbedingungen bei Bundesaufträgen sicherstellen. Zuständig sind gemeinsam das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das BTTG gehört zum Themenbereich Arbeitsrecht.

Drei Ermächtigungsgrundlagen für Verordnungen sind vorgesehen. Eine Clearingstelle soll geregelt werden, darunter ihre Errichtung, die Bestellung ihrer Mitglieder und die Beschlussfassung. Sie wird von den Sozialpartnern besetzt und kann vor dem Erlass einer Branchen-Tariftreueverordnung beteiligt werden.

Eine weitere Grundlage betrifft die Kontrollen. Organisation, Aufgaben, Durchführung und Kontrollrechte der Prüfstelle Bundestariftreue sollen festgelegt werden. Diese Prüfstelle ist bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt und kontrolliert Arbeitgeber hinsichtlich ihrer gesetzlichen Pflichten.

Die dritte Verordnung betrifft die Zertifizierung der Tariftreue. Sie soll Anforderungen und Verfahren für Tariftreue-Zertifikate festlegen. Zertifizierte Arbeitgeber werden von Nachweispflichten und der Haftung für Nachunternehmer befreit.

Die Verordnungsentwürfe werden mit Bundesressorts, Ländern und Verbänden abgestimmt. Anschließend erlässt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales die Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates. Im September 2026 gingen dazu Stellungnahmen ein, unter anderem von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Bau-, Logistik-, Verkehrs- und Bildungsverbänden, der Deutschen Bahn, der DIHK, der BDA, der Caritas und kirchlichen Arbeitgeberverbänden.

Der Streit um Reichweite und Ausnahmen

Für den DGB, den Verein „Das Progressive Zentrum“ und den Politikwissenschaftler Thorsten Schulten ist das BTTG ein Schritt in die richtige Richtung. DGB-Vertreter Robby Riedel bezeichnete es als wichtigen Schritt zur Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen. Die Ausnahmeregelungen kritisierte er allerdings als kontraproduktiv.

Nach Riedels Angaben verursacht Tarifflucht jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 123 Milliarden Euro. Johanna Siebert vom „Progressiven Zentrum“ lenkte den Blick auf Beschäftigte in un- und angelernten Berufen. Für sie mache es einen erheblichen Unterschied, ob sie zu Tarifbedingungen arbeiteten.

Siebert und Schulten forderten eine stärkere Nutzung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. Schulten kritisierte außerdem, die Wirkung des Gesetzes sei in der aktuellen Fassung stark eingeschränkt. Unter anderem gelte es erst ab einer Betriebsgröße von 50.000 Beschäftigten.

Die Ziele des Gesetzes stehen damit neben einer Reihe praktischer Fragen: Wie viele Betriebe können tatsächlich teilnehmen? Wer trägt den Aufwand für Nachweise? Und was passiert mit Unternehmen, die einen eigenen Haustarifvertrag haben, aber keinen Branchentarifvertrag erfüllen? Die BDA sieht hier eine Gefahr für kleinere Haustarifverträge, während der DGB gerade verbindlichere Regeln verlangt.

Ein langer Anlauf

Das Gesetzgebungsverfahren der 20. Legislaturperiode wurde zwischen dem 26. Oktober 2021 und dem 25. März 2025 nicht abgeschlossen. Der damalige Gesetzentwurf trat wegen sachlicher Diskontinuität nicht in Kraft. In der 21. Legislaturperiode wurde das Vorhaben erneut eingebracht.

Zum früheren Verfahren liegen unter anderem ein Referentenentwurf vom 24. Oktober 2024, Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändebeteiligung vom 29. Oktober 2024 sowie ein Kabinettbeschluss vom 27. November 2024 vor. Der aktuelle Rahmen ist nun gesetzt, die Detailarbeit läuft weiter.

Der Hintergrund bleibt angespannt: Die Tarifbindung in Deutschland sinkt seit Jahren. Immer mehr Unternehmen verlassen Tarifverträge, senken Arbeitskonditionen und Preise und verschaffen sich dadurch Vorteile bei der Vergabe von Aufträgen. Tarifgebundene Unternehmen geraten unter Druck, obwohl sie tarifliche Löhne und faire Arbeitsbedingungen bieten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil legte am 9. September einen Referentenentwurf für das im Koalitionsvertrag angekündigte Tariftreuegesetz vor. Der Entwurf sollte den Unterbietungswettbewerb bei Löhnen und Personalkosten begrenzen, die Tarifbindung stärken und Nachteile tarifgebundener Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Bundes ausgleichen.

Vorgesehen waren außerdem ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zu Betrieben und Einschränkungen der Möglichkeiten zur Tarifflucht. Diese Punkte hatten ver.di und der DGB im Rahmen der Kampagne „#Tarifwende“ gefordert. Der Gesetzentwurf bezeichnete eine funktionierende Tarifautonomie und ein starkes Tarifvertragssystem als Grundlage angemessener Arbeitsbedingungen.

Gewerkschaftliche Kontaktmöglichkeiten zu Beschäftigten wurden darin als notwendig beschrieben, um neue Mitglieder zu gewinnen, über Gewerkschaftsarbeit zu informieren und betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen. Wegen der Digitalisierung galt ein ausschließlich analoges Zugangsrecht als nicht mehr zeitgemäß. Ein gesetzlich geregelter, auch digitaler Zugang sollte Gewerkschaften ermöglichen, Beschäftigte in der sich wandelnden Arbeitswelt besser zu erreichen.

Am 18. September informierte der DGB bundesweit mit Hunderten Aktionen über Vorteile von Tarifverträgen – vor Werkstoren, auf Bahnhöfen und zentralen Plätzen. Auch in Berlin und Brandenburg beteiligten sich zahlreiche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Beide Länder zählen bundesweit zu den Ländern mit besonders wenigen tarifgebundenen Unternehmen. Als Vorteile von Tarifverträgen werden unter anderem höhere Gehälter, kürzere Arbeitszeiten und mehr Urlaub genannt.

In der Anhörung prallten damit zwei Erfahrungen aufeinander: Arbeitgeberverbände sehen zusätzliche Verfahren und mögliche Rückzüge kleinerer Betriebe, Gewerkschaften sehen seit Jahren sinkende Bindung und Lohndruck. Dazwischen stehen Beschäftigte, für die ein Tarifvertrag nicht nach Aktenordner klingt, sondern nach Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub.