Die Universität Greifswald plant am 19. Juni 2026 um 10:30 Uhr eine besondere Gedenkfeier für die Körperspender*innen im Dom St. Nikolai. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden insgesamt 59 Körperspender*innen geehrt, von denen 49 namentlich genannt werden. Die Gestaltung der Feier obliegt den Studierenden der Humanmedizin, Zahnmedizin und Humanbiologie sowie Mitarbeitenden des Instituts für Anatomie und Zellbiologie. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Gelegenheit, um den Respekt und die Anerkennung für das Vermächtnis der Körperspender*innen auszudrücken, die einen unverzichtbaren Beitrag zur medizinischen Ausbildung leisten. Angehörige der Körperspender*innen sowie die Öffentlichkeit sind herzlich eingeladen, an dieser besonderen Zeremonie teilzunehmen.
Welche Würdigung die Körperspender*innen erfahren, wird durch Ansprachen prominenter Persönlichkeiten unterstrichen. Geplant sind Reden von Pfarrer Frank Hoffmann, Prof. Dr. Karlhans Endlich, Pastorin Petra Huse sowie den Studierenden Noah Ziese und Leonhard Kuhne. Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist Arlette Deutsch vom Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Greifswald.
Bedeutung der Körperspende
Körperspenden sind ein grundlegender Bestandteil der medizinischen Ausbildung. Medizinstudierende, die an den anatomischen Lehrveranstaltungen teilnehmen, benötigen weitgehend unversehrte Körper, um fundierte Kenntnisse über den menschlichen Körper zu erlangen. Beachtenswert ist jedoch, dass Verstorbene mit pathologischen oder gerichtsmedizinischen Sektionen nur eingeschränkt genutzt werden können. Auch Leichname nach Organentnahme sind für anatomische Untersuchungen nicht geeignet.
Besonders verschlossene Bedingungen gelten für Verstorbenen, die bei schweren Unfällen starben oder an gefährlichen Infektionskrankheiten litten. In solchen Fällen erfolgt eine Ablehnung der Körperspende. Der Einsatz von Gelenkprothesen oder kleinere chirurgische Eingriffe stellen jedoch keinen Hinderungsgrund dar. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr können Personen ihren Körper zur Anatomie spenden, wobei ein Wohnsitz in Berlin oder Umgebung erforderlich ist, um eine zügige Überführung zu gewährleisten.
Formale Aspekte der Körperspende
Das Institut für Anatomie und Zellbiologie vermittelt Medizinstudierenden nicht nur Grundlagen in der Anatomie, sondern organisiert auch regelmäßige anatomische Operationskurse zur Weiterbildung von Ärzten. Körperspender*innen werden dabei anonym und mit größtem Respekt behandelt. Der Unterschied zwischen Körperspende, Organspende und der Arbeit von Pathologen und Rechtsmedizinern ist wichtig zu beachten: Während die Organspende einzelne Organe betrifft, umfasst die Körperspende in der Regel den gesamten Körper.
Potenzielle Körperspender müssen ihren Körper zu Lebzeiten dem Institut vermachen; die Registrierung ist ab 60 Jahren möglich und auch eine obere Altersgrenze gibt es nicht. Ein wichtiger formeller Schritt ist die Erstellung einer unterschriebenen Letztwilligen Verfügung. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Es ist zu beachten, dass eine Körperspende nicht vergütet wird und der Verkauf des Körpers nicht zulässig ist. Kosten für die Überführung, Einäscherung oder Beisetzung werden durch das Institut übernommen, jedoch nicht für amtliche Gebühren oder private Beisetzungen. Spenden zur Grabpflege werden gerne entgegengenommen.
Für weitere Informationen zur Körperspende an der Universität Gießen steht Dr. Christina Nassenstein als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung erfolgt die Datenverarbeitung nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betreffenden Personen.