Goethe-Universität plant sieben Fachbereiche und 60 Professuren weniger
Die Goethe-Universität Frankfurt soll deutlich kleiner und zugleich schlagkräftiger werden. Das Präsidium plant, die bisher 16 Fachbereiche auf sieben zu reduzieren und rund 60 Professuren zu streichen. Grundlage ist ein 59-seitiges Reformkonzept, das der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vorliegt. Der Universitätssenat soll sich erstmals am Mittwoch in einer Klausur mit den Vorschlägen befassen.
Hinter dem Umbau steht vor allem die angespannte Finanzlage. Der Hessische Hochschulpakt 2026 bis 2031 verpflichtet die Hochschulen zum Sparen; die finanziellen Rahmenbedingungen würden sich dauerhaft und deutlich verschlechtern. Zugleich nennt die Universität weitere Herausforderungen: Wissenschafts- und Demokratiefeindlichkeit, Fachkräftemangel, demografischer Wandel und die rasche Entwicklung der Künstlichen Intelligenz. Die derzeit sehr unterschiedlich großen Fachbereiche erschwerten eine angemessene Reaktion darauf, heißt es laut „FAZ“.
Sieben Fachbereiche statt 16
Die geplanten Einheiten tragen vorläufig die Titel „Recht, Wirtschaft, Governance“, „Verhaltens-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften“, „Geschichte, Kultur und Religion“, „Literatur, Sprache und Kunst“, „Informatik, Mathematik, Physik“, „Lebenswissenschaften“ und „Medizin“. Die neuen Fachbereiche sollen jeweils acht bis 16 Professuren umfassen. Der Fachbereich Medizin ist von den Einsparungen ausgenommen und soll als einziger seinen bisherigen Namen und Zuschnitt behalten.
Das Präsidium begründet die Neuordnung mit einer heterogenen Struktur und kleinen Instituten, die teilweise nur über eine Professur verfügen. Das erschwere den Ressourceneinsatz und den Aufbau leistungsfähiger Forschungsverbünde. Außerdem gingen in diesen Bereichen die Studierendenzahlen zurück. Für die Geisteswissenschaften bedeutet das: Aus fünf Fachbereichen sollen zwei werden.
Der geplante Bereich „Recht, Wirtschaft, Governance“ soll die bisherigen Fachbereiche Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zusammenführen. Vier Professuren in der Rechtswissenschaft und sieben in der Ökonomie sollen entfallen. Die Wirtschaftspädagogik soll nicht fortgeführt werden.
„Verhaltens-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften“ bündelt Erziehungs- und Politikwissenschaften, Soziologie, Psychologie sowie Sport. Dort sind insgesamt elf Streichungen vorgesehen.
Besonders viele Einschnitte in den Geisteswissenschaften
„Geschichte, Kultur und Religion“ soll Geschichtswissenschaft, Philosophie, Religions- und Kulturwissenschaften, Theologien sowie eine neu zu bildende Einheit Altertumswissenschaften vereinen. Mindestens acht Professuren sollen in diesem Bereich wegfallen. Die Zusammenlegung der katholischen und evangelischen Theologie gilt wegen staatskirchenrechtlicher Vorgaben als kompliziert, aber machbar.
Der zweite geisteswissenschaftliche Zusammenschluss heißt „Literatur, Sprache und Kunst“. Unter anderem sollen dort Neuere und Ostasiatische Philologien, Afrikanistik, Musikwissenschaft, Kunstgeschichte und Kunstpädagogik zusammenfinden. Mindestens zehn Professuren sollen gestrichen werden – damit trifft es diesen Bereich besonders deutlich.
Auch die Naturwissenschaften werden neu sortiert. Physik sowie Mathematik und Informatik sollen zum Fachbereich „Informatik, Mathematik, Physik“ zusammengelegt werden. In der Physik sollen sechs Professuren, in der Informatik eine wegfallen. Einsparungen in der Mathematik seien wegen der Altersstruktur erst langfristig möglich.
Zum Bereich „Lebenswissenschaften“ sollen Biochemie, Chemie und Pharmazie, Biowissenschaften sowie das Institut für physische Geografie gehören. Pharmazie soll eine Professur verlieren, in der Chemie sind fünf und in der Biologie vier Streichungen vorgesehen. Unterm Strich sollen 60 Professuren verschwinden; der Fachbereich Medizin bleibt dabei außen vor.
Zeitplan und Zusammenarbeit mit Darmstadt und Mainz
Das Entwicklungskonzept könnte im vierten Quartal 2027 beschlossen werden. Zum Wintersemester 2028/29 sollen die neuen Fachbereiche starten, bis 2032 soll die Gesamtstruktur vollständig umgesetzt sein. Parallel will die Goethe-Universität stärker mit den Universitäten Darmstadt und Mainz zusammenarbeiten und Synergieeffekte nutzen.
Die drei Hochschulen wurden gemeinsam als Exzellenzuniversitäten ausgezeichnet. Ab dem kommenden Jahr erhalten sie über sieben Jahre hinweg bis zu 155 Millionen Euro von Bund und Ländern. Im Reformplan wird diese Zusammenarbeit ausdrücklich als Möglichkeit hervorgehoben, Kräfte und Ressourcen besser zu bündeln.
Der Hessische Hochschulpakt 2026–2031 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und soll trotz notwendiger Haushaltskonsolidierung verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre sichern. Er stärkt die Hochschulautonomie, reduziert bürokratische Vorgaben und schafft Planungssicherheit für sechs Jahre. Der finanzielle Spielraum bleibt angesichts der schwierigen Lage allerdings begrenzt.
Die Hochschulen leisten 2026 einen Konsolidierungsbeitrag von rund 30 Millionen Euro, das entspricht 1,3 Prozent des Budgets von 2025. 2027 soll das Budget wieder auf das Niveau von 2025 zurückkehren, ab 2028 sollen die Budgets jährlich steigen. Wie die Einsparungen umgesetzt werden, entscheiden die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie selbst; das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) macht dazu keine Vorgaben. Stattdessen soll es mit jeder Hochschule individuelle Zielvereinbarungen schließen.
Mehr Flexibilität, aber anhaltende Kritik
Ein neues, erweitertes Sockelbudget ersetzt zahlreiche Einzeltöpfe und Landesprogramme. Darin stecken unter anderem jährlich zwölf Millionen Euro aus dem Programm hessian.AI und zehn Millionen Euro, entsprechend 50 Prozent der Mittel aus dem Digitalpakt Hochschulen. Insgesamt werden jährlich 22 Millionen Euro Digitalmittel in den Hochschulpakt integriert, damit die Digitalisierungsstrategien der Hochschulen langfristig gestärkt werden.
Bisherige Förderprogramme sollen dauerhaft verstetigt werden. Die Hochschulen erhalten mehr Freiheit bei der Verwendung ihrer Budgets, die bürokratische Einzelsteuerung durch das Land wird reduziert. Ab 2028 stehen jährlich mindestens 37,5 Millionen Euro zur Finanzierung von Tarifabschlüssen ab 2027 bereit. Bei Tarifabschlüssen von mehr als vier Prozent soll das Land zusätzliche Mittel bereitstellen, um strukturelle Defizite der Hochschulen zu vermeiden.
Der Anteil der leistungsorientierten Finanzierung steigt von 15,5 Prozent im Jahr 2025 auf 18,1 Prozent im Jahr 2026. Die neue Förderlinie „STEP“ soll Strukturentwicklung und Profilbildung unterstützen – mit einem transparenten, administrativ vereinfachten Verfahren und dauerhafter Förderung. Erstmals wurde außerdem eine verbindliche Übergangsregelung zwischen zwei Hochschulpakten vereinbart.
Wissenschaftsminister Timon Gremmels erklärte, die Verhandlungen seien von gegenseitigem Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein geprägt gewesen. Sie begannen im Mai 2024 mit einem gemeinsamen Auftakt. Im selben Monat wurde auf einer Hochschulleitungstagung die Verfahrensstruktur beschlossen. Beteiligt waren das HMWK, das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) und die Hochschulen.
Sechs Hochschulleitungstagungen dienten der strategischen Abstimmung mit Präsidentinnen, Präsidenten, Kanzlerinnen und Kanzlern und fungierten zugleich als übergeordnetes Entscheidungsgremium. Zwei Arbeitsgruppen entwickelten jeweils in zehn Sitzungen die politischen Leitlinien und die finanzielle Ausgestaltung des Pakts. Staatssekretär Christoph Degen und Minister Timon Gremmels begleiteten die Gespräche fortlaufend; Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz nahm an Gesprächen mit Hochschulleitungen und Senaten teil.
Das HMWK sprach zusätzlich mit Gewerkschaften, der Landes-Asten-Konferenz und verschiedenen Statusgruppen der Hochschulen. Die Hochschulen legten – wie bereits 2010 – eine Protokollnotiz mit ihren Bedenken vor. Die Präsidien unterzeichneten den Pakt, hielten ihre grundsätzliche Kritik aber aufrecht: Sie sehen die finanzielle Grundsicherung und Entwicklungsfähigkeit der Hochschulen gefährdet und lehnen die vorgesehenen Kürzungen sowie den strukturellen Abbau des hessischen Hochschulsektors ab.
Positiv bewerten sie die Überführung der Einzelprogramme in das Sockelbudget, weil sie darin Bürokratieabbau und mehr finanzielle Flexibilität sehen. Unterzeichnet wurde der Pakt nach eigener Darstellung, um planbare Mindestressourcen zu sichern und die Gesamtverantwortung für Forschung, Lehre, Kunst und Transfer wahrzunehmen. Zugleich setzen die Hochschulen auf die zugesagte Wiederaufnahme von Verhandlungen bei einem wirtschaftlichen Aufschwung und erwarten, bei einer Erhöhung der dem HMWK zugewiesenen Mittel zeitnah angemessen beteiligt zu werden.
