Hamburg plant millionenschweres Besoldungspaket für Beamte und Pensionäre
An der Uni Hamburg ist die Debatte über die Beamtenbesoldung längst mehr als eine trockene Haushaltsfrage. Hinter den Zahlen stehen Polizistinnen, Richter, Lehrkräfte und Beschäftigte in der Verwaltung – also Menschen, deren Gehälter und Pensionen direkt von den geplanten Regelungen abhängen. Heute, am 6. November 2026, liegt der Hamburger Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026–2028 vor.
Hamburgs Landeshaushalt wird dadurch in dreistelliger Millionenhöhe belastet. Auslöser sind die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst ebenso wie Gerichtsurteile zur Beamtenbesoldung. Nach dem Entwurf sollen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Pensionärinnen und Pensionäre die Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich erhalten. Alle vorgesehenen Zahlungen und Erhöhungen sollen die Betroffenen noch im Jahr 2026 erreichen.
Mehr Geld in mehreren Stufen
Rückwirkend zum 1. April 2026 sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent steigen, mindestens jedoch um 100 Euro. Zum 1. März 2027 sind weitere 2 Prozent vorgesehen, zum 1. Januar 2028 nochmals 1 Prozent. In einer früheren Darstellung war von 2,7 Prozent rückwirkend ab April die Rede; der nun vorgelegte Gesetzentwurf nennt 2,8 Prozent und den Mindestbetrag von 100 Euro.
Auch für Anwärterinnen und Anwärter ändert sich einiges: Ihre Grundbeträge sollen zum 1. April 2026 um 60 Euro steigen, zum 1. März 2027 um 4,2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 2 Prozent. Wechselschicht- und Schichtzulagen werden entsprechend der Tarifeinigung angepasst. Geplant ist außerdem eine Hamburg-Zulage für Beamtinnen und Beamte in bürgernahen Diensten sowie für bestimmte Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst.
Die Übernahme des Tarifergebnisses wird mit rund 400 Millionen Euro im Jahr 2026 veranschlagt. 2027 kommen weitere rund 320 Millionen Euro hinzu, 2028 nochmals rund 375 Millionen Euro. Dazu gehören auch höhere Zulagen und Lohnsteigerungen für Tarifbeschäftigte. Nach Berechnungen können die zusätzlichen Personalkosten 2028 mehr als 600 Millionen Euro betragen; Finanzsenator Andreas Dressel beziffert die jährliche Belastung durch das Gesamtpaket auf über 560 Millionen Euro. Im teuersten Jahr sollen Tarifergebnis, Besoldungsgesetz und Alimentationsmaßnahmen zusammen mehr als 630 Millionen Euro kosten.
Nachzahlungen wegen der Mindestbesoldung
Das Bundesverfassungsgericht verlangt Änderungen bei der Mindestbesoldung. Zur Umsetzung der Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation sieht Hamburg ab 2026 eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Bezuges vor. Für 2011 sollen Nachzahlungen in Höhe von 17,5 Prozent der jeweiligen durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge fließen, für 2012 sind 30 Prozent vorgesehen. Außerdem soll die Jahressonderzahlung für 2025 rückwirkend um 7,5 Prozent eines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Bezuges aufgestockt werden.
Die neue Jahressonderzahlung verursacht voraussichtlich rund 57 Millionen Euro jährlich. Die Einmalzahlungen schlagen mit 64,3 Millionen Euro für die Jahre 2011 und 2012 sowie mit 15,4 Millionen Euro für 2025 zu Buche. Finanziert werden sollen die Nachzahlungen durch die Auflösung von Rückstellungen. Im Dezember sind einmalige Nachzahlungen für frühere Jahre sowie künftige Sonderzahlungen vorgesehen.
Dressel sagte, die öffentlichen Haushalte stießen an ihre Grenzen. Er stellte infrage, ob die Länder künftig weiterhin im bisherigen Umfang neue Beamte einstellen können, und verwies auf mögliche Folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Besonders personalintensive Bereiche wie Polizei, Justiz und Schulen wären betroffen. Als mögliche Reaktionen nannte er Stellenstreichungen, eine spätere Besetzung freier Stellen und verzögerte Beförderungen.
Zum Paket gehört auch der Zuschuss zum Deutschlandticket, den fast 30.000 städtische Beschäftigte nutzen. Als Nächstes sollen die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Danach soll sich der Senat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen und ihn der Hamburgischen Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten.
Karlsruhe setzt die Länder unter Druck
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe zwingt die Länder, ihre Besoldungssysteme genauer unter die Lupe zu nehmen. Für viele Beamt:innen könnten Nachzahlungen und eine Neuberechnung erforderlich werden. Wie teuer das wird, hängt unter anderem davon ab, wie viele Jahre betroffen sind und wie viele Anspruchsberechtigte berücksichtigt werden.
Automatisch bekommt nach einem Urteil allerdings nicht jede Beamtin und jeder Beamte Geld. Entscheidend sind die Umsetzung durch den Gesetzgeber, die jeweils festgelegten Anspruchsvoraussetzungen sowie etwa eingelegte Widersprüche oder noch offene Verfahren. Das Gericht hat dafür ein mehrstufiges Prüfprogramm formuliert: Zunächst geht es um die Einhaltung der Mindestbesoldung, dann um die Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung und an den Lebensstandard. Abweichungen müssten gegebenenfalls ausnahmsweise gerechtfertigt werden.
Wie schnell aus solchen Vorgaben milliardenschwere Rechnungen werden können, zeigt Berlin. Nach Berechnungen der Finanzverwaltung könnten rund 882 Millionen Euro anfallen, wenn nur Beamt:innen berücksichtigt werden, die zwischen 2008 und 2020 Widerspruch eingelegt haben. Bei einer Nachzahlung an alle Beamt:innen wären rund 7,2 Milliarden Euro möglich. Berlin hat bisher etwa 493 Millionen Euro zurückgelegt – nach diesen Szenarien würde die Rücklage nicht ausreichen.
Bremen hat für 2024 eine Nachzahlung beschlossen. Die Grundgehälter werden rückwirkend zum 1. Dezember 2024 um 3,8 Prozent erhöht. Darin stecken das Vorziehen der ursprünglich zum 1. Februar 2025 vorgesehenen Erhöhung von 3,65 Prozent um zwei Monate und eine zusätzliche Erhöhung um 0,15 Prozent. Die Anwärterbezüge steigen um 50 Euro; auch diese Anpassung wird vom 1. Februar 2025 auf den 1. Dezember 2024 vorgezogen.
Aktive Beamt:innen erhalten für Dezember 2024 eine einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung: 625 Euro für das erste Kind und 625 Euro für das zweite. Versorgungsempfänger:innen bekommen diese Sonderzahlung nicht. Die einmaligen Mehrausgaben betragen knapp 17 Millionen Euro im Land und rund 1,6 Millionen Euro in der Stadt. Dauerhaft entstehen jährlich rund 2,1 Millionen Euro im Land und rund 200.000 Euro in der Stadt.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Auch Schleswig-Holstein hat Bewegung in die Sache gebracht. Am 2. Juni 2026 wurde dort ein Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung für 2025 bis 2027 vorgelegt. Für 2025 ist in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 eine rückwirkende Erhöhung um 3,2 Prozent vorgesehen, mindestens etwa 125 Euro. In den Besoldungsgruppen ab A16 sollen die Bezüge wegen des höheren Anpassungsbedarfs um bis zu knapp 5 Prozent steigen.
Parallel zu möglichen verfassungsrechtlich begründeten Nachzahlungen übertragen die Länder den Tarifabschluss auf die Beamtenbesoldung. Zentraler Bestandteil des Tarifergebnisses für die Länder ist die Erhöhung ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro. Die Übertragung erfolgt durch die Landesgesetzgebung. Viele Länder haben dazu Gesetzentwürfe vorgelegt oder die Erhöhung bereits teilweise umgesetzt.
Im Detail kann es Unterschiede geben – beim Zeitpunkt, bei der Übernahme von Mindestbeträgen und bei einmaligen Bestandteilen. Bis auf Bayern planen alle Bundesländer eine rückwirkende Erhöhung zum 1. April 2026. In Bayern sollen die Grundgehälter erst zum 1. Oktober 2026 steigen. Die Angaben zu den Länderregelungen erfolgen ohne Gewähr.
