Hamburger Hochschulkürzungen: Die HCU kämpft um Studiengänge, Stellen und ihre Existenz
Hamburg spart bei seinen Hochschulen – und ausgerechnet jene, die die Folgen erklären könnten, blieben bei einer öffentlichen Anhörung außen vor. Am 29. September 2026 ist die Stimmung am Hochschulstandort angespannt. Bei der Sitzung des Wissenschaftsausschusses zur Finanzierung der Hamburger Hochschulen kamen keine Hochschulvertreter zu Wort.
CDU und Linke hatten beantragt, Hochschulbeschäftigte als Sachverständige anzuhören. Die Regierungsfraktionen SPD und Grüne lehnten das ab. Die Opposition wirft Rot-Grün deshalb vor, die Debatte über die Folgen der geplanten Einsparungen zu unterbinden. CDU-Politikerin Anna von Treuenfels-Frowein sprach von einem „rot-grünen Maulkorb“. Der Vertrauensverlust zwischen Politik und Universitäten werde dadurch weiter zunehmen.
HafenCity Universität sieht sich in ihrer Existenz bedroht
Besonders hart trifft der Streit die HafenCity Universität Hamburg (HCU). Ihr Etat soll 2028 gegenüber 2027 nahezu halbiert werden. Die Wissenschaftsbehörde bestätigt erhebliche Kürzungen: 2027 soll die HCU gut 29 Millionen Euro erhalten, 2028 nur noch etwa 16 Millionen Euro. Die Behörde bezeichnet den Einschnitt als einmalig und begründet ihn mit den hohen Rücklagen der Universität.
Akademischer Senat, Hochschulrat und Personalrat protestierten in einem Brandbrief an den Wissenschaftsausschuss. In Führungskreisen der HCU ist von einer „existenziellen Krise“ die Rede. Nach Angaben der drei Gremien könnte jede fünfte Stelle wegfallen – rund 65 Stellen in Wissenschaft und Verwaltung. Bestehende und geplante Studiengänge müssten eingestellt werden. Sämtliche Berufungsverfahren sollen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden; frei werdende Professuren könnten zunächst nicht neu besetzt werden.
Die Hochschule erwägt juristische Schritte gegen die Finanzierungspläne des Senats. Mehrere Professoren wandten sich bereits in einem Brief an den Senat. Präsident Jörg Müller-Lietzkow wirft der Wissenschaftsbehörde vor, die finanziell bislang gesunde Universität als „Bankkonto“ zur Deckung anderer Defizite zu verwenden. Die HCU will sich anwaltlich beraten lassen und behält sich eine Klage als letztes Mittel vor. Müller-Lietzkow kündigte zunächst noch einen letzten Vermittlungsversuch an. Scheitert dieser, könnte der Konflikt neben dem Parlament auch vor Gericht weitergehen.
Nach den bisherigen Planungen soll die Hochschule einen erheblichen Teil ihrer Rücklagen einsetzen. Die HCU verfügt über rund 37 Millionen Euro, wobei ein Teil laut Universität bereits für Verpflichtungen wie Mietzahlungen gebunden ist. Der Allgemeine Studierendenausschuss beziffert die Minderzuweisungen bis Ende 2028 auf 19 Millionen Euro. Zusätzlich steht für 2028 eine Kürzung des Globalbudgets um zwölf Millionen Euro im Raum. Beim bisherigen Globalbudget von etwa 26 Millionen Euro entspräche das nahezu der Hälfte der Grundfinanzierung.
Protest vor dem Ausschuss, Schweigen im Saal
Vor der Ausschusssitzung demonstrierten Gewerkschaften, Studierende und Beschäftigte gegen die Hochschulkürzungen. Die Gewerkschaft ver.di fordert eine ausreichende und verlässliche Finanzierung. Im Ausschuss selbst konnten die Hochschulen die konkreten Folgen der Sparvorgaben nicht erläutern.
Die CDU beruft sich auf Paragraf 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Dieser ermögliche die Anhörung von Hochschulvertretern als Experten. Die Linke erklärte, Hochschulbeschäftigten sei mit dienstrechtlichen Folgen gedroht worden, falls sie trotz der Entscheidung das Wort ergriffen. Die Linken-Abgeordnete Xenija Melnik warf SPD und Grünen Einschüchterung der Beschäftigten vor.
Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal hatte zuvor erklärt, sie nehme die Sorgen der Hochschulen ernst und stehe mit ihnen in engem Austausch. Den Konsolidierungsprozess bezeichnete sie als „transparent und partnerschaftlich“. Nach ihren Angaben sind die Zukunftsverträge einschließlich der vereinbarten jährlichen Erhöhung der Globalbudgets um zwei Prozent ausfinanziert. Auch die Exzellenzstrategie solle abgesichert bleiben.
Gleichzeitig müsse der Wissenschaftsbereich zur Konsolidierung des Hamburger Haushalts beitragen, so Blumenthal. Eine ressortübergreifende Umlage belastet den Wissenschaftsetat laut Senat im Doppelhaushalt 2027/2028 durchschnittlich mit rund 40 Millionen Euro pro Jahr. Ausgelaufene Sonderfinanzierungen könnten deshalb nicht automatisch fortgesetzt werden. Geplant seien allerdings Investitionen von rund 500 Millionen Euro, unter anderem in Forschungs- und Hochschulgebäude sowie Digitalisierungsprojekte am Universitätsklinikum.
Alle Hamburger Hochschulen müssten sparen, um ihre Zukunft zu sichern, erklärte die Senatorin im Zusammenhang mit den Beratungen. Besonders starke Einschnitte drohen laut Artikel der Universität Hamburg, der HAW Hamburg, der HCU, der Hochschule für bildende Künste sowie der Hochschule für Musik und Theater. Vorgesehen sind unter anderem weniger Studiengänge, weniger wissenschaftliches Personal und Umstrukturierungen. Auch die Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky soll sparen. Für die Technische Universität Hamburg beschrieb Blumenthal dagegen eine stabile Finanzierung und gesichertes Wachstum.
Die Linke nennt die Kürzungen „katastrophal“ für den Hochschulstandort Hamburg. Die CDU bezeichnet die Pläne als „unverständlich“ und warnt vor fehlender Planungssicherheit sowie hohen Defiziten. Einzelne Hochschulen sehen laut Artikel bereits die Aufrechterhaltung von Studienangeboten gefährdet; auch Jura-Studierende äußerten entsprechende Sorgen.
Eine junge Universität mit langer Baugeschichte
Die HCU wurde 2006 gegründet, nachdem die Stadt vier Fachbereiche aus drei bestehenden Hochschulen zusammengeführt hatte. Heute studieren dort rund 2.400 Menschen. 2009 beschloss die Bürgerschaft den Neubau an der Überseeallee in der HafenCity.
Im April 2014 zogen rund 300 Beschäftigte und etwa 2.400 Studierende in das Gebäude ein. Die akademische Einweihung fand am 2. Juni 2014 mit dem damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) statt. Nun geht es nicht um einen kleinen Kratzer im Etat, sondern um Studiengänge, Professuren und Arbeitsplätze – und um die Frage, wie belastbar die Zusagen des Senats tatsächlich sind.
Die Landeshochschulkonferenz hatte bereits zuvor vor einer Finanzierungslücke zwischen vereinbarten Leistungen und verfügbaren Mitteln gewarnt. Steigende Personal-, Energie- und Sachkosten könnten zu Einschnitten bei Studienangeboten, Personal, Forschung, Digitalisierung und internationalen Kooperationen führen. Der Streit betrifft damit neben Haushaltsfragen auch das Verhältnis zwischen Senat und Hochschulen.
Wer Hochschulen finanziert
Die Auseinandersetzung in Hamburg steht in einem größeren Rahmen. Die Bundesländer sichern als Träger der Hochschulen deren Grundfinanzierung. Knapp 90 Prozent der Hochschulmittel stammen aus öffentlichen Quellen: etwa 75 Prozent aus den Ländern und rund 15 Prozent vom Bund. Private Quellen machen etwa zehn Prozent aus.
Der Bund beteiligt sich unter anderem an Forschungsprojekten, an Sonderprogrammen wie Exzellenzinitiative beziehungsweise Exzellenzstrategie, Hochschulpakt und Professorinnenprogramm sowie an Forschungsbauten. Private Mittel kommen überwiegend aus Auftragsforschung, privaten Spenden und Mäzenatentum, dem Sponsoring von Hochschulaktivitäten und Studienbeiträgen.
Dass der Bund in der Hochschulfinanzierung zunehmend wichtiger wurde, hat mehrere Gründe: Die Nachfrage nach Hochschulstudien nahm deutlich zu und erforderte zusätzliche Kapazitäten. Forschung und Innovation wurden im internationalen Wettbewerb wichtiger. Zugleich hatten die Länder Schwierigkeiten, die notwendige Grundfinanzierung bereitzustellen. Ihre Haushalte sind unter anderem durch bundesweit vorgegebene Verpflichtungen, insbesondere Sozialausgaben, stark gebunden; eigene Einnahmen zur Finanzierung steigender Bildungsausgaben können sie nur begrenzt erzielen.
Der Bund erhöhte deshalb seine Forschungsausgaben kontinuierlich. 2007 vereinbarten Bund und Länder den Hochschulpakt, um der gestiegenen Nachfrage nach Studienplätzen zu begegnen. Weil der Bund nur befristete Mittel bereitstellen konnte, verschob sich die Finanzierungsstruktur zulasten der Grundfinanzierung: Programm- und Projektmittel nahmen zu, Daueraufgaben wurden zunehmend mit befristeten Mitteln finanziert.
Nach der Föderalismusreform von 2006 waren gemeinsame Finanzierungen von Bund und Ländern zunächst eingeschränkt. Es begann eine Debatte über eine Grundgesetzänderung mit erweiterten Mitfinanzierungsrechten des Bundes. Die entsprechende Änderung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Während der Bund zuvor nur Forschung mitfinanzieren durfte, kann er seitdem auch zur Finanzierung der Hochschullehre beitragen; das frühere Kooperationsverbot schließt dies nicht mehr aus.
Ob und in welchem Umfang diese erweiterten Möglichkeiten genutzt werden, war zunächst offen.
