Am 30. Juni 2026 wurde ein bedeutendes Projekt für ukrainische Studierende vorgestellt, das eine neue Möglichkeit für ein Jurastudium bietet. Ab September 2026 können Studierende der Kyjiw-Mohyla-Akademie (NaUKMA) ein vierjähriges Jurastudium am Campus der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) absolvieren. Der neu eingerichtete „Remote Law Campus“ soll bis zu 25 Studierenden ein sicheres Lehrumfeld bieten.

Das innovative Programm sieht vor, dass Lehrende der NaUKMA während des Semesters mehrere Präsenzphasen an der Viadrina abhalten. Diese Kombination aus Präsenzunterricht und den ergänzenden Lehrangeboten der Viadrina ermöglicht es den Studierenden, umfassende Kenntnisse sowohl im ukrainischen als auch im europäischen Recht zu erlangen. Dies erfolgt in einer Zeit, die durch eingeschränkte Bildungsressourcen in der Ukraine geprägt ist.

Finanzierung und Unterstützung

Für die erste Pilotphase des Remote Law Campus hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ein finanzielles Förderpaket in Höhe von rund 44.000 Euro bereitgestellt. Ziel ist es, die Ausbildung von Jurist*innen zu fördern und damit entgegenwirken zu können, was oft als „Braindrain“ bezeichnet wird. Die Initiative zielt darauf ab, jungen Ukrainer*innen, die kriegsbedingt vorübergehend in Europa leben, eine akademische Perspektive zu bieten.

Die Viadrina hat bereits eine langjährige Partnerschaft mit der NaUKMA und engagiert sich in den Strukturen der Ukrainestudien im Kompetenzverbund interdisziplinäre Ukrainestudien (KIU) sowie im Deutsch-Ukrainischen Hochschulnetzwerk (DUHN). Durch diese Netzwerke profitieren die Studierenden von einem breiten Angebot an Ressourcen, darunter Bibliotheken, Lernräume und diverse studentische Aktivitäten.

Hochschulzugang und Anerkennung ukrainischer Abschlüsse

In einem weiteren Kontext spielt der Hochschulzugang für ukrainische Schülerinnen und Schüler eine zentrale Rolle. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 26. Februar 2026 regelt, dass ukrainische Studierende, die aufgrund des Krieges ihr Schul- oder Studienjahr nicht regulär abschließen konnten, keinen Nachteil beim Hochschulzugang in Deutschland erfahren sollen. Dies schließt ein, dass auch ohne regelmäßige Prüfungsleistungen Teilhabe an deutschen Hochschulen ermöglicht wird.

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Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAB) bietet ein Verfahren zur Plausibilisierung für Antragstellende an, die ihre Hochschulabschlüsse nicht nachweisen können. Weiterhin hat die EU-Kommission am 5. April 2022 Empfehlungen veröffentlicht, die schnellere Anerkennungsverfahren für geflüchtete Personen vorsehen und die Akzeptanz digitaler Kopien als Nachweis stärken. Diese Entwicklungen sind essentiell, um den Bildungshorizont der betroffenen ukrainischen Studierenden zu erweitern und ihnen eine Perspektive zu geben.

Durch die Möglichkeit, am Remote Law Campus zu studieren, und die Unterstützung durch deutsche Bildungseinrichtungen wird nicht nur die akademische Ausbildung gefördert. Gleichzeitig wird auch ein wichtiger Beitrag zur Integration ukrainischer Studierender in die europäische Bildungslandschaft geleistet.

Weitere Details zum Schul- und Hochschulsystem der Ukraine sind im Informationsportal anabin verfügbar. Hier finden Interessierte ausführliche Informationen zur Anerkennung ukrainischer Bildungsabschlüsse und zur aktuellen Situation im Bildungswesen, die durch den Krieg erheblich beeinträchtigt ist.