Am Montag, den 6. Juli 2026, findet um 17:00 Uhr im Bürgerschaftssaal des Greifswalder Rathauses ein Vortrag von Prof. Dr. Olaf Hohmann statt. Das Thema des Vortrags lautet „Justizopfer – unschuldig im Gefängnis. Wiederaufnahme von Strafverfahren“. Diese Veranstaltung ist Teil der Reihe „Universität im Rathaus“ und der Eintritt ist frei, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Prof. Dr. Hohmann wird in seinem Vortrag die Problematik von Fehlurteilen und deren Ursachen thematisieren. Sein Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Wiederaufnahmeverfahren zur Korrektur dieser Fehlurteile beitragen können. Die Vorbereitung solcher Anträge ist jedoch aufwendig und von zahlreichen rechtlichen sowie praktischen Hürden geprägt.

Fehlurteile und deren Ursachen

Die missverständliche Wahrnehmung der Häufigkeit von Fehlurteilen wird auch durch Medienberichte beeinflusst, die oft das öffentliche Bild über Justizirrtümer prägen, wie inlibra.com berichtet. Eine umfassende Untersuchung von über 500 Akten zeigt auf, dass sowohl erfolgreiche als auch erfolglose Wiederaufnahmeverfahren in Amts- und Landgerichten analysiert wurden.

Das Forschungsteam, das diese Studie durchführte, setzt sich aus Experten der Kriminologie, Psychologie und Rechtswissenschaft zusammen. Ziel ist es, grundlegende Fragen zu Fehlurteilen und deren Korrektur zu klären. Insbesondere interessieren sie sich für die Gründe, die zu erfolglosen Wiederaufnahmeanträgen führen.

Wiederaufnahmeverfahren und die Herausforderungen

Wiederaufnahmeverfahren sind entscheidend, um rechtskräftige Strafurteile zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Sie sind jedoch an hohe Anforderungen geknüpft. Laut hamburgportal.de ermöglichen diese Verfahren die Korrektur schwerer Fehlentscheidungen, jedoch nicht die Reparatur eines Urteils. Voraussetzung ist, dass neue Tatsachen oder Beweise vorgelegt werden, die im ursprünglichen Verfahren unbekannt waren.

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Gründe für eine Antragstellung können auch Fehlverhalten von Zeugen oder Behörden sein. Ein spezialisierter Anwalt ist oft unerlässlich, um die Erfolgsaussichten und geeignete Beweismittel zu bewerten. Die neuen Beweise müssen nicht nur tatsächlich neu sein, sondern auch das frühere Urteil in Frage stellen können, um das Verfahren neu aufzurollen.

Der Prozess zur Zulassung eines Wiederaufnahmeantrags ist mehrstufig. Zunächst prüft das Gericht die formalen Voraussetzungen. Anschließend wird entschieden, ob das ursprüngliche Verfahren neu aufgerollt oder ein neues Urteil gefällt wird. Typische Hürden bestehen darin, dass Beweise oft nicht als neu oder ausreichend gravierend bewertet werden.

Die sorgfältige Vorbereitung eines Antrags kann erheblich zur Erhöhung der Erfolgschancen beitragen. Beispielsweise haben neu entdeckte Beweise, wie DNA-Spuren, bereits bei einigen Verfahren zu einer Aufhebung falscher Urteile geführt. Diese Verfahren sind daher ein zentraler Bestandteil des rechtsstaatlichen Systems und tragen dazu bei, das Vertrauen in die Justiz aufrechtzuerhalten.

Prof. Dr. Olaf Hohmann, Honorarprofessor an der Universität Greifswald, hat zuvor zahlreiche Positionen im Bereich Strafrecht und Strafprozessrecht innegehabt, einschließlich der Tätigkeit an der Humboldt-Universität zu Berlin. Die vorliegende Veranstaltungsreihe bringt somit akademisches Wissen mit gesellschaftlichem Engagement zusammen, um das Bewusstsein für Fehlurteile zu schärfen und die Möglichkeiten der Wiederaufnahme von Strafverfahren zu erörtern.

Für weitere Informationen zur Vortragsreihe und den Kontakt zur Universität Greifswald stehen entsprechende Daten zur Verfügung.