Entertainer Hape Kerkeling hat am 30. September 2026 bei einer Anhörung im Thüringer Landtag über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD gesprochen. Sein Großvater war KZ-Häftling in Buchenwald. Vor diesem familiären Hintergrund warf Kerkeling der Partei vor, den Nationalsozialismus zu relativieren, und bezeichnete sie deshalb als verfassungsfeindlich.

Wer die verbrecherische Vergangenheit Deutschlands verharmlose, verwirke laut Kerkeling jede politische Daseinsberechtigung in einer Demokratie. Die beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur sei aus seiner Sicht allein ein Beleg für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Das sind harte Worte – und sie fielen in einer Anhörung, in der juristische Kriterien und politische Folgen eng beieinanderlagen.

Experten sehen hohe Hürden – und Anhaltspunkte

Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. Die Partei ziele auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab, sagte Cremer. Für ein Parteiverbotsverfahren gelten zwar hohe rechtliche Hürden. Im Fall der AfD seien diese nach seiner Einschätzung jedoch erfüllt.

Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr erklärte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Bei der möglichen Zielrichtung eines Verbotsantrags verwies sie auf einen taktischen Unterschied: Ein Antrag gegen einen einzelnen Landesverband könnte schneller zu einem Ergebnis führen als ein Antrag gegen die Bundespartei.

EU- und NATO-Forderungen als Kriterium

Der Würzburger Professor für öffentliches Recht Kyrill-Alexander Schwarz sah ein wichtiges Kriterium für ein AfD-Verbotsverfahren erfüllt: die Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik. Begründet hat er das mit AfD-Forderungen nach einem Austritt aus der EU sowie mit Forderungen zumindest von Teilen der Partei nach einem Austritt aus der NATO.

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Die Expertenanhörung hatte die Linksfraktion im Thüringer Landtag im Rahmen eines Prüfverfahrens zu einem AfD-Verbot beantragt. In Thüringen ging es damit nicht bloß um politische Schlagworte, sondern um die Frage, ob die vorgetragenen Vorwürfe rechtlich für ein Verfahren tragen könnten.

Auch aus Würzburg war der Blick an diesem Tag auf Erfurt gerichtet. Zwischen Parteiverbot, historischer Verantwortung und den strengen Anforderungen des Verfassungsrechts bleibt wenig Platz für schnelle Antworten – dafür umso mehr für eine aufgeladene Debatte.