Am 14. Oktober 2026 liegt an der TU Berlin ein Papier auf dem Tisch, das eine ziemlich unbequeme Frage stellt: Wann schützt ein Schutzgebiet eigentlich wirklich? In Deutschland sind nur 0,6 % der Landfläche als Nationalparks geschützt. Und in den fünf Nationalparks an Nord- und Ostsee ist gerade einmal etwa 1 % der Fläche nutzungsfrei. Ein Schutzschild mit ziemlich großen Löchern.

Unberührte Gebiete sind für seltene Arten wichtige Lebens- und Rückzugsräume. Doch auch Kulturlandschaften wie der Spreewald und die Schwäbische Alb können viel für den Artenschutz leisten. Das Diskussionspapier wurde von Mitgliedern der Leopoldina-Fokusgruppe „Biodiversität – Landnutzung – Klima“ verfasst und heute, am 14. Oktober 2026, veröffentlicht. Seine Kernidee: Nicht jedes Gebiet braucht dieselbe Behandlung. Landschaft und Schutzziel geben vor, was sinnvoll ist.

Schutzgebiet ist nicht gleich Schutzgebiet

Die Autorinnen und Autoren empfehlen drei Grundlagen: verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, klare Schutzziele und ein wirksames Management. Denn die bloße Ausweisung eines Gebiets garantiert noch keinen funktionierenden Naturschutz. Entscheidend sind Gestaltung und Verwaltung vor Ort.

Nationalparks, Biosphärenreservate und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete verfolgen unterschiedliche Konzepte. Beim Prozessschutz wird ein Gebiet aus der Nutzung genommen. Natürliche Abläufe sollen ohne menschliche Eingriffe stattfinden; Jagd, Fischerei, Infrastruktur- und Energienutzung können verboten oder eingeschränkt werden. Abgestorbene Bäume bleiben dann beispielsweise im Wald liegen. Für Wälder und Küstengebiete eignet sich dieser Ansatz laut Papier besonders.

Die zweite große Strategie ist der Kulturlandschaftsschutz: Naturschutz wird mit nachhaltiger Nutzung verbunden. Viele heimische Tier- und Pflanzenarten brauchen Wiesen, Weiden oder Streuobstwiesen. Ohne menschliche Nutzung würden solche Flächen zu Wäldern. Extensive Landwirtschaft ist dort also kein Störfaktor, sondern Teil des Schutzkonzepts. Prozessschutz und Kulturlandschaftsschutz sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden; welche Maßnahmen passen, hängt von ökologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ab.

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Der Anteil echter Wildnisgebiete in Deutschland ist laut Leopoldina sehr gering – und steht damit im Widerspruch zu internationalen Vereinbarungen. Als ersten Schritt schlagen die Verfasserinnen und Verfasser vor, 10 % der öffentlichen Wälder ungenutzt zu lassen und 10 % der Meeresgebiete aus der Nutzung zu nehmen. In solchen Nullnutzungszonen wären unter anderem Fischerei, Jagd und Infrastrukturprojekte untersagt.

30 Prozent bis 2030 – aber bitte wirksam

Deutschland, die Europäische Union und weitere Staaten haben sich im Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal 2022 verpflichtet, bis 2030 mindestens 30 % der Land- und Meeresflächen wirksam zu schützen. Beschlossen wurde die Vereinbarung am 19. Dezember 2022 bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Montreal. Der ursprünglich geplante Konferenzort Kunming in China fiel wegen der COVID-19-Pandemie aus.

Der Rahmen enthält vier übergeordnete Ziele und 23 konkrete Zielvorgaben, die bis 2050 umgesetzt werden sollen. Ökosysteme sollen geschützt, wiederhergestellt, widerstandsfähig und besser vernetzt werden; die Fläche natürlicher Ökosysteme soll deutlich wachsen. Das vom Menschen verursachte Aussterben bedrohter Arten soll gestoppt, die allgemeine Aussterberate aller Arten um das Zehnfache gesenkt werden. Wild lebende einheimische Arten sollen gesunde, widerstandsfähige Populationen bilden, während die genetische Vielfalt innerhalb der Arten erhalten bleibt.

Vorgesehen ist außerdem eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, damit Ökosystemfunktionen und andere Leistungen der Natur für den Menschen erhalten und verbessert werden. Arten mit rückläufigen Beständen sollen wiederhergestellt werden. Monetäre und nichtmonetäre Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen und damit verbundenem traditionellen Wissen sollen fair und gerecht verteilt werden, gegebenenfalls unter Einbeziehung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften. Das traditionelle Wissen soll angemessen geschützt werden.

Ganz ohne Geld geht das nicht. Für die Umsetzung sollen ausreichende Mittel zugänglich gemacht werden: finanzielle Ressourcen, Kapazitätsaufbau, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie Zugang zu und Transfer von Technologien. Die jährliche Finanzierungslücke für den Schutz der biologischen Vielfalt von 700 Milliarden US-Dollar soll schrittweise geschlossen werden. Auch Finanzströme sollen an den globalen Biodiversitätsrahmen und die Vision 2050 für die biologische Vielfalt angepasst werden.

Die EU verabschiedete dazu die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. Trotzdem bleibt Deutschland laut Leopoldina bei der Umsetzung hinter den Vereinbarungen zurück – sowohl bei der Ausweisung neuer als auch beim Erhalt bestehender Schutzgebiete.

Was „effektiv“ und „streng“ bedeutet

Das Bundesamt für Naturschutz unterscheidet beim 30×30-Ziel zwischen effektivem und strengem Schutz. Effektiv geschützt ist ein Gebiet demnach, wenn es langfristig rechtlich, administrativ oder vertraglich gesichert ist, klare Schutzgüter und Schutzziele besitzt, von zuständigen Naturschutzbehörden betreut wird und über ein wirksames Management verfügt, etwa durch Pflege- und Entwicklungspläne. Monitoring soll zeigen, wie es um den aktuellen Zustand und die ökologische Entwicklung steht.

Beim strengen Schutz dürfen grundsätzlich keine menschlichen Aktivitäten stattfinden. Ausnahmen sind Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung geschützter Arten und Lebensräume. Auch aktiv gemanagte Flächen wie artenreiche, extensiv genutzte Wiesen oder Weiden können dazugehören. Im Mittelpunkt stehen Gebiete ohne wirtschaftliche Nutzung und mit natürlicher Entwicklung. Vorrang haben sollen unter anderem Primär- und Altwälder, Moore, Grasland, Feuchtgebiete, Mangroven und Seegraswiesen, außerdem Ökosysteme mit wichtigen Ökosystemleistungen sowie besonders anpassungsbedürftige Ökosysteme im Klimawandel.

Für die EU bedeutet das: 30 % der Landfläche und 30 % der Meeresfläche sollen effektiv geschützt werden, jeweils 10 % davon besonders streng. Deutschland übernimmt diese Ziele in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt.

Die Schutzgebiete werden dabei von ihrer Umgebung beeinflusst. Insektizide und Düngemittel aus intensiv bewirtschafteten Flächen können in benachbarte Schutzgebiete gelangen. Pufferzonen sollen die Widerstandsfähigkeit erhöhen. Gleichzeitig soll der negative Einfluss von Pflanzenschutzmitteln und überschüssigen Düngemitteln durch rechtliche und politische Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene generell sinken.

Naturschutzgesetze sollen konsequenter angewendet werden. Sie sehen Managementpläne und regelmäßiges Monitoring vor. Bei Nutzungskonflikten sollen unterschiedliche Interessen frühzeitig erfasst und berücksichtigt werden; moderierte, partizipative Verfahren sollen tragfähige Lösungen ermöglichen.

Viele Flächen, unterschiedliche Regeln

Rund 37 % der deutschen Landfläche, Naturparke nicht mitgerechnet, und rund 45 % der Meeresfläche stehen unter Schutz. Die Kategorien und Nutzungseinschränkungen regelt das Bundesnaturschutzgesetz. Flächen können mehreren Kategorien gleichzeitig angehören: Der Nationalpark Harz ist etwa Natura-2000-Gebiet und teilweise Landschaftsschutzgebiet.

Bei den strengeren Kategorien entfallen 0,6 % der Landesfläche auf Nationalparke, 6,5 % auf Naturschutzgebiete, 15,5 % auf Natura-2000-Gebiete und etwa 0,06 % auf nationale Naturmonumente. Nationalparke sollen möglichst wenig menschlich beeinflusst werden. Naturschutzgebiete brauchen dagegen häufig aktives Management, etwa Heidepflege oder Beweidung. Nationale Naturmonumente sind meist kleiner und bieten einen Schutz, der dem von Naturschutzgebieten ähnelt. Natura 2000 umfasst Gebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie und schützt bestimmte Lebensraumtypen und Arten.

Weniger strenge Kategorien sind Biosphärenreservate mit 4 % und Landschaftsschutzgebiete mit 25 % der Landesfläche. Biosphärenreservate sind großräumige Natur- und Kulturlandschaften und sollen als Modellregionen für nachhaltiges Wirtschaften dienen. Landschaftsschutzgebiete erhalten, entwickeln oder stellen Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt wieder her; die Nutzungseinschränkungen sind meist geringer als in Naturschutzgebieten.

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Tourismus und Jagd gelten grundsätzlich als Partner des Naturschutzes. Ob eine Nutzung angepasst werden muss, soll im Einzelfall entschieden werden. Maßnahmen für Eigentümerinnen