Neue MiSpeL-Regeln öffnen Stromspeicher für Netzstrom und Solarenergie
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 neue Betriebsregeln für Stromspeicher beschlossen. Die sogenannte MiSpeL-Festlegung trägt das Aktenzeichen 618-25-02 und soll künftig ermöglichen, Netzstrom und erneuerbaren Strom gemeinsam in Speichern und bidirektionalen Ladepunkten zu nutzen, ohne dass eingespeister Solarstrom seine EEG-Förderfähigkeit verliert.
Für Betreiber ist das ein ziemlich wichtiger Schritt, auch wenn sich die Sache zunächst nach Zählerstand und Abrechnung klingt. Strom, der vorher aus dem Netz bezogen und später wieder eingespeist wird, soll künftig mit geringeren Umlagen und Netzentgelten saldiert werden. Die Regelungen gelten außerdem für ungeförderte Anlagen und für Speicher, die keine eigene Stromerzeugung haben.
Zwei Wege für die Abrechnung
Bei der Abrechnung gibt es zwei Optionen. Die Abgrenzungsoption steht grundsätzlich allen Anlagenbetreibern offen. Meist braucht es dafür zwei Zähler; in bestimmten Fällen reicht jedoch ein Zähler aus.
Die Pauschaloption richtet sich an Haushalte mit Photovoltaikanlagen bis 30 kW beziehungsweise 30 kWp. Grundsätzlich genügt dabei ein Zähler. Einen kleinen Haken gibt es noch: Die notwendige EU-beihilferechtliche Genehmigung steht aus. Gilt sie als erteilt, soll die Pauschaloption ab dem darauffolgenden Monat angewendet werden.
Veröffentlicht werden soll die Festlegung am 7. Oktober 2026 im Amtsblatt. Netz- und Messstellenbetreiber haben anschließend bis Ende September 2027 Zeit, die technischen und prozessualen Voraussetzungen umzusetzen. Nach den Behördenvorgaben sollen die Regeln innerhalb von zwölf Monaten eingeführt werden. Früher geht es nur, wenn der jeweilige Betreiber zustimmt.
Viele Speicher, noch wenig Rückspeisung
Wie groß das Spielfeld inzwischen ist, zeigen Daten des Portals Battery-Charts der RWTH Aachen. In Deutschland gibt es demnach mehr als 2,7 Millionen Heimspeicher mit jeweils weniger als 30 kWh Kapazität. Zusammengenommen kommen sie auf 23,6 GWh.
Würden diese Speicher vollständig entladen, entspräche das bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 3.500 kWh dem Jahresverbrauch von gut 6.700 Haushalten. Eine Zahl, die erst einmal trocken daherkommt, aber beim Nachrechnen schon Eindruck macht: Hinter den vielen kleinen Batterien in Kellern und Garagen steckt eine Menge Energie.
Auch Elektrofahrzeuge könnten grundsätzlich als mobile Speicher dienen. Der Haken steckt hier in der Praxis: Laut ADAC unterstützen derzeit nur wenige Modelle die Rückspeisung ins Stromnetz oder ins Hausnetz. Das Auto als zusätzlicher Hausspeicher ist also technisch möglich, aber längst noch kein Selbstläufer.
Was sich für Haushalte ändert
Für Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen dürfte die neue Regelung vor allem dort interessant werden, wo Solarstrom, Netzbezug und Speicherung ineinandergreifen. Entscheidend wird sein, welche Abrechnungsoption im konkreten Fall genutzt werden kann und wie der zuständige Netz- oder Messstellenbetreiber die Vorgaben umsetzt.
Am 3. Oktober 2026 ist die Entscheidung deshalb noch kein Schalter, der überall sofort umgelegt wird. Erst die Veröffentlichung im Amtsblatt, die EU-Genehmigung für die Pauschaloption und die anschließende technische Umsetzung müssen folgen. Bis Ende September 2027 bleibt dafür Zeit — für manche Betreiber vielleicht lang, für Haushalte mit Speicher eher eine Geduldsprobe.
