Das Verfahren zur Besetzung des Präsidentschaftsamtes der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) nimmt nach einem juristischen Rückschlag eine neue Wendung. Laut uni-kiel.de wurde am 8. Mai 2026 ein Wahlvorschlag von der Findungskommission an den Senat der Universität übermittelt. Diese Kommission hatte die Prüfung und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten für das hochrangige Amt übernommen.

In einer Sondersitzung am 19. Mai 2026 konnte der Senat jedoch keine rechtlichen Bedenken gegen den Wahlvorschlag äußern. Der Senatsvorsitzende Mathias Vetter hat für den 3. Juni 2026 um 10.15 Uhr im Audimax der CAU eine Wahlsitzung einberufen, in der die vorgeschlagenen Personen sich der Öffentlichkeit präsentieren werden. Nach der Vorstellung ist eine teilweise öffentliche und teilweise nichtöffentliche Befragung der Kandidaten vorgesehen, bevor die Wahl selbst für den späten Nachmittag des 4. Juni 2026 erwartet wird.

Kritik am Auswahlverfahren

der-albrecht.de berichtet, stoppte das Verwaltungsgericht Schleswig die Wahl im Juni 2026 wegen gravierender Mängel im Verfahren. Die zentrale Kritik des Gerichts war, dass die Findungskommission nur eine Kandidatin, Insa Theesfeld, zur Wahl stellte, obwohl mindestens zwei Vorschläge erforderlich sind. Dies stellte die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Frage, da die Dokumentation der Auswahlprozesse als lückenhaft und nicht nachvollziehbar eingestuft wurde.

In Reaktion auf dieses Urteil beschloss der Senat der Universität, das gesamte Verfahren neu aufzurollen, anstatt in Berufung zu gehen. Dies bedeutet, dass die bisherige Ausschreibung abgebrochen wurde und eine neue Findungskommission eingesetzt wird, um den Bewerbungsprozess zu wiederholen. Das Ziel dieser Neuausschreibung besteht darin, ein breiteres Feld qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber zu ermöglichen und ein transparentes sowie rechtssicheres Verfahren sicherzustellen.

Begleitung durch den AStA

Der Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) hat angekündigt, den Prozess aufmerksam und konstruktiv zu begleiten. Der AStA äußerte zudem, dass sie Klage von Lutz Kipp für unverantwortlich halten und sich gegen die Fortsetzung seiner Präsidentschaft aussprechen. Kipp, ein ehemaliger Präsident der CAU, hätte bei unveränderter Kandidatur keine Unterstützung von der Studierendenschaft zu erwarten.

Die Leitungssuche an Schleswig-Holsteins größter Hochschule steht somit nicht nur unter breiter Beobachtung, sondern auch unter wachsendem Druck. Die neue Phase des Auswahlverfahrens wird mit Spannung erwartet, da sich nun die Frage stellt, wer sich nach dem juristischen Rückschlag erneut zur Wahl stellen wird.

Insgesamt ist die Situation an der CAU gespannt und angespannt, während sich die Universitätsgemeinschaft auf die kommenden Monate einstellt. Ein detaillierter Ablaufplan für den öffentlichen Teil wird Anfang Juni, frühestens drei Tage vor der Wahlsitzung, bekannt gegeben.