Med Berlin, 1. Oktober 2026 – Die Pflegeversicherung soll mehr Geld bekommen, und zwar zunächst von Menschen ohne Kinder: Ab dem 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Der allgemeine Beitragssatz bleibt nach dem Entwurf bei 3,6 Prozent. Kinderlose würden dann insgesamt 4,5 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen zahlen.

Das Vorhaben ist allerdings noch kein Gesetz. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) erst am 30. September 2026 beschlossen. Nun beraten Bundestag und Bundesrat; Änderungen sind möglich. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das Recht von 2026.

Was sich bei den Beiträgen ändern soll

Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent. Beschäftigte und Arbeitgeber tragen grundsätzlich jeweils 1,8 Prozent. Im Gesetz stehen zwar weiterhin 3,4 Prozent, doch die tatsächlich geltenden 3,6 Prozent wurden zum 1. Januar 2025 per Rechtsverordnung festgelegt. Kinderlose zahlen ab dem Monat nach ihrem 23. Geburtstag zusätzlich 0,6 Beitragssatzpunkte. Ihr Gesamtbeitrag beträgt damit 4,2 Prozent, der Beschäftigtenanteil 2,4 Prozent; den Zuschlag trägt das Mitglied allein.

Eltern zahlen keinen Kinderlosenzuschlag. Für das zweite bis fünfte Kind sinkt der Beitrag jeweils um 0,25 Beitragssatzpunkte, solange das Kind jünger als 25 Jahre ist. Rentner tragen den Pflegeversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente allein. Für Selbstständige, freiwillig Versicherte und privat Pflegeversicherte gelten andere Regeln.

Nach der geplanten Änderung läge der Beschäftigtenanteil kinderloser Arbeitnehmer bei 2,7 Prozent, während der Arbeitgeberanteil bei 1,8 Prozent bliebe. Die Mehreinnahmen werden für 2027 auf rund 3,3 Milliarden Euro geschätzt. Im Referentenentwurf vom Juni waren noch 0,7 Beitragssatzpunkte vorgesehen.

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Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung soll ab 1. Januar 2027 an die Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt werden. Diese soll 2027 außerplanmäßig um 300 Euro monatlich steigen. Für die Pflegeversicherung werden daraus rund 500 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen erwartet. Im Juni-Entwurf war noch eine Orientierung an der höheren Jahresarbeitsentgeltgrenze vorgesehen. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr; Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.

Für Menschen in Sachsen bleibt die Rechnung ohnehin etwas eigen: Wegen des dort beibehaltenen Buß- und Bettags tragen Beschäftigte einen zusätzlichen Beitragspunkt allein. 2026 zahlen sie 2,3 Prozent, Arbeitgeber 1,3 Prozent. Kinderlose Beschäftigte in Sachsen kommen einschließlich Zuschlag derzeit auf 2,9 Prozent.

Weitere Pläne bis 2029

Ab dem 1. Januar 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Beitragssatzpunkten für Ehe- oder Lebenspartner geplant, die beitragsfrei mitversichert sind. Erwartet werden dadurch rund 260 Millionen Euro Mehreinnahmen. Ausgenommen werden sollen unter anderem Haushalte, in denen ein Kind unter zwölf Jahren lebt, sowie Eltern eines Kindes mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann.

Auch der Pflegeeinsatz soll zählen: Kein Zuschlag wäre vorgesehen, wenn der mitversicherte Partner einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen zu Hause pflegt. Ausnahmen soll es außerdem für mitversicherte Partner mit mindestens Pflegegrad 3, für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze sowie für mitversicherte Partner von Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen geben.

Bei Minijobs soll ab 1. Januar 2028 erstmals ein Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung fällig werden. Für allgemeine Minijobs wären es 3,6 Prozent, in Privathaushalten 1,5 Prozent. Den Beschäftigten soll dafür nichts zusätzlich vom Lohn abgezogen werden. Die erwarteten Mehreinnahmen liegen ab 2028 bei rund 1,4 Milliarden Euro jährlich. Im Juni-Entwurf war der Start noch für 2027 vorgesehen.

Eine ebenfalls im Juni geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige wurde aus dem Kabinettsentwurf gestrichen. Die Pflegeversicherung soll diese Beiträge weiterhin vollständig für pflegende Angehörige und Zugehörige übernehmen.

Bei der Pflegebegutachtung soll künftig genauer geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf deutlich senken kann. Vorgesehen sind außerdem strukturelle Änderungen auf der Leistungsseite, unter anderem beim Entlastungsbetrag, bei Pflegegrad 1 und bei den Schwellenwerten für Begutachtungen. Ab dem 1. Juli 2027 sollen zusätzlich Vorschläge der Pflegestrukturkommission umgesetzt werden.

Die für 2028 geplante Anhebung der Leistungsbeträge soll nach dem Kabinettsentwurf entfallen. Dadurch sollen ab 2028 rund 4,7 Milliarden Euro jährlich eingespart werden. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge wieder jeweils zum 1. Januar steigen – dann entsprechend der Inflation. Für die Beitragsbemessungsgrenze ist eine monatliche Anhebung um 300 Euro vorgesehen, analog zur Krankenversicherung.

Warum der Druck so groß ist

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sagt, die Reform solle die Finanzierung zunächst stabilisieren. Das System steht gewaltig unter Druck: Heute gibt es rund sechs Millionen Pflegebedürftige, vor 20 Jahren waren es etwa zwei Millionen. Die Pflegeversicherung konnte ihre Leistungen zuletzt nur mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt finanzieren.

Im ersten Halbjahr 2026 meldete der GKV-Spitzenverband ein Defizit von 770 Millionen Euro. Die Ausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent, die Beitragseinnahmen nur um 3,9 Prozent. Für das Gesamtjahr wird ein Minus von 4,4 Milliarden Euro erwartet. Nach Berechnungen des Verbands reichen die laufenden Einnahmen ab Oktober 2026 nicht mehr zur vollständigen Finanzierung der Leistungen; bis Jahresende könnten rund 500 Millionen Euro fehlen.

Der Bund gewährte der sozialen Pflegeversicherung 2025 ein Darlehen von 0,5 Milliarden Euro und 2026 weitere 3,2 Milliarden Euro. Linnemann erklärte im September, trotz dieser Hilfe könnten mehrere hundert Millionen Euro fehlen; 2027 müssten rund acht Milliarden Euro eingespart werden. Der GKV-Spitzenverband beziffert den zusätzlichen Finanzbedarf 2027 dagegen auf rund zehn Milliarden Euro, einschließlich des Auffüllens der Betriebsmittel. Die Zahlen messen unterschiedliche Finanzierungsgrößen und sind deshalb nicht direkt vergleichbar.

Der Kabinettsentwurf rechnet bei einem Beitragssatz von 3,6 Prozent mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028. Die geplanten Maßnahmen sollen 2027 etwa 6,25 Milliarden Euro und 2028 rund 14,5 Milliarden Euro zur Entlastung beitragen. Der Bundeszuschuss, der seit 2024 ausgesetzt ist, soll auch 2028 ausgesetzt bleiben. Für 2029 sind wieder 500 Millionen Euro vorgesehen. Die Rückzahlung staatlicher Darlehen soll laut Entwurf auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben werden.

Ein Blick zurück macht die Schieflage noch greifbarer: 2024 nahm die soziale Pflegeversicherung 66,66 Milliarden Euro ein und gab 63,3 Milliarden Euro aus. Unter Einbeziehung von Verwaltungs- und Investitionspositionen lag das tatsächliche Defizit laut dem herangezogenen Artikel dennoch bei rund 1,54 Milliarden Euro. Für 2026 prognostiziert der Bundesrechnungshof ein Defizit von rund 3,5 Milliarden Euro.

Die soziale Pflegeversicherung übernimmt rund vier Fünftel der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Mehr als 432.000 Leistungsempfänger kamen 2024 hinzu, ein Anstieg von 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit der Einführung der Pflegegrade 2017 erhalten mehr Menschen Leistungen als unter den früheren Pflegestufen. Die Zahl der Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst hat sich seit 2014 verdoppelt und lag 2024 bei über 3,1 Millionen. Gleichzeitig steigen wegen tariflicher Lohnerhöhungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten die Pflegesätze – und damit die Ausgaben der Versicherung.

Bis 2022 erhielt die Pflegeversicherung jährlich rund eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt. Der Zuschuss wurde zunächst halbiert und anschließend im Zuge der Haushaltskonsolidierung