Räumung in Kassel entfacht bundesweite Debatte über die Zivilklausel der Hochschulen
Die Besetzung von Hörsaal 1 der Universität Kassel ist beendet. Die Räumung dauerte nach Angaben der Polizei mehrere Stunden. Inzwischen ist der Lehrbetrieb an der Hochschule wieder regulär möglich.
Seit dem Vorabend hatten sich laut Polizei etwa 40 bis 50 Personen im Hörsaal aufgehalten. Die Universität sprach je nach Zeitpunkt von 50 bis 100 beteiligten Studierenden. Auslöser war die Änderung der sogenannten Zivilklausel: Sie schrieb bislang vor, dass Forschung, Lehre und Entwicklung ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen. Der Senat lockerte diese Regelung am Mittwoch.
Veranstaltungen verlegt oder abgesagt
Die Besetzung hatte unmittelbare Folgen für den Hochschulalltag. Rund 17 Lehr- und Informationsveranstaltungen wurden verlegt oder abgesagt. Betroffen war unter anderem der „Tag der Technik“, zu dem Schülerinnen und Schüler erwartet wurden.
Die Universität stellte Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs. Gegen 47 Personen wird wegen Hausfriedensbruchs und eines Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz ermittelt. Gegen drei Besetzer wurden zusätzlich Strafanzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gestellt.
Was hinter der Zivilklausel steckt
Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich für zivile beziehungsweise friedliche Zwecke zu forschen. Die Freiheit von Lehre und Forschung ist im Grundgesetz verankert; Zivilklauseln können deshalb grundsätzlich nur freiwillige Beschränkungen sein.
Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Heute gibt es solche Regelungen an etwa 70 deutschen Universitäten und Hochschulen. Außerhalb Deutschlands sind sie nur in wenigen Ländern verbreitet, insbesondere in Japan. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und steht in Verbindung mit Abrüstungspolitik.
In Bremen lehnte der Akademische Senat 1986 mit Beschluss Nr. 5113 jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an militärischer Nutzung oder Zielsetzung ab. Forschungsthemen und -mittel mit möglicher Rüstungsrelevanz sollten öffentlich diskutiert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden. 1991 wurde die „Verpflichtung der Universität Bremen auf zivile Forschung“ beschlossen. 2012 bestätigte der Akademische Senat die weitere Gültigkeit beider Beschlüsse und erklärte die Universität als dem Frieden verpflichtet.
Seit dem Dritten Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 sind Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, eine Zivilklausel zu führen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; bereitgestellte Mittel sollen nur für entsprechende Vorhaben verwendet werden.
Von Berlin bis Köln
Weitere Hochschulen folgten unterschiedlichen Wegen. An der TU Berlin gibt es eine Zivilklausel seit den 1950er Jahren, 1991 wurde sie fortgeführt. Die TU Dortmund und die Universität Konstanz beschlossen ihre Regelungen 1991, die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die TH Köln 2020.
In Niedersachsen war eine Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Forschung sollte dort wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und dessen Nutzung für friedliche sowie umwelterhaltende Zwecke fördern. Eingeführt wurde die Regelung von Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder.
Auch an anderen Orten wurde gerungen und abgestimmt: Die Universität Tübingen nahm die Zivilklausel im September 2010 in ihre Grundordnung auf. In Köln stimmten Ende 2010 65 Prozent für ihre Einführung. An der Universität Augsburg votierten im Juni 2012 bei einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung 144 Studierende für eine Zivil- und Transparenzklausel, 38 dagegen, vier enthielten sich.
Die TU Darmstadt nahm die Zivilklausel 2012 in ihre Grundordnung auf. Im November 2014 beschloss der Senat ein bis heute als einziges bezeichnetes Umsetzungsverfahren. An der Universität Frankfurt stimmten 2013 in einer Urabstimmung mehr als 76 Prozent für eine Regelung zugunsten ziviler und friedlicher Zwecke. Der Senat der Universität Göttingen beschloss im Februar 2013 die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung.
In Kiel stimmten zwei Drittel der Studierenden in einer nicht weisungsbefugten Befragung für eine Zivilklausel. Die Universitätsleitung lehnte die Einführung jedoch ab. Der Kieler Sicherheitsforscher Joachim Krause kritisierte, Zivilklauseln würden wissenschaftliche Kontakte zur Bundeswehr und zur wehrtechnischen Industrie diskreditieren. Außerdem könnten politische Gruppen sie zur Einflussnahme oder zur Störung des Universitätsbetriebs nutzen.
Zwischen Friedensanspruch und „Dual Use“
Viele Forschungseinrichtungen lehnen Zivilklauseln mit dem Argument ab, ohnehin ausschließlich zivil zu forschen. Befürworter halten das für ein Scheinargument: Zahlreiche zivile Forschungsbereiche können auch militärisch genutzt werden. Satellitenforschung etwa lässt sich im zivilen Alltag einsetzen, aber ebenso im Kriegskontext.
Selbst an Hochschulen mit langjähriger Zivilklausel, etwa in Bremen, wird deshalb regelmäßig darüber diskutiert, ob einzelne Forschungsgebiete gegen die Regelung verstoßen. Kritiker warnen zudem, Sicherheits- und Rüstungspolitik könne aus der hochschulpolitischen Öffentlichkeit verschwinden. Verteidigungsmittel könnten von Universitäten in die Rüstungsindustrie verlagert werden, außerdem drohten Einbußen bei Unternehmenskooperationen.
Der Bremer Informatikprofessor Hans-Jörg Kreowski sieht die Zivilklausel dagegen auch als mögliches Werbeargument. Sie könne Unternehmen für Investitionen anziehen. Die baden-württembergische Landesregierung aus Grünen und SPD nahm trotz früherer Befürwortung beider Parteien keine Zivilklausel in ihren Koalitionsvertrag von 2011 auf.
Auch die Universität Witten/Herdecke verfügt nicht über eine Zivilklausel im engeren Sinne. Ihre Forschung soll sich am Gemeinwohl orientieren; im Leitbild werden zudem verantwortungsvolle gesellschaftliche Veränderung und nachhaltige Entwicklung betont.
Beim Karlsruher Institut für Technologie, kurz KIT, liegt der Fall ebenfalls quer. Die Universität Karlsruhe fusionierte 2009 mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT. Wegen der früheren zivilen Ausrichtung des Forschungszentrums stellte sich die Frage, ob diese Klausel auf das KIT übergehen sollte. Eine entsprechende Zivilklausel wurde weder im KIT-Weiterentwicklungsgesetz von 2012 noch im zweiten Gesetz von 2021 aufgenommen. Militärische Forschung bleibt am KIT im universitären Bereich grundsätzlich möglich.
Neue Debatten, alte Konflikte
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 wurde die Aktualität von Zivilklauseln erneut diskutiert. Johann-Dietrich Wörner forderte im Juni 2022, Hochschulen sollten ihre Klauseln überprüfen oder im Sinne einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik neu formulieren. CDU-Vorsitzender Friedrich Merz sprach sich ebenfalls für die Aufhebung von Klauseln aus, die militärische Forschung verbieten.
In Bayern beschloss die Staatsregierung am 23. Januar 2024 einen Gesetzentwurf, der bayerischen Hochschulen die Einführung einer Zivilklausel verbieten soll. Der Streit reicht also weit über Kassel hinaus und landet regelmäßig in Senaten, Ministerien und Vollversammlungen – manchmal auch mitten im Hörsaal.
Am 25. November 2013 berichteten die Süddeutsche Zeitung und der NDR über militärische Forschungsprojekte an deutschen Hochschulen, die vom US-Verteidigungsministerium finanziert wurden. Darunter waren auch Hochschulen mit Zivilklausel. Laut Spiegel flossen zwischen 2008 und 2019 insgesamt 21,7 Millionen US-Dollar aus Programmen des US-Verteidigungsministeriums an deutsche Forscher, vor allem in technische und naturwissenschaftliche Bereiche.
Die Ludwig-Maximilians-Universität München erhielt nahezu 3,7 Millionen US-Dollar in 23 Einzelzahlungen. Darunter waren 1,72 Millionen US-Dollar für die Suche nach einem Ersatz für den militärisch genutzten Sprengstoff Hexogen. Gerade solche Fälle machen die Debatte so sperrig: Auf dem Papier kann Forschung zivil wirken, während ihre spätere Verwendung ganz anders aussieht.
In Magdeburg dürfte man die Vorgänge an der Universität Kassel deshalb genau verfolgen. Der Hörsaal ist wieder frei, die Veranstaltungen können zurück in den normalen Betrieb – die Frage, wofür Wissenschaft forschen darf und wer darüber entscheidet, bleibt allerdings offen.</p
