Med Hamburg, 22. Oktober 2026 – Ein weißer Kittel ist kein Schutzschild gegen Rassismus. Darum geht es in Folge 84 des Podcasts „O-Ton Allgemeinmedizin“. Zu Gast ist Dr. Pedram Emami, Neurochirurg am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und seit 2018 Präsident der Ärztekammer Hamburg. Er war der erste Mensch mit Migrationshintergrund an der Spitze einer deutschen Ärztekammer.

Seine eigene Migrationsgeschichte habe bei der Wahl keine Rolle gespielt, sagt Emami. Gleichzeitig beobachtet er, dass in manchen Situationen die Herkunft wichtiger genommen werde als die berufliche Leistung. Das betrifft nicht nur Patientinnen und Patienten. Auch Ärztinnen und Ärzte erleben Abwertung – manchmal offen, manchmal in kleinen Bemerkungen, die im Klinikalltag fast untergehen.

Diskriminierung in alle Richtungen

Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor, kurz NaDiRa, liefert dazu ein bedrückendes Umfeld: 36 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, es gebe unterschiedliche menschliche „Rassen“. Fast zwei Drittel meinten, bestimmte Völker seien „von Natur aus fleißiger“. Nahezu drei Viertel der rassistisch markierten Befragten berichteten von alltäglichen Diskriminierungserfahrungen.

Spezifische Studien zur Diskriminierung von Ärztinnen und Ärzten gibt es in Deutschland bislang offenbar nicht. Emami kritisiert, dass der NaDiRa-Monitor diesen Bereich kaum berücksichtigt. Dadurch könne der Eindruck entstehen, Diskriminierung gehe ausschließlich vom medizinischen Personal gegenüber Patientinnen und Patienten aus.

In der Praxis läuft es auch umgekehrt: Patientinnen und Patienten lehnen medizinisches Personal aufgrund einer zugeschriebenen Herkunft ab. Konflikte entstehen innerhalb von Teams, zwischen Berufsgruppen und zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden. Nach einer längeren Phase zunehmender Sensibilisierung nimmt Emami inzwischen eine Gegenreaktion wahr. Abwertendes Verhalten sei wieder akzeptierter.

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Die Ärztekammer Hamburg hat deshalb 2023 eine eigene Anlaufstelle gegen Diskriminierung für Ärztinnen und Ärzte eingerichtet. Sie bietet zunächst einen vertraulichen Gesprächsraum. Welche weiteren Schritte folgen, entscheidet die betroffene Person selbst. Es geht nicht primär darum, jemanden zu bestrafen, sondern Missstände sichtbar zu machen. Trotzdem scheuen viele Betroffene den formalen Weg.

Ärztinnen und Ärzte gelten häufig als belastbar und resilient. Genau das kann zur Falle werden: Aus Pflichtgefühl und übermäßiger Leidensbereitschaft nehmen sie mitunter auch Missstände hin. Besonders schwierig wird es dort, wo ein Machtgefälle besteht – etwa wenn Anstellung, Weiterbildung, Promotion oder Habilitation von einer einzelnen Führungsperson abhängen.

Kolleginnen und Kollegen sollten einschreiten und Betroffenen zeigen, dass sie nicht allein sind. Emami empfiehlt klare Worte, warnt aber vor moralischem Belehren. Moralismus könne Fronten verhärten. Der Podcast fragt außerdem, wie Emami mit Patientinnen und Patienten umgeht, die eine Behandlung durch rassistisch markiertes medizinisches Personal ablehnen.

Belastung, Vertrauen und Rückzug

Auch die psychische Gesundheit gehört in dieses Bild. Die Auswertung des Rassismusmonitors zeigt durchschnittliche PHQ-4-Werte nach Geschlecht und rassistischer Markierung für die erste Welle von 2022 und die fünfte Welle von 2024. Die psychischen Belastungswerte liegen insgesamt auf niedrigem Niveau; bei der Mehrheit treten keine oder nur milde Symptome auf.

Rassistisch markierte Personen weisen zu beiden Messzeitpunkten eine höhere durchschnittliche psychische Belastung auf als nicht rassistisch markierte Personen. Innerhalb der rassistisch markierten Gruppen gibt es keine signifikanten Unterschiede bei den durchschnittlichen Belastungswerten. Frauen zeigen in allen Gruppen tendenziell höhere Werte als Männer, statistisch signifikant ist dieser Geschlechterunterschied aber nur bei nicht rassistisch markierten Personen.

Das allgemeine Belastungsniveau blieb zwischen 2022 und 2024 weitgehend konstant. In einigen rassistisch markierten Gruppen ist im Zeitverlauf ein leichter Anstieg zu beobachten. Bei Schwarzen Frauen gingen die Werte dagegen etwas zurück. Wegen der geringen Fallzahl bei Schwarzen Frauen lassen sich daraus allerdings keine belastbaren oder verallgemeinerbaren Schlussfolgerungen ziehen.

Für Betroffene endet die Erfahrung nicht unbedingt an der Praxistür. Diskriminierung kann das Vertrauen in das Gesundheitswesen beschädigen. Aus Angst vor schlechter Behandlung wechseln Menschen häufiger Ärztinnen und Ärzte oder meiden Arztbesuche – „doctor hopping“ nennen Forschende dieses Verhalten. Krankheiten werden dann verspätet oder gar nicht behandelt.

Mehr als ein Drittel der in der NaDiRa-Studie befragten Personen gab an, wegen nicht ernst genommener Beschwerden die ärztliche Praxis gewechselt zu haben. Besonders häufig berichteten muslimische und asiatische Frauen davon. Schwarze, muslimische und als asiatisch gelesene Personen gaben außerdem häufiger an, die Suche nach einem Therapieplatz aufgegeben zu haben; bei Schwarzen Personen waren es mehr als 40 Prozent. Über 60 Prozent der Befragten im Afrozensus sagten, ihre Rassismuserfahrungen würden in der Therapie nicht ernst genommen.

Wenn Hautfarbe über Wartezeit entscheidet

Der Afrozensus 2020 zeigt, wie konkret solche Erfahrungen werden können: Zwei Drittel der befragten Schwarzen und afrodiasporischen Menschen, die in den vergangenen zwei Jahren Kontakt zum Gesundheits- oder Pflegewesen hatten, berichteten von Diskriminierung. 74,4 Prozent davon nannten die Hautfarbe als Grund. Genannt wurden längere Wartezeiten, unangemessene Fragen, Nicht- oder Falschbehandlung, teils schwere Behandlungsfehler und körperliche Angriffe.

Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gingen 2022 insgesamt 263 Anfragen zu Gesundheit und Pflege ein. Rund die Hälfte bezog sich auf Behinderung, etwa ein Drittel auf rassistische Gründe. Weitere genannte Gründe waren Geschlecht mit 10 Prozent, Alter mit 7 Prozent, Religion mit 5 Prozent und sexuelle Identität mit 4 Prozent. Mehrfachnennungen waren möglich.

Auch das Sozio-oekonomische Panel 2022 liefert eine Zahl, die im Wartezimmer nachhallt: Rund 20 Prozent der Befragten mit Diskriminierungserfahrungen berichteten von Diskriminierung im Bereich Gesundheit und Pflege. Bei 28 Prozent davon waren rassistische Gründe ausschlaggebend.

Manchmal steckt der Rassismus nicht in einer einzelnen Bemerkung, sondern in Routinen, Abläufen und Regelungen. Solche institutionellen Strukturen können marginalisierte Gruppen benachteiligen. Eine Studie zu institutionellem Rassismus untersuchte unter anderem Gesundheitsämter. Das Asylbewerberleistungsgesetz führt für Asylsuchende und Geduldete zu einem stark eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem. Der Gesundheitszustand kann sich dadurch verschlechtern; in bestimmten Fällen kann die Einschränkung lebensgefährlich sein.

Besonders unter Schwarzen Frauen mit häufigen Diskriminierungserfahrungen gaben 48 Prozent an, eine Behandlung verzögert oder vermieden zu haben. Frauen berichteten insgesamt häufiger von verzögerten Behandlungen. Schwarze, muslimische und asiatische Frauen nannten dies besonders oft; muslimische Frauen berichteten zudem besonders häufig von einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands.

Ein weiteres Problem sind rassistisch geprägte Scheindiagnosen. Betroffenen wird teilweise ein übertriebenes, teilweise ein zu geringes Schmerzempfinden zugeschrieben. Begriffe wie „Morbus Bosporus“ oder „Morbus Mediterraneus“ stehen für solche Vorstellungen. Sie können zu falscher oder ausbleibender Behandlung führen. Rassistische und geschlechtsspezifische Stereotype überschneiden sich dabei: etwa in der Annahme, Frauen würden ihre Schmerzen übertreiben. Studien zeigen, dass Frauen bei gleichen Symptomen andere Verschreibungen und Therapieempfehlungen erhalten können. Für bestimmte gesundheitliche Beschwerden von Frauen gibt es außerdem weniger Forschung.

Was in Lehre und Praxis fehlt

Schon die medizinische Ausbildung setzt nicht immer an der Lebensrealität aller Patientinnen und Patienten an. Lehrmaterialien zeigen häufig ausschließlich helle Hauttypen. Teilweise enthalten sie abwertende Darstellungen bestimmter Communities, etwa mit Blick auf einen vermeintlich erhöhten Alkohol- oder Drogenkonsum. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden bezeichnet die Auseinandersetzung mit rassistischer Diskriminierung als unzureichend.

Scheindiagnosen wie „Morbus Bosporus“ oder „Morbus Mediterraneus“ kommen laut NaDiRa weiterhin in Lehre und Praxis vor. Zu den Perspektiven und Einstellungen des Gesundheitspersonals liegen bislang nur wenige Erkenntnisse vor. Das ist eine auffällige Lücke – gerade in einem Bereich, in dem ein falscher Blick schnell Folgen für den Körper eines Menschen hat.

Dazu kommen sprachliche und organisatorische Hürden. In Arztpraxen und