Jährlich müssen in der Europäischen Union zwischen vier und sechs Millionen Autos verschrottet werden, was zu einem erheblichen Verlust wertvoller Rohstoffe führt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde die EU-Altfahrzeugverordnung ins Leben gerufen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Rohstoffe aus alten Fahrzeugen zurückgewonnen und für die Herstellung neuer Autos verwendet werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Bestrebungen ist die Forschung der Technischen Universität München (TUM), die im Rahmen des Projekts Car2Car einen innovativen Prozess untersucht hat, um Kunststoff im Recyclingkreislauf zu halten. Die Ergebnisse der Studie zeigen sowohl Potenziale zur Klimaentlastung als auch Möglichkeiten zur Erfüllung der EU-Vorgaben für das Recycling in der Automobilindustrie.
Bei der Stilllegung eines Fahrzeugs werden zunächst wichtige Komponenten wie Batterien, Katalysatoren und Airbags entfernt. Auch Flüssigkeiten werden abgelassen, bevor der verbleibende Fahrzeugmix – bestehend aus Metallen, Textilien, Kunststoffen und anderen Materialien – geschreddert wird. Die Rückgewinnung verwertbarer Kunststoffe aus diesem Gemisch stellt eine komplexe Herausforderung dar, gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung für Automobilhersteller und Zulieferer. Angesichts der künftigen Anforderungen der EU soll der Kunststoffanteil aus Post-Consumer-Recycling in neugebaute Autos schrittweise auf 25 Prozent ansteigen, wobei mindestens 20 Prozent des geforderten Recyclinganteils aus dem “Closed-Loop-Recycling” stammen müssen.
Politische Einigung zur Verordnung
Die vorläufige politische Einigung über die EU-Verordnung für Altfahrzeuge wurde von der Europäischen Kommission ausdrücklich begrüßt. Diese Einigung, die am 12. Dezember 2025 erzielt wurde, zielt darauf ab, die Konstruktion, Herstellung und Behandlung von Fahrzeugen zu regeln, die am Ende ihrer Lebensdauer stehen. Jessika Roswall, Kommissarin für Umwelt, betonte die entscheidende Rolle der Ressourcennutzung in Bezug auf Umwelt, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit. Laut Stéphane Séjourné, einem Exekutiv-Vizepräsidenten, sollen die neuen Maßnahmen ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Recycling-Lieferkette in Europa ermöglichen.
Die Automobilindustrie ist einer der größten Rohstoffverbraucher in Europa und benötigt erhebliche Mengen an Materialien wie Stahl, Aluminium und Kunststoffen. Um dem entgegenzuwirken, verfolgt die neue Verordnung das Ziel, die Sammlung, Demontage und Behandlung von Altfahrzeugen zu verbessern, um mehr Ressourcen zurückzugewinnen und innerhalb der EU zu verwenden. So sollen jährlich mehrere Millionen Tonnen Sekundärrohstoffe gesichert werden, unter anderem 5 bis 6 Millionen Tonnen Stahl und 1 bis 2 Millionen Tonnen Aluminium.
Zukünftige Anforderungen und Maßnahmen
Ab dem Jahr 2036 wird es für die Fahrzeughersteller verpflichtend, dass mindestens 25 Prozent der in ihren Fahrzeugen verwendeten Kunststoffe aus Rezyklaten stammen. Von diesen sollen 20 Prozent aus dem Recycling von Altfahrzeugen kommen. Zusätzlich werden die Behandlungsstandards für Altfahrzeuge verschärft; mindestens 30 Prozent der Kunststoffe müssen recycelt werden. Dies steht im Einklang mit den fortlaufenden EU-Initiativen zur Förderung einer ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaftsweise.
Um die Recyclingrate zu erhöhen, müssen Hersteller auch sicherstellen, dass Fahrzeuge einfacher demontierbar sind und Anleitungen für Bauteile bereitgestellt werden. Die neue Verordnung fordert zudem eine erweiterte Herstellerverantwortung über harmonisierte nationale Systeme zur Finanzierung der Altfahrzeugbehandlung, wodurch Transparenz und Rückverfolgbarkeit verbessert werden sollen. In der Vergangenheit sind jedoch jährlich 3 bis 4 Millionen Fahrzeuge ohne nachvollziehbare Dokumentation verschwunden, was den Bedarf an verstärkten Kontrollen und Richtlinien verdeutlicht.
Die neuen Regelungen, die auf dem Vorschlag der Kommission aus Juli 2023 basieren und die bestehende Rechtslage evaluieren, sollen den Übergang zur Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor nachhaltig fördern. Fahrzeuge von historischem Interesse sind jedoch von diesen Regelungen ausgenommen, was ihre besondere Bedeutung für den Markt unterstreicht. Die EU plant, die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft zu setzen, um so schnellstmöglich den Weg für eine umweltfreundlichere Autobranche zu ebnen. Um die Recycling-Branche in Europa nachhaltig zu stärken, sind jedoch noch zahlreiche Herausforderungen zu meistern.
Technische Universität München und Europäische Kommission sowie BVSE berichten über diese Entwicklungen.