Revolution in der Steuerwelt: KI verändert Besteuerungspraxis in Deutschland!
Am 9. Juli 2026 fand eine bedeutende Tagung statt, auf Einladung von Prof. Dr. Reinald Koch, der den Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuerlehre innehat. Die Veranstaltung drehte sich um die Auswirkungen der globalen Mindeststeuer, die Folgen einer CO2-Besteuerung sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Steuerforschung. Die beiden Keynote-Speaker, Stefan Groß von PSP München und Dr. Niels Weith vom Institut für Digitalisierung im Steuerrecht Berlin, beleuchteten die aktuellen Entwicklungen in der Besteuerungspraxis.
Ein zentrales Thema der Diskussion war der Einfluss von KI auf die Steuerforschung und -praxis. So wurden beispielhaft automatisierte steuerliche Einordnungen umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte angeführt, die mit einer Zuverlässigkeit von 90 Prozent durch KI realisiert werden können. In diesem Kontext wurde jedoch betont, dass KI die menschliche Expertise nicht ersetzt, sondern dass eine Kombination aus beiden Ansätzen zu besseren Ergebnissen führt.
Veränderungen im Steuerwesen
Die Tagung verdeutlichte auch die erforderliche Anpassung der Aufgaben von Mitarbeitenden in Steuerabteilungen. Statt sich hauptsächlich der Vorbereitung von Daten zu widmen, wird ihr Schwerpunkt zunehmend auf der Überprüfung der von KI generierten Ergebnisse liegen. Diese Verschiebung hat direkte Auswirkungen auf die universitäre Ausbildung in steuerlichen Fachbereichen. Studierende müssen in der Lage sein, KI-Ergebnisse kritisch zu hinterfragen und werden daher in ihrer Ausbildung stärker gefordert.
Stefan Groß schlug zudem einen Hackathon für Studierende vor, um innovative und praktische Lösungen zu entwickeln. Die Tagung verdeutlichte, dass KI neue Datensätze für die Steuerforschung generiert und präzisere Analysen ermöglicht, was einen neuen Qualitätsstandard in der Forschung setzen könnte.
Globale Mindestbesteuerung im Fokus
Ein weiterer bedeutender Aspekt, der während der Tagung behandelt wurde, war die globale Mindestbesteuerung, die eine zentrale Rolle in der Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung spielt. Diese Reform umfasst zwei Säulen: Die erste zielt darauf ab, eine gerechte Verteilung der Besteuerung zwischen den Staaten zu gewährleisten, insbesondere für große Digitalkonzerne, die hohe Gewinne in Ländern erzielen, in denen sie physisch nicht präsent sind. Die zweite Säule befasst sich mit der Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung, um aggressiver Steuervermeidung entgegenzuwirken.
Deutschland und Frankreich haben bereits 2018 den Vorschlag zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung gemacht. Im Juli 2021 berichteten die G20-Finanzminister von einer internationalen Grundsatzeinigung. Bis heute haben sich 141 Staaten diesem Konzept angeschlossen und am 20. Dezember 2021 veröffentlichte das OECD-Sekretariat Musterregelungen zur Umsetzung der Mindestbesteuerung. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am 15. Dezember 2022 auf eine gemeinsame Richtlinie, die bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Die Regelungen sehen einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent vor und gelten für international tätige Unternehmen sowie große inländische Gruppen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro. Gewinne werden global mit diesem Steuersatz besteuert, unabhängig vom Entstehungsort, und bei Profiten in Steueroasen erfolgt eine Nachversteuerung, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen. Prognosen deuten darauf hin, dass diese Maßnahmen zu einem Anstieg der Steuereinnahmen führen könnten, was für die Staatskassen von Bedeutung ist.
In Deutschland wurde am 16. August 2023 ein Gesetz zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie beschlossen, das später vom Bundestag am 10. November und vom Bundesrat am 15. Dezember 2023 verabschiedet wurde. Am 27. Dezember 2023 erfolgte die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, und die Regelungen gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen.
