Smart Data Innovation Day 2026: KI-Agenten, Batterieforschung und EU-AI-Act-Pflichten im Fokus
Wer im November über KI-Agenten, Batterieforschung oder die Regeln des EU AI Act sprechen möchte, sollte den Kalender im Blick behalten: Der Smart Data Innovation Day 2026 findet am 12. November 2026 in Karlsruhe statt. Das Thema lautet „Künstliche Intelligenz gestaltet die Zukunft“.
Austragungsort ist der ZEISS Innovation Hub @ KIT, Hermann-von-Helmholtz-Platz 6, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen. Die Veranstaltung läuft von 8:45 bis 18:15 Uhr. Der Eintritt ist kostenlos, allerdings sind die Plätze – vor allem beim Speeddating – begrenzt. Anmeldeschluss ist Montag, der 26. Oktober 2026. Heute, am 27. Oktober 2026, ist diese Frist bereits verstrichen; ob noch Restplätze verfügbar sind, lässt sich nur über die Veranstaltungsseite von Sicos BW prüfen. Dort stehen auch Agenda und Anmeldung bereit.
Von KI-Agenten bis Cybersecurity
Im Zentrum steht der strategische Einsatz von KI-Agenten im Manufacturing. Dazu kommen die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf rechtliche Rahmenbedingungen sowie innovative Ansätze für eine sichere und zukunftsfähige Cybersecurity. Erwartet werden aktuelle Forschungsergebnisse, technologische Trends und Praxisbeispiele – also nicht nur Folien voller Zukunftsmusik, sondern auch Fragen aus dem Maschinenraum.
Vorgesehen sind Vorträge von Fachleuten aus Wirtschaft, Forschung und Technologie. Jörn Maier, VP Information Security bei SEFE Securing Energy for Europe GmbH, spricht über Herausforderungen von KI für die Sicherheit. Dr. Alexander Kohs von Bertrandt Technikum GmbH widmet sich dem Einsatz von KI in der Batterieentwicklung. Jakob Wößner von Weleda AG stellt den Beitrag „Innovation im Einklang: Wie Mensch, Natur und KI gemeinsam Wandel gestalten“ vor.
Weitere Beiträge kommen unter anderem von Expertinnen und Experten des KIT, des HLRS, der Universität Tübingen, der ZEISS AG und der adesso SE. Begleitet wird der Tag von einem Netzwerk regionaler und europaweiter KI-Projekte und -Initiativen: Dazu zählen die KI-Fabrik HammerHAI, die KI-Allianz Baden-Württemberg, die KI-Servicezentren, CyberForum, bwcon, EDIH Südwest und SDSC AI.
Dieses Netzwerk unterstützt Unternehmen und Organisationen bei individuellen KI-Herausforderungen – von der ersten Idee bis zur Umsetzung. Parallel ist ein Speeddating mit KI-Experten sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie und Forschung geplant. Networking gibt es außerdem in den Pausen. Kaffee, kurze Gespräche, vielleicht ein überraschend konkreter Kontakt – so läuft’s bei solchen Tagen oft.
Was der EU AI Act mit dem Büroalltag zu tun hat
Zusätzlich wird ein kompakter Kurs zum EU AI Act angeboten. Er vermittelt regulatorische Anforderungen und endet mit einem Teilnahmezertifikat. Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist im August 2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ihr Grundprinzip: Nicht allein die verwendete Technik entscheidet, sondern der konkrete Einsatz einer KI. Derselbe KI-Agent kann deshalb je nach Anwendungsfall unterschiedlich eingestuft werden.
Beim unannehmbaren Risiko sind bestimmte Praktiken verboten, etwa behördliches Social Scoring oder manipulative Systeme, die Menschen zu ihrem Nachteil beeinflussen. Diese Verbote gelten bereits. Hohes Risiko kann unter anderem bei KI zur Sichtung und Bewertung von Bewerbungen, bei Entscheidungen über Beförderungen oder Kündigungen, bei Kreditwürdigkeitsprüfungen natürlicher Personen und beim Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen vorliegen.
Viele kundennahen Anwendungen wie Chatbots, E-Mail-Assistenten sowie Systeme zur Erzeugung von Texten und Bildern fallen in den Bereich des begrenzten Risikos. Wichtigste Pflicht ist dort Transparenz. Menschen müssen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System kommunizieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte müssen als solche erkennbar sein; für künstlich erzeugte Bilder, Ton- und Videoinhalte, insbesondere Deepfakes, gelten besondere Offenlegungspflichten. Ein Hinweis im Dialog, Antwortentwurf oder in einer Signatur kann dafür ausreichen.
Minimales Risiko betrifft viele interne Automatisierungen – etwa das Auslesen von Rechnungen, das Ablegen von Belegen oder das Übertragen von Daten in Warenwirtschaftssysteme. Der AI Act sieht hierfür keine besonderen Pflichten vor. Andere Regeln, etwa die DSGVO, gelten trotzdem weiter.
Mittelständische Unternehmen sind meist Betreiber: Sie nutzen Systeme von Dienstleistern oder Modellanbietern in eigener Verantwortung. Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und Risikomanagement liegen grundsätzlich beim Anbieter. Betreiber hochriskanter Systeme müssen das System gemäß den Anweisungen einsetzen, menschliche Aufsicht sicherstellen und den Betrieb überwachen. Betroffene Beschäftigte oder ihre Vertretung müssen vor der Einführung am Arbeitsplatz informiert werden.
Auch die KI-Kompetenz landet damit nicht irgendwo im Kleingedruckten. Unternehmen müssen für ausreichendes Wissen bei Mitarbeitenden sorgen, die mit KI-Systemen arbeiten. Dazu gehören Fähigkeiten und Grenzen des Systems, mögliche Fehler, Situationen, in denen Vorsicht geboten ist, und die Prüfung erzeugter Ergebnisse. Eine strukturierte Einweisung beim Rollout kann dafür ausreichen.
Seit Anfang 2025 gelten die Verbote unannehmbarer Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Seit Mitte 2025 greifen Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sowie Teile der Aufsichtsstruktur. Ab Mitte 2026 gilt der Großteil der Pflichten, insbesondere für hochriskante Systeme in den gesetzlich aufgeführten Bereichen. Für bestimmte hochriskante Systeme als Bestandteil regulierter Produkte gelten längere Übergangsfristen.
Der Stichtag für Hochrisiko-KI
Seit dem 2. August 2026 gelten die Pflichten des EU AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig. Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft und wurde stufenweise wirksam: Verbote bestimmter KI-Praktiken gelten seit Februar 2025, Regelungen für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, sogenannte GPAI-Modelle, seit August 2025. Die vollständigen Pflichten für Hochrisiko-KI greifen seit August 2026.
Für entsprechende Systeme müssen Unternehmen nachweisbare Compliance-Strukturen vorhalten. Der deutsche Gesetzgeber hat 2026 die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde benannt. Das Koordinierungs- und Kompetenzzentrum KoKIVO soll als föderale Koordinationsstelle und Service-Desk für Unternehmen dienen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben bleibt beim Betreiber.
Der AI Act ersetzt die DSGVO nicht. Verarbeitet ein Agent personenbezogene Daten, gelten beide Regelwerke parallel: Die DSGVO betrifft den Umgang mit den Daten, der AI Act den Einsatz des KI-Systems. Dokumentation, Transparenz und menschliche Kontrolle überschneiden sich teilweise. Für kritische Aktionen werden Freigabeschleifen und vollständige Protokolle empfohlen; die konkrete Haftung sollte rechtlich geprüft werden. Der AI Act regelt die zivilrechtliche Haftung nicht abschließend, grundsätzlich bleibt das Unternehmen als Betreiber für seinen Geschäftsbetrieb verantwortlich.
Der erste praktische Schritt ist eine Bestandsaufnahme der eingesetzten und geplanten KI-Systeme samt konkreten Zwecken. Danach folgen die Zuordnung zu einer Risikoklasse, eine besondere Prüfung von Personal- und Bonitätsentscheidungen, Transparenz gegenüber Kunden sowie Schulungen für Mitarbeitende. Mit dem Anbieter sollte geklärt werden, wer für Auftragsverarbeitung, Dokumentation und Konformität verantwortlich ist. Risikoeinstufung, Zuständigkeiten und Freigaberegeln gehören schriftlich festgehalten. Unterstützung bieten spezialisierte Dienstleister, IHK-Organisationen und der DIHK; ISO/IEC 42001 liefert ein Managementsystem-Rahmenwerk für KI-Governance und eine strukturierte Grundlage für Dokumentation. Das genannte Unternehmen die-ki-agentur.de bietet KI-Beratung, Prozess- und Kundenservice-Automatisierung sowie Schulungen an.
Zwischen Pilotprojekt und Produktivbetrieb
Wie weit Unternehmen tatsächlich sind, zeigen mehrere Kennzahlen. Laut bidt-Studie 2025 setzt rund ein Drittel der Mittelstandsunternehmen KI ein, knapp ein Viertel testet oder pilotiert KI-Lösungen, und gut 9 Prozent betrachten die KI-Implementierung als vollständig abgeschlossen. Das Statistische Bundesamt ermittelte für 2023, dass rund 12 Prozent aller deutschen Unternehmen KI nutzten. Laut Bitkom setzen 2026 rund 57 Prozent der deutschen Unternehmen KI im Marketing ein.
Bei Anwendungen mit personenbezogenen Daten, automatisierten Entscheidungen oder Auswirkungen auf grundrechtlich relevante Bereiche kann eine Einstufung als Hochrisiko-KI vorliegen. Für die meisten mittelständischen Anwendungen gelten allerdings niedrige Risikoklassen und damit begrenzte Pflichten. E-Mail-, Dokumenten- und Belegagenten sind in der Regel
