Spionageverdacht gegen Ex-BND-Chef August Hanning: Ermittlungen setzen auch seine Pension unter Druck
Heute, am 8.10.2026, sorgt der Fall August Hanning auch an der Uni Magdeburg für Gesprächsstoff. Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes sitzt wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzte den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug.
Die Bundesanwaltschaft wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Festgenommen wurde er am Dienstag gemeinsam mit seinem früheren Büroleiter beim BND. Auch dieser sitzt in Untersuchungshaft. Ihm werden Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen.
Vertrauliche BND-Erkenntnisse gegen Bezahlung
Nach bisherigen Angaben sollen sich Hanning und sein ehemaliger Büroleiter vermutlich im Frühjahr 2010 darauf verständigt haben, dass der Mitarbeiter seinem früheren Chef gegen Bezahlung fortlaufend vertrauliche Erkenntnisse des BND übermittelt. Die Informationen sollen aus Briefings für die streng vertrauliche wöchentliche Sitzung im Kanzleramt stammen, der sogenannten ND-Lage.
Hanning soll zwischen 2010 und mutmaßlich 2022 unbefugt Einsicht in fast 2.000 vertrauliche Dokumente genommen haben. Die darin enthaltenen Informationen habe er gewinnbringend für seine Tätigkeit bei spezialisierten Beratungsunternehmen genutzt, so der Vorwurf. Mindestens einmal soll er die Erkenntnisse für eine Analyse verwendet haben, die für einen Mitarbeiter eines ausländischen Nachrichtendienstes erstellt wurde. Ob diese Analyse diesen Dienst tatsächlich erreichte, ist laut Bundesanwaltschaft unklar.
Über Jahre soll Hanning außerdem in intensivem Austausch mit einem Angehörigen eines weiteren Geheimdienstes gestanden und ihn mit Informationen versorgt haben. Welcher Geheimdienst gemeint ist, wurde offiziell nicht bekannt gegeben. Der „Spiegel“ berichtete über den Verdacht, Hanning habe mit einem Agenten Aserbaidschans in Verbindung gestanden. Aserbaidschan protestierte laut der Nachrichtenagentur APA bei der Bundesregierung dagegen, mit dem Fall in Verbindung gebracht zu werden. Der Protest soll über nachrichtendienstliche und diplomatische Kanäle an das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt übermittelt worden sein.
Pensionszahlungen unter Druck
Als mögliches Motiv wird finanzielle Not diskutiert. Laut „Bild“ soll bekannt gewesen sein, dass Hanning in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten steckte. Seine Pension sei seit Jahren wegen seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat einer Bank im Baltikum gepfändet worden. Bereits im September 2023 berichtete der „Spiegel“, dass ein großer Teil seiner Pension gepfändet werden sollte.
Im Mittelpunkt stand Hannings Aufsichtsratsmandat bei der lettischen PNB Banka. Die Bank gehörte größtenteils einem russisch-britischen Geschäftsmann und ging 2019 bankrott. Die lettische Polizei ermittelte gegen Hanning wegen des Verdachts, seine Aufsichtspflichten verletzt zu haben.
Hanning bezeichnete sich selbst als Opfer „finsterer Machenschaften in Lettland“. In einem Schreiben an den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte er, die lettischen Behörden seien korrupt. Das frühere Bankmanagement habe vor der Pleite umfangreiche Geldbeträge abfließen lassen. Insolvenzen seien in Lettland offenbar ein „einträglicher Geschäftszweig der Organisierten Kriminalität“.
Was mit der staatlichen Versorgung passieren könnte
Ehemalige Spitzenbeamte erhalten im Ruhestand grundsätzlich staatliche Versorgungsleistungen. Sie sollen ihnen einen hohen Lebensstandard ermöglichen. Nach Angaben des dbb beamtenbund und tarifunion kann der Staat einem pensionierten Beamten diese Ruhestandszahlungen allerdings vollständig entziehen.
Grundlage sind das Bundesbeamtengesetz und entsprechende Landesgesetze. Beamte verlieren ihre Beamtenrechte, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden. Bei bestimmten Staatsschutzdelikten genügt laut Gesetz eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Dazu zählen Spionage beziehungsweise Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit.
Das Beamtenverhältnis endet mit der Rechtskraft des Urteils. In einem anschließenden Disziplinarverfahren kann die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden; dann würde auch die Beamtenversorgung vollständig wegfallen. Hanning könnte somit zusätzlich seine staatliche Altersversorgung verlieren, falls sich die Spionagevorwürfe bestätigen. Noch ist es aber der Vorwurf, nicht das Urteil.
Forderungen nach strengeren Regeln
Nach Hannings Festnahme forderten Politiker von Grünen und SPD strengere Regeln für private Tätigkeiten ehemaliger Chefs deutscher Nachrichtendienste. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour von den Grünen verlangte eine Prüfung solcher Tätigkeiten durch die Bundesregierung und ein grundsätzliches Verbot von Lobbyarbeit im Sicherheitsbereich.
Die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede forderte eine weitere Verschärfung der Karenzregeln. Für ehemalige führende Nachrichtendienstmitarbeiter solle die Karenzzeit lebenslang gelten. Unionsfraktionschef Thorsten Frei von der CDU verlangte ebenfalls eine Debatte über die geltenden Regelungen.
Gerade die lange Zeitspanne der Vorwürfe – von 2010 bis mutmaßlich 2022 – dürfte diese Diskussion weiter antreiben. Zwischen vertraulichen Briefings im Kanzleramt, Beratungsunternehmen und internationalen Kontakten verschwimmen Grenzen, die bei Nachrichtendiensten eigentlich messerscharf sein müssten. Der Haftbefehl ist vollzogen, die Ermittlungen laufen.
