Staatsschutz ermittelt nach Veröffentlichung der Wohnadresse von CDU-Politikerin Simone Meyer-Götz
Weniger als 48 Stunden nach ihrem Auftritt im MDR-Talk „Fakt ist!“ beschäftigte sich der Staatsschutz mit der persönlichen Sicherheit der Dresdner CDU-Vizevorsitzenden Simone Meyer-Götz. Ihre private Wohnadresse war im Internet verbreitet worden. Die Polizei erstattete von Amts wegen Anzeige wegen des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten nach § 126a StGB.
Der Staatsschutz der Polizeidirektion Dresden nahm Kontakt zu Meyer-Götz auf und prüfte die Gefährdungslage. Zu Art und Umfang möglicher Schutzmaßnahmen machte die Polizei keine Angaben. Die Wirksamkeit eines solchen Schutzes setze Vertraulichkeit voraus, hieß es. Die Ermittlungen führt der Staatsschutz gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Dresden.
Adresse und Familie öffentlich gemacht
Nach vorläufiger Einschätzung der Polizei wird der Fall der Politisch Motivierten Kriminalität links zugeordnet. Diese Einordnung ist Teil der laufenden Ermittlungen. Bei der Bewertung berücksichtigt die Polizei unter anderem die Bekanntheit der betroffenen Person, die Reichweite der Veröffentlichung und vergleichbare Fälle.
Der Instagram-Account „thisissaxony“ veröffentlichte einen Beitrag mit antifaschistischer Symbolik. Darin wurde Meyer-Götz über ihr familiäres und geschäftliches Umfeld politisch eingeordnet; außerdem wurden Adressen ihrer Familie öffentlich gemacht. Die in dem Beitrag erhobenen Behauptungen seien laut dem Artikel nicht belegt.
Meyer-Götz führt die Verbreitung der Informationen auf die Berichterstattung über ihren MDR-Auftritt zurück. Am Freitagnachmittag erklärte sie in einem Instagram-Video, sie habe seit der Sendung zahlreiche positive und negative Nachrichten, Beleidigungen und Falschbehauptungen erhalten. Der Anruf der Polizei wegen der Sicherheit von ihr und ihrer Familie markiere eine Grenze, sagte sie. Nach ihren Angaben teilten die Beamten ihr mit, dass ihr Zuhause stärker beobachtet und häufiger von Streifen angefahren werde.
„Uns fehlt die Lockerheit“
Am Mittwochabend hatte Meyer-Götz mit der Politikwissenschaftlerin Marianne Kneuer und der Journalistin Annette Binninger über die Folgen jüngster Landtagswahlen sowie die CDU-„Brandmauer“ zur AfD diskutiert. „Uns fehlt die Lockerheit. Wir verschwenden Energie. Wir sind so kompliziert geworden“, sagte sie in der Sendung.
Sie kritisierte, dass Anträge anderer Parteien angenommen werden können, wenn die AfD zustimmt. Zugleich sprach sie sich dafür aus, politische Schnittmengen zu prüfen und dort Grenzen zu ziehen, wo Unterschiede bestehen. Die Dresdner Neuesten Nachrichten bezeichneten ihre Position zunächst als Plädoyer für einen „lockeren Umgang“ mit der AfD. Später wurde die Überschrift in „anderen Umgang“ geändert. Ein wörtliches Zitat mit der Formulierung „lockerer Umgang“ liegt laut dem Artikel nicht vor.
Zu Vorwürfen über AfD-Bezüge in ihrer Familie erklärte Meyer-Götz, ihr Vater sei vor mehr als elf Jahren aus der AfD ausgetreten und inzwischen seit mehreren Jahren CDU-Mitglied. Unterschiedliche politische Positionen in einer Familie bedeuteten nicht, dass sie diese Positionen selbst vertrete. Sie bezeichnete sich als überzeugtes CDU-Mitglied und sagte, sie kritisiere einzelne Punkte, um die Partei zu stärken. Kritik an ihr selbst sei möglich, ihre Familie wolle sie davon ausnehmen.
Was § 126a StGB regelt
§ 126a StGB stellt das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe. Strafbar ist, wenn jemand öffentlich, in einer Versammlung oder durch die Verbreitung eines Inhalts personenbezogene Daten einer anderen Person verbreitet und dies nach Art und Umständen geeignet sowie darauf ausgerichtet ist, die betroffene Person oder eine nahestehende Person einer Gefahr auszusetzen.
- Gemeint ist die Gefahr eines gegen die Person gerichteten Verbrechens.
- Erfasst sind außerdem sonstige rechtswidrige Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit.
- Auch eine rechtswidrige Tat gegen eine Sache von bedeutendem Wert kann darunterfallen.
Nach Absatz 1 reicht der Strafrahmen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe möglich. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten vom 14. September 2021 in das Strafgesetzbuch eingefügt.
§ 126a StGB wird unter anderem im Bundesnachrichtendienstgesetz und im Staatsangehörigkeitsgesetz genannt. Im Staatsangehörigkeitsgesetz gehört eine rechtskräftige Verurteilung nach dieser Vorschrift zu den aufgeführten Straftaten.
Abgrenzung zur AfD bleibt Beschlusslage
Die Bundes-CDU hält an der Abgrenzung zur AfD fest. Parteichef Friedrich Merz schließt eine Zusammenarbeit wegen fundamentaler Unterschiede aus. Ein Sprecher des Dresdner CDU-Kreisverbands verwies auf die geltende Beschlusslage der Bundespartei, zugleich aber auch auf unterschiedliche Sichtweisen innerhalb der Dresdner Mitgliedschaft.
Die Debatte über den Umgang der CDU mit der AfD war schon vor dem MDR-Auftritt aufgekommen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte sie im Juli erneut angestoßen. Das Gespräch im Studio fiel also in eine Auseinandersetzung, die längst lief – die Veröffentlichung der Adresse verschob sie dann auf eine ganz andere, sehr persönliche Ebene.
Meyer-Götz ist seit Juni 2025 eine von drei stellvertretenden Vorsitzenden im engeren Vorstand der CDU Dresden. Bei ihrer Wahl zur stellvertretenden Kreisvorsitzenden erhielt sie 58,79 Prozent. Gemeinsam mit Moritz Fischer koordiniert sie die Arbeitskreise des Kreisverbands und arbeitet in den Bereichen Stadtentwicklung sowie Kultur, Bildung, Soziales und Sport mit. Auf Kreisparteitagen setzte sie sich außerdem für den Christopher Street Day in Dresden ein.
Von der TU Dresden aus betrachtet, wirkt der Abstand zwischen politischer Fernsehdiskussion und polizeilicher Gefährdungsprüfung beklemmend kurz. Die Ermittlungen laufen weiter; Angaben zu möglichen Schutzmaßnahmen bleiben aus Sicherheitsgründen vertraulich.
