Auf dem Campus Westend soll am 22. Oktober ein Bagger anrücken – allerdings nicht, um mit dem Bau des geplanten Studierendenhauses zu beginnen. Der AStA der Goethe-Universität und das Offene Haus der Kulturen planen einen symbolischen Spatenstich. Die Aktion soll auf die jahrelangen Verzögerungen aufmerksam machen. Heute, am 20.10.2026, ist das Gebäude weiterhin nicht errichtet.

Über das Studierendenhaus wird seit Jahren gesprochen. 2013 wurde ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben, 2014 erhielt das Gießener Büro hjp-architekten den ersten Preis. Der Baubeginn war laut AStA ursprünglich für Anfang 2017 vorgesehen. Danach wurde der Siegerentwurf mehrfach überarbeitet; Ausschreibungen wurden veröffentlicht und später wieder zurückgezogen. Ein Projekt, das auf dem Papier immer wieder auftaucht, auf dem Campus aber fehlt.

Ein Haus, das mehr sein soll als ein Veranstaltungsort

Für den AStA und das Offene Haus der Kulturen geht es bei dem Neubau nicht bloß um Säle, Büros oder einen weiteren Veranstaltungsort. Sie sehen darin eine Voraussetzung für selbstorganisiertes studentisches Leben und demokratische Teilhabe. Noch immer fehle ein Ort, an dem Studierende ihre Angelegenheiten eigenständig organisieren und gemeinsam diskutieren können.

Verwiesen wird auch auf ein früheres Studentenhaus, das wenige Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur errichtet worden war und dem „Geist der realen und tätigen Demokratie“ dienen sollte. Das Offene Haus der Kulturen wertet die ausbleibende Umsetzung deshalb als Widerspruch zum historischen Anspruch der Universität.

Die Goethe-Universität weist diese Kritik zurück. Sie halte am Neubau fest, habe den Bau beantragt und treibe das Projekt im Rahmen ihrer Möglichkeiten voran. Bauherr ist das Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Nach Angaben der Universität stehen die erforderlichen Mittel beim Land bereit.

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Gerichte, Lärm und eine neue Baugenehmigung

Als Grund für die Verzögerung nennt die Universität die Entscheidung, den Ausgang von Gerichtsverfahren über Beschwerden von Anwohnern abzuwarten. Ohne diese Entscheidung wäre das Gebäude nach ihrer Darstellung bereits fertig. Das Abwarten sei gegen den Rat des Justitiariats und des Präsidiums erfolgt; getroffen habe die Entscheidung nicht die Universitätsleitung.

Inzwischen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel im Eilverfahren zweitinstanzlich die Klagen von Anwohnern gegen die Baugenehmigung zurückgewiesen. Der Beschluss wurde am 12. Dezember gefasst, am 20. Dezember übermittelt und ist nicht anfechtbar. Über das Hauptsacheverfahren hat der VGH nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht entschieden.

Das rund 16 Millionen Euro teure Bauvorhaben war aus Lärmschutzgründen angefochten worden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt im Februar entschieden, dass der Bau nur beginnen dürfe, wenn lärmintensive Nutzungen zwischen 22 und 6 Uhr untersagt werden. Der AStA begrüßte die VGH-Entscheidung ebenfalls und erklärte, der Gerichtshof habe die von ihm geforderten Änderungen zum Lärmschutz anerkannt.

Die Vorgeschichte ist ziemlich verästelt: Zwischen dem Allgemeinen Studierendenausschuss und dem Universitätspräsidium hatte es wiederholt Streit über die schnelle Umsetzung gegeben. Wegen der Nutzungseinschränkungen für Fachschaften, studentische Partys und das „Pupille-Kino“ hatte der AStA zunächst von einer Realisierung am Campus Westend abgesehen und den Verbleib am bisherigen Standort in Bockenheim angekündigt. Das Präsidium sieht sich durch die VGH-Entscheidung in seinem Vorhaben bestätigt, das Studierendenhaus schnell zu realisieren.

Nun ist trotzdem eine neue Baugenehmigung erforderlich, weil sich gesetzliche Bestimmungen zwischenzeitlich geändert haben. Die Baupläne müssen angepasst werden; dazu steht die Universität mit dem LBIH in Kontakt. Einen konkreten Termin für den Baubeginn nennt sie nicht.

Fünf Stockwerke neben früheren Offiziershäusern

Die betroffenen Antragsteller besitzen Einfamilienhaus-Grundstücke in der Siolistraße und Wismarer Straße. Ihre Häuser wurden ursprünglich als Offiziershäuser für das Hauptquartier der US-Streitkräfte in Europa errichtet. Ein Bebauungsplan von 2006 wies das umliegende Gelände als Sondergebiet „Hochschule“ aus; dort entstand der Uni Campus Westend.

Die Stadt Frankfurt erteilte dem Land Hessen am 2. Juni 2017 eine Baugenehmigung für ein fünfstöckiges Studierendenhaus des AStA der Goethe-Universität. Geändert wurde sie durch einen Nachtrag vom 10. Oktober 2018. Geplant sind ein Café mit Außenterrasse, ein Foyer, zwei Veranstaltungssäle, Konferenz- und Büroräume sowie ein Partykeller im Untergeschoss.

Die Antragsteller beanstandeten neben erwarteten erheblichen und unzumutbaren Lärmbelästigungen auch eine aus ihrer Sicht unzureichende Stellplatzversorgung. Nach zwei Erörterungsterminen und dem Erlass des Genehmigungsnachtrags gab das Verwaltungsgericht den Anträgen teilweise statt.

Die geplante Nutzung der Säle für Filmvorführungen und Feste stufte das Gericht nicht als Vergnügungsstätte ein. Der AStA sei kein Gewerbebetrieb; das Studierendenhaus solle ausschließlich studentischen Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht dienen. Für die nächstgelegenen Grundstücke nahm das Gericht während der Nachtzeit jedoch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unzumutbare Lärmbelastungen an. Das schalltechnische Gutachten überzeugte für diese Zeit nicht, weil es von einem unrealistischen Nutzungsszenario ausging.

Die Beschränkung der notwendigen Stellplätze und Garagen auf insgesamt 1.100 Stellplätze erklärte das Gericht für wirksam. Berücksichtigt wurde dabei, dass Besucher des Studierendenhauses im angrenzenden Wohngebiet nach Parkplätzen suchen könnten. Gegen rechtswidriges Parken und das Blockieren von Grundstücksein- und -ausfahrten könnten Ordnungsamt und Polizei einschreiten. Gegen den damaligen Beschluss konnte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Spatenstich ohne Baugenehmigung?

Für die geplante Aktion wurde nach Angaben der Universität keine Genehmigung eingeholt. Das Präsidium wurde kurzfristig eingeladen, kann wegen anderer Verpflichtungen aber nicht teilnehmen. Die Universitätsleitung erwartet, dass der AStA verantwortungsvoll handelt und keine Sachbeschädigung plant.

Als Übergangslösung werden Veranstaltungs-möglichkeiten für den AStA auf dem Campus Westend geprüft. Der AStA und das Offene Haus der Kulturen wollen sich damit offenbar nicht zufriedengeben. Am 22. Oktober soll deshalb der Bagger symbolisch dort stehen, wo seit Jahren ein Haus stehen sollte – wenigstens für einen Moment.