Am heutigen 4. November 2026 steht die Zivilklausel der Universität Kassel erneut im Zentrum einer bundesweiten Debatte. Seit 2013 schrieb die Grundordnung dort vor, dass Forschung, Entwicklung, Lehre und Studium ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken dienen. Am Mittwoch strich der Senat diese Klausel nach Angaben des AStA und zweier Initiativen und ersetzte sie durch eine neue Fassung. Eine offizielle Bestätigung stand zunächst aus.

Mit der Änderung könnte die Universität wieder mit Rüstungsunternehmen kooperieren und ihnen dafür Geld oder Räume bereitstellen. Das sorgt für Proteste in Kassel und an weiteren deutschen Hochschulen. Zuvor hatten sich in einer unverbindlichen Urabstimmung 82 Prozent von knapp 4.000 teilnehmenden Studierenden für die bisherige Zivilklausel ausgesprochen. Ein ziemlich deutliches Signal, finden die Initiativen.

Zwischen Sicherheitsinteresse und Kriegsforschung

Geraldine Rauch, ehemalige Präsidentin der Technischen Universität Berlin und Professorin an der Charité, unterstützt die Zivilklausel-Bewegung. Begriffe wie „Verteidigungsforschung“ oder „Werteklausel“ sieht sie kritisch. Solche Umformulierungen könnten ihrer Einschätzung nach verschleiern, dass Hochschulen für Kriegsforschung geöffnet werden sollen. Militär- und Verteidigungsforschung diene letztlich der Entwicklung von Mitteln, mit denen Menschen getötet werden könnten.

Eine Zivilklausel soll Hochschulen nach Rauchs Verständnis verpflichten, ausschließlich zu zivilen Zwecken zu forschen und der Menschheit zu dienen. Dass ihre Abschaffung vor allem aus Sicherheitsinteressen gefordert werde, bezweifelt sie. Sie vermutet auch wirtschaftliche Interessen. Hochschulen sollten kein Instrument der Politik sein. Statt militärischer Forschung nennt Rauch internationale Beziehungen, Klimaschutz und Maßnahmen gegen soziale Ungleichheit als Felder, in die wissenschaftliche Energie fließen könne.

Historische und gegenwärtige Beispiele zeigen für Rauch, dass Hochschulen Forschung für die Rüstungsindustrie, für Kriege oder sogar für Kriegsverbrechen bereitgestellt haben. Sie war Präsidentin einer Universität, die während des Nationalsozialismus eine bedeutende Rolle in der Kriegswissenschaft spielte. Aus der Geschichte der TU Berlin leitet sie die Verantwortung ab, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verurteilen und Verfolgte zu schützen. Das gelte für alle Hochschulangehörigen, unabhängig von ihrer Position. Ihre Anerkennung gilt jenen, die widersprechen und nicht wegsehen.

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Auch die Berufung auf „Dual Use“ überzeugt Rauch nicht. Sie unterscheidet zwischen Technologien, die für zivile Zwecke entwickelt und später anderweitig genutzt werden, und solchen, die gezielt für die Kriegsführung entstehen. Die mögliche Doppelnutzung wissenschaftlicher Entwicklungen sei seit Langem bekannt. Die aktuelle Berufung auf Dual Use zur Abschaffung von Zivilklauseln bewertet sie als Ablenkungsmanöver.

Die politische Forderung nach mehr Wehrforschung

Der Druck wächst. Wegen des Wachstums der Rüstungsindustrie und -technologie fordern Akteure aus Politik und Wirtschaft mehr Forschung mit und für Rüstung und Militär. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete den Ukraine-Krieg bei einem EU-Gipfel im Frühjahr als „große Chance“ für technologische Entwicklung und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Verteidigungsminister Boris Pistorius forderte im Juli bei einem Besuch eines Rheinmetall-Werks in Kassel mehr militärische Forschung, auch an Hochschulen.

Rauch weist die Vorstellung zurück, Krieg sei eine Chance. Krieg bedeute Leid und Zerstörung. Hochschulforschung und -lehre sollten der Menschheit und der Umwelt dienen und zu einer gerechteren Welt beitragen. Dafür brauche es ausreichend finanzierte Hochschulen; deren Finanzierung hält Rauch für unzureichend. Demokratie und Werte sollten durch Haltung und nicht durch Waffen verteidigt werden.

Ein Beschluss vom 9. Oktober 2025 weist in die entgegengesetzte Richtung. Die Zivilklauseln an deutschen Hochschulen sollen reformiert werden, damit zivile Universitäten systematisch an sicherheits- und verteidigungsrelevanter Forschung beteiligt werden können. Deutschland soll eigene wissenschaftliche Kompetenz und Innovationskraft in Schlüsseltechnologien aufbauen: bei Drohnensystemen, Cybersicherheit, Künstlicher Intelligenz, Robotik und Satellitenkommunikation.

Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein Förderprogramm für sicherheitsrelevante Universitätsforschung einzurichten, Dual-Use-Technologien gezielt zu unterstützen und rechtlich abzusichern sowie die Zivilklauseln im Dialog mit Ländern und Hochschulen zu reformieren. Forschungsförderung solle so gestaltet werden, dass sicherheits- oder verteidigungsrelevante Projekte nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Begründet wird das mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen „Zeitenwende“: dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybriden Bedrohungen kritischer Infrastrukturen und zunehmenden geopolitischen Spannungen. Diese Entwicklungen hätten die sicherheitspolitische Lage Deutschlands und Europas verändert. Militärische Stärke und technologische Innovationsfähigkeit gelten dabei als entscheidend für die Verteidigungsfähigkeit eines Staates. Moderne Kriegsführung nutzt zunehmend Drohnenschwärme, satellitengestützte Kommunikation und Künstliche Intelligenz.

Nach dieser Argumentation soll Deutschland technologische Souveränität im Sicherheits- und Verteidigungsbereich stärken und Abhängigkeiten von ausländischer Forschung und Entwicklung vermeiden. Bei Mikroelektronik, Robotik und Drohnensystemen sowie bei kritischen Rohstoffen wie seltenen Erden ist das Land stark von Importen abhängig. In Krisen könne diese Abhängigkeit die Wehrfähigkeit einschränken. Andere Staaten binden zivile Hochschulen bereits systematisch in sicherheitsrelevante Forschung ein.

An rund 70 von 428 Hochschulen seien sicherheits- und verteidigungsrelevante Forschungsprojekte wegen Zivilklauseln ausgeschlossen. Genannt werden unter anderem die RWTH Aachen, die TU Berlin, die TU Braunschweig und das Karlsruher Institut für Technologie. Als mögliche Folgen gelten ein Verlust an internationaler wissenschaftlicher Sichtbarkeit und Innovationskraft sowie die Verlagerung von Projekten qualifizierter Wissenschaftler und Defense-Start-ups ins Ausland. Die Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung wird als nicht mehr zeitgemäß beschrieben. Gerade Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz und Robotik können schließlich sicherheitsrelevant und zivilwirtschaftlich nutzbar sein.

Ihr Ausschluss aus dem akademischen Umfeld könne die Verteidigungsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtigen. Vorgeschlagen werden transparente Verfahren, ethische Leitlinien und staatliche Begleitung. So soll eine reformierte Forschungslandschaft technologische Abhängigkeiten reduzieren und die sicherheits- und verteidigungspolitischen Ziele der „Zeitenwende“ umsetzen.

Eine Idee aus der Friedensbewegung

Eine Zivilklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu zivilen beziehungsweise friedlichen Zwecken zu forschen. Die grundgesetzlich garantierte Forschungs- und Lehrfreiheit bleibt bestehen. Die Idee stammt aus der Friedensbewegung und steht in Verbindung mit Abrüstungspolitik.

Die erste deutsche Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Inzwischen haben sie etwa 70 deutsche Universitäten und Hochschulen eingeführt. Außerhalb Deutschlands gibt es solche Regelungen nur in wenigen Ländern, insbesondere in Japan. Bremen beschloss, Forschung mit militärischer Nutzung oder Zielsetzung abzulehnen sowie Forschungsthemen und -mittel mit möglichem Rüstungsbezug öffentlich zu diskutieren und gegebenenfalls zurückzuweisen.

1991 verpflichtete sich die Universität Bremen ausdrücklich auf zivile Forschung. 2012 bestätigte der Akademische Senat die früheren Beschlüsse und erklärte, Bremen sei dem Frieden verpflichtet und dürfe nur zivile Zwecke verfolgen. Seit dem Dritten Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 sind Hochschulen im Land Bremen gesetzlich verpflichtet, eine Zivilklausel zu führen. Forschung, Lehre und Studium sollen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen; bereitgestellte Mittel sollen nur für entsprechende Vorhaben verwendet werden.

Weitere Hochschulen folgten zu unterschiedlichen Zeitpunkten: Die TU Berlin führt ihre Klausel seit den 1950er Jahren, 1991 wurde sie fortgeführt. TU Dortmund und Universität Konstanz beschlossen sie 1991, die Universität Oldenburg 2007, die Universität Tübingen 2010, die Universität Halle 2018, die Universität Erfurt 2019 und die TH Köln 2020.

In Niedersachsen war die Zivilklausel von 1993 bis 2002 Bestandteil des Hochschulgesetzes. Die damalige Regelung sah Forschung für friedliche und umwelterhaltende Zwecke vor. Eingeführt wurde sie von Wissenschaftsministerin Helga Schuchardt in der Landesregierung unter Gerhard Schröder. An der Universität Tübingen wurde die Klausel im September