Die vierte und letzte Zwischenbilanz zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier liegt vor. Untersucht wurden die Amtszeiten der Bischöfe Franz Rudolf Bornewasser (1946–1951) und Matthias Wehr (1951–1966). Die historische Untersuchung zeichnet für die Nachkriegsjahrzehnte ein Bild langsamer Reaktionen, milder Konsequenzen und fehlender Fürsorge für Betroffene.

Für den Zeitraum von 1946 bis 1966 identifizierten die Forschenden mindestens 335 Betroffene sexualisierter Gewalt, überwiegend Kinder und Jugendliche, sowie 123 beschuldigte Welt- und Ordensgeistliche. Grundlage sind 1.574 ausgewertete Akten und Gespräche mit Betroffenen und Zeitzeugen. Der Bericht der Universität Trier ordnet diese Jahre als besonders belastete Phase sexueller Gewalt durch Kleriker im Bistum ein.

Viele Fälle, wenig Konsequenzen

Auf Bornewassers Amtszeit entfallen 92 Betroffene und 28 Beschuldigte. Für die Zeit unter Matthias Wehr nennen die Forschenden 243 Betroffene und 95 Beschuldigte. Die Zahlen zu Bornewasser sind allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig: Er leitete das Bistum bereits 24 Jahre vor Beginn des Untersuchungszeitraums.

Unter Bornewasser waren 50 Prozent der Betroffenen Mädchen. Unter Wehr waren es – wie auch in späteren Jahrzehnten – etwa zwei Drittel Jungen. Die Historikerin Lena Haase führt den ungewöhnlichen Geschlechteranteil unter Bornewasser auch auf langfristige Folgen des Zweiten Weltkriegs zurück. Auffällig ist zudem: Von den Priestern, die zwischen 1946 und 1949 im Bistum Trier geweiht wurden, wurde etwa jeder Fünfte als Beschuldigter beziehungsweise Täter erfasst.

Das dokumentierte „Hellfeld“ für die Jahre 1946 bis 2021 umfasst nun insgesamt 782 Betroffene und 252 Beschuldigte. Wie groß die Dunkelziffer ist, bleibt offen.

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Die Kenntnis der Bistumsleitung über bekanntgewordene Fälle nahm im untersuchten Zeitraum ab: Unter Bornewasser lag sie bei 70 Prozent, unter Wehr bei 31,8 Prozent. Über den Umgang mit Beschuldigten und Tätern entschied in der Regel der Generalvikar – Heinrich von Meurers unter Bornewasser und Peter Weins unter Wehr.

Die Forschenden bewerten den Umgang beider Generalvikare als auffällig milde. Konsequenzen blieben häufig aus oder beschränkten sich auf Versetzungen. In einzelnen Fällen wurden Geistliche ins Ausland geschickt und damit dem Zugriff der deutschen Strafverfolgung entzogen. Hinweise auf eine Fürsorge für Betroffene sind für den untersuchten Zeitraum nicht erkennbar; die Forschenden vermuten sogar, dass den Verantwortlichen grundsätzlich ein Problembewusstsein für sexuellen Missbrauch fehlte.

„Güte und Geduld“ statt Schutz

Die Jahre 1946 bis 1966 waren laut Universität Trier von einem milden Umgang mit beschuldigten Priestern und Ordensleuten sowie von Vertuschung und Geheimhaltung geprägt. Versetzungen und Vertuschungen gehörten wiederholt zu den Reaktionen auf vermuteten oder eingeräumten Missbrauch. Mehrfach führte dieses Vorgehen zu weiteren Betroffenen: Täter wurden lediglich in andere Gemeinden versetzt, wo sie weiterhin Kinder und Jugendliche missbrauchen konnten.

Bischof Stephan Ackermann bezeichnete den Bericht als „aufschlussreich und bedrückend“. Für die damaligen Verantwortlichen habe der Schutz der Institution im Vordergrund gestanden; Beschuldigten seien sie mit „Güte und Geduld“ begegnet. Versetzungen und Vertuschung hätten häufig zu weiteren Opfern geführt, sagte Ackermann. Er kündigte an, sich für belastbare, transparente und zuverlässige Strukturen in Prävention, Intervention und Aufarbeitung einzusetzen.

Auch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs erklärte, die Verantwortlichen hätten sich zu wenig um die Betroffenen gekümmert. Vorrang hätten das Ansehen der Kirche und zeitgenössische Vorstellungen allgemeiner Sittlichkeit gehabt. Täter seien oft mit großer Milde behandelt worden, während das Leid der Betroffenen nicht angemessen berücksichtigt worden sei.

Der Bericht ordnet die Ereignisse stärker als frühere Berichte in den zeitgeschichtlichen Kontext ein. Berücksichtigt werden damalige Rechtsnormen ebenso wie die Stellung der Kirche in Familie, Schule, Gemeinschaft, Politik und Gesellschaft. Das Handeln der Bischöfe und ihrer Verwaltungen war demnach stark vom jeweiligen zeitlichen und gesellschaftlichen Umfeld beeinflusst. Bei größerem öffentlichem Druck gingen Verantwortliche nachdrücklicher gegen Täter vor als in Zeiten mit geringerem Druck.

Der vollständige Abschlussbericht zum Zeitraum 1946 bis 2021 soll voraussichtlich Ende November 2026 vorliegen. Zum Bistum Trier gehören rund 1,1 Millionen Katholiken in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Die geforderten Strukturen für Prävention, Intervention und Aufarbeitung sollen belastbar, transparent und zuverlässig sein – und unabhängig von gesellschaftlichen Schwankungen im Umgang mit dem Thema funktionieren.

Ein Fall aus Ostdeutschland

Wie weit die Folgen von Versetzungen reichen können, zeigt ein Fall aus Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der aus Delitzsch stammende Norbert Denef wurde zwischen 1959 und 1965 als Kind von dem Vikar Alfons Kamphusmann schätzungsweise 300-mal missbraucht. Denef war zu Beginn zehn Jahre alt und verschwieg die Taten 35 Jahre lang.

Kamphusmann, der vom Bistum Magdeburg beschäftigt wurde, gab den Missbrauch später zu; weitere Betroffene wurden bekannt. Nach Denefs Darstellung wurde der Vikar mehrfach versetzt, unter anderem nach Sachsen-Anhalt und Thüringen. Denef wertet diese Versetzungen als wiederholte Strafversetzungen und wirft den Verantwortlichen Vertuschung, Verschweigen und Leugnen vor.

Das Bistum Magdeburg erklärte auf Anfrage, junge Priester würden regelmäßig versetzt, gab aber keine konkrete Erklärung zu Kamphusmanns Fall ab. Kamphusmann starb 1998 in Magdeburg. Ein kirchlicher Nachruf würdigte ihn als schlicht, selbstlos, freundlich und hilfsbereit.

Denef machte den Missbrauch 2005 öffentlich. Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige bezeichnete 2023 Kamphusmanns Straftaten und das Verhalten der damaligen Verantwortlichen als unentschuldbar. Feige bezeichnet den Fall weiterhin als „Vergehen“ und lehnte ein „Fakt“-Interview ab.

Denef leidet weiterhin unter schweren Depressionen und wird inzwischen von seiner Tochter Kristin in Vollzeit gepflegt. Nach Angaben seiner Tochter habe sich seit seiner Anzeige bei der Kirche niemand bei ihr gemeldet. Denef erhielt 2005 und 2023 insgesamt 55.000 Euro. Weitere Forderungen lehnte das zuständige Bistum unter Verweis auf bereits hergestellten „Rechtsfrieden“ und Verjährung ab.

Deutschlandweit größere Zahlen als bekannt

Die kirchliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen begann 2010. Recherchen des ARD-Magazins „Fakt“ kommen nun zu dem Ergebnis, dass das Ausmaß sexueller Gewalt in der katholischen Kirche größer ist als offiziell bekannt. Eine Umfrage bei allen 27 deutschen Bistümern ergab für den Zeitraum seit 1945 mindestens 6.529 Betroffene und 2.848 Beschuldigte.

Die MHG-Studie von 2018 hatte auf Grundlage von Aktenanalysen 3.677 Betroffene und 1.670 Beschuldigte ermittelt. Für die aktuelle Recherche wurden in 18 Bistümern vorhandene eigene Studien berücksichtigt. In den übrigen Bistümern flossen Ergebnisse der MHG-Studie oder Zahlen aus dem Verfahren zur „Anerkennung des Leids“ ein. Dieses Verfahren betrifft Betroffene, die selbst Zahlungen beantragt haben. Den Recherchen zufolge gab es in allen 27 Bistümern sexuellen Missbrauch.

Die tatsächliche Zahl der Betroffenen ist unbekannt. Experten gehen wegen nicht gemeldeter Fälle von einer hohen Dunkelziffer aus. Die sogenannte Einrede der Verjährung ist dabei ein zentraler Streitpunkt. Betroffenenvertreterin Sabine Otto kritisiert, Bistümer verhinderten damit regelmäßig Gerichtsverfahren, wenn die Taten 30 Jahre oder länger zurückliegen. Viele der dokumentierten Taten liegen bereits mehr als drei Jahrzehnte zurück.

Otto, langjährige Sprecherin des Betroffenenbeirats Ost und selbst Betroffene, kritisiert außerdem die Aufarbeitung in Ostdeutschland. In den Bistümern der ehemaligen DDR habe es lediglich punktuelle Ansätze gegeben. Über erste Schritte und die Einrichtung von Beauftragtenstrukturen hinaus sei wenig geschehen. Die ostdeutschen Bistümer widersprechen dieser Einschätzung und erklärten schriftlich, die Aufarbeitung bleibe ein wichtiges Thema.

Am heutigen 8.