Die US-Zwischenwahlen bringen Donald Trump einen politischen Dämpfer. Der Politikwissenschaftler Jared Sonnicksen von der RWTH Aachen ordnet die Verluste der Präsidentenpartei zwar als übliches Muster ein: Die Partei des amtierenden Präsidenten verliert bei Zwischenwahlen häufig Sitze. Für Trump sei der Wahlausgang trotzdem eine deutliche Niederlage.

Der Denkzettel richte sich, so Sonnicksen, gegen Trump und gegen die Republikanische Partei. Sie habe sich in den vergangenen Jahren stark hinter dem MAGA-Flügel gesammelt und Trumps Politik weitgehend widerspruchslos unterstützt. Unzufriedenheit mit dem Präsidenten und seinem Kurs treffe deshalb folgerichtig auch die Republikaner.

Weniger Spielraum im Kongress

Am 3. November wählen die USA das Repräsentantenhaus und einen Teil des Senats neu. Umfragen zufolge könnten die Republikaner ihre Mehrheit im Repräsentantenhaus verlieren; auch im Senat ist ein Machtwechsel möglich. Für Trump wäre das ein politischer Rückschlag.

Trump selbst erklärte, die Republikaner wären nach seiner Einschätzung deutliche Wahlsieger geworden, wenn er zur Wahl gestanden hätte. Sonnicksen findet diese Deutung nicht überraschend, kritisiert sie aber als skurril. Seiner Einschätzung nach hat Trump den Republikanern insgesamt mehr geschadet als geholfen.

Mit den voraussichtlichen Mehrheitsverhältnissen im Kongress dürfte Trumps Regieren in den letzten zwei Jahren seiner Amtszeit schwieriger werden. Für politische Vorhaben wäre er voraussichtlich auf Kompromisse mit den Demokraten angewiesen. Möglich bliebe ihm, den Kongress teilweise zu umgehen, etwa durch Exekutivverordnungen. Vor allem in der Außenpolitik kann ein US-Präsident vergleichsweise weitgehend ohne Zusammenarbeit mit dem Kongress handeln.

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Auch Nils-Christian Bormann erwartet, dass Trumps innenpolitischer Handlungsspielraum bei einem Verlust der republikanischen Mehrheit im Repräsentantenhaus deutlich sinkt. Die Demokraten könnten zentrale Vorhaben blockieren und die Regierung stärker kontrollieren. Bormann prognostiziert, Trumps Amtszeit werde innenpolitisch nach den Wahlen praktisch beendet sein. Außenpolitisch bliebe Trump dagegen weitgehend handlungsfähig. Der Senat könnte seine Macht dort zwar begrenzen, erfüllt diese Kontrollfunktion laut Bormann aber seit Jahrzehnten nur unzureichend. Über die militärischen Möglichkeiten der USA könnte Trump weiterhin erheblichen Einfluss ausüben.

Die Frage nach der Anerkennung

Als zentrale Frage gilt, ob Trump das Wahlergebnis akzeptieren wird. Bormann warnt, das Infragestellen von Wahlergebnissen könne den gemeinsamen politischen Grundkonsens und demokratische Regeln gefährden. Er sieht die US-Demokratie unter Druck, hält die Einschätzung einer bereits nicht mehr funktionierenden Demokratie jedoch für zu pessimistisch. Dass Trump Wahlergebnisse infrage stellen könnte, erwartet er trotzdem. Dass Trump die Einsetzung eines neu gewählten Kongresses verhindern werde, hält Bormann für unwahrscheinlich. Die US-Institutionen seien weiterhin widerstandsfähiger, als viele Beobachter annähmen.

Trump kündigte an, das Ergebnis der Zwischenwahlen anzuerkennen. Sonnicksen bezeichnete das als bemerkenswert. Die Anerkennung demokratischer Wahlergebnisse und friedliche Machtwechsel gehören zu den grundlegenden Anforderungen einer Demokratie. Weil Trump mit vielen demokratischen Konventionen und ungeschriebenen Regeln breche, sei seine Ankündigung keine Selbstverständlichkeit.

Langfristig sieht Bormann dennoch Gefahren: Trumps Haltung beeinflusse republikanische Politiker auf kommunaler, bundesstaatlicher und nationaler Ebene. Wenn sie Wahlergebnisse nicht mehr anerkennen, könnten sie demokratische Institutionen nachhaltig schwächen. Gleichzeitig hat Trumps Politik Gegenbewegungen ausgelöst, darunter Initiativen zur Stärkung von Wahlverwaltung und Wahlorganisation.

Der Wahlsieg verschafft den Demokraten politischen Rückenwind. Nun müssen sie allerdings Verantwortung übernehmen und konkrete Ergebnisse liefern. Das wird schwierig, sobald sie mit Trump in Konflikt geraten. Ausschließlich auf die nächste Präsidentschaftswahl zu warten, können sie sich nicht leisten – sie findet erst in zwei Jahren statt. In der verbleibenden Zeit brauchen Demokraten wie Republikaner Kompromissbereitschaft und Zusammenarbeit. Leicht wird das nicht.

Was vom Trumpismus bleibt

Ob eine Niederlage bei den Zwischenwahlen Trumps Stellung in der Republikanischen Partei schwächt, hängt vom Ausmaß der Verluste ab. Sollten die Republikaner auch bei der Präsidentschaftswahl 2028 scheitern und weder im Repräsentantenhaus noch im Senat eine Mehrheit erringen, könnte sich die Partei vom Trumpismus abwenden.

Der Begriff bezeichnet einen von Trump geprägten Kurs: nationalistische „America First“-Politik, eine harte Einwanderungspolitik sowie ein konfrontativer Umgang mit politischen Gegnern und demokratischen Institutionen. Eine Abkehr davon würde laut Bormann aber nicht automatisch zu einer klaren neuen politischen Ausrichtung führen. Die künftige Linie der Republikaner hängt auch davon ab, welchen politischen Kurs die Demokraten einschlagen.

Für den 5. November 2026 ist von 18:00 bis 19:30 Uhr eine öffentliche Online-Diskussion zum Wahlausgang und seinen politischen Folgen angekündigt.

Das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle

Der Streit um Mehrheiten und Macht berührt einen Kern des US-Systems: die Checks and Balances. Gemeint ist ein System zur Herstellung und Aufrechterhaltung staatlicher Gewaltenteilung, in dem sich die Verfassungsorgane gegenseitig kontrollieren und ihre Macht teilweise ausbalancieren. Im Deutschen finden sich dafür Übersetzungen wie „Überprüfung und Ausgleich“, „Hemmungen und Gegengewichte“, „Gewaltenverschränkung“ oder „Kontrolle und Verflechtung“. Auch „Kontroll- und Einflussrechte“ sowie „Konkurrenz und Kontrolle der Machthaber“ werden verwendet.

Das Prinzip gilt als wesentliches Merkmal des politischen Systems der Vereinigten Staaten. Montesquieu griff es 1748 in seinem Werk Vom Geist der Gesetze erneut auf, 1787 wurde es erstmals in der US-Verfassung festgeschrieben. James Madison entwickelte den Gedanken 1788 in den Federalist Papers Nr. 10, Nr. 47 und besonders Nr. 51 weiter.

In den USA sollen sich Kongress, Präsident und Supreme Court gegenseitig begrenzen. Der Kongress besteht aus Repräsentantenhaus und Senat. Der Präsident kann gegen Gesetze des Kongresses sein Veto einlegen, der Supreme Court Gesetze oder Anordnungen des Präsidenten für verfassungswidrig erklären. Der Kongress wiederum kann Bundesrichter und den Präsidenten durch ein Impeachment-Verfahren ihres Amtes entheben und Untersuchungsausschüsse einrichten.

Auch im Kongress selbst greift die Kontrolle: Gesetze müssen von zwei unterschiedlich zusammengesetzten Kammern verabschiedet werden. Das System soll verhindern, dass eine Institution mehr Macht erlangt, als ihr die Verfassung zugesteht. Dahinter steht die Annahme, dass die bloße Trennung und Unabhängigkeit der Gewalten nicht ausreicht. Sie sollen zusätzlich über Mittel verfügen, ihre eigenen Interessen zu schützen, politische Konflikte und korrupte Gesetze zu begrenzen und den Volkswillen ausgewogen umzusetzen.

Der Politikwissenschaftler Richard Neustadt beschrieb das als „separate institutions sharing power“ – getrennte Institutionen, die bei der Ausübung ihrer Macht zusammenarbeiten müssen. Dadurch entsteht auch eine personelle Verbindung zwischen den Gewalten, obwohl diese nach Montesquieu eigentlich getrennt bleiben sollten.

Nach der US-Präsidentschaftswahl 2020 schlugen Republikaner 2021 in mindestens 16 republikanisch dominierten Bundesstaaten Maßnahmen vor oder verabschiedeten solche, die nach Angaben der genannten Politikwissenschaftler die Gewaltenteilung abschwächten. Francis Fukuyama und Robert Kagan erklärten, Republikaner in von ihnen regierten Bundesstaaten beanspruchten damit letztinstanzliche Entscheidungsbefugnisse darüber, wer eine Wahl gewonnen hat.

Der Begriff taucht übrigens auch im deutschen Aktienrecht auf – beim Verhältnis von Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat. Das Aktienrecht soll diese Organe in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Anders funktioniert das GmbH-Recht: Dort kontrolliert die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer einseitig.