Warnstreik an der Charité: Streit um Mindestbesetzung und Belastungsausgleich
Die Beschäftigten der Berliner Charité sollen am Donnerstag und Freitag, den 15. und 16. Oktober 2026, in einen Warnstreik treten. Dazu ruft die Gewerkschaft ver.di auf. Betroffen sind Früh-, Spät- und Nachtdienste an allen drei Standorten: am Campus Virchow-Klinikum, am Campus Charité Mitte und am Campus Benjamin Franklin.
Im Mittelpunkt stehen verbindliche Personalvorgaben und ein wirksamer Belastungsausgleich. In den laufenden Tarifverhandlungen gibt es nach Angaben der Gewerkschaft erste Fortschritte bei den Personalvorgaben für stationäre Bereiche. Beim Belastungsausgleich liegen die Positionen allerdings weiterhin weit auseinander.
Streit um Ausgleich bei Unterbesetzung
Die Charité habe bislang kein neues konkretes Angebot vorgelegt, teilt ver.di mit. Nach den bisherigen Vorstellungen des Universitätsklinikums sollen Servicekräfte und Krankenpflegehilfskräfte künftig keinen Anspruch mehr auf Belastungsausgleich und verbindliche Mindestbesetzung haben.
Franziska Aurich, ver.di-Mitglied und Pflegefachperson, sagt, es gehe um ausreichend Beschäftigte für eine gute Patientenversorgung. Der Belastungsausgleich soll verhindern, dass Personalmangel für die Charité folgenlos bleibt. Ver.di befürchtet, ein Abbau dieser Regelungen könnte Stellenabbau erleichtern und die Arbeitsbelastung auf weniger Beschäftigte verteilen. Das klingt auf Station nach mehr als einem Papierproblem.
Der Streit dreht sich um den Entlastungstarifvertrag „TV GFB“. Er regelt die Personalausstattung an Europas größtem Universitätsklinikum und sieht einen Belastungsausgleich für Arbeiten in Unterbesetzung vor. Der Vorstand der Charité und ver.di verhandeln derzeit über eine Überarbeitung des Tarifvertrags.
Charité klagt gegen geplanten Streik
Parallel hat die Charité Universitätsmedizin Berlin beim Arbeitsgericht Berlin Klage gegen Beschäftigte aus Pflege, Therapie und Funktionsdiensten sowie gegen deren Gewerkschaft ver.di eingereicht. Die Klage richtet sich gegen einen ab Mittwoch geplanten Streik zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des TV GFB.
Der Gerichtstermin ist für den 2. September um 11:30 Uhr angesetzt. Eine Pressekonferenz war für den 2. September 2026 um 10:30 Uhr am Magdeburger Platz vor dem Arbeitsgericht angekündigt. Die zeitliche Nähe von Pressekonferenz und Gerichtstermin ist knapp bemessen – viel Luft bleibt da nicht.
Nach Darstellung von ver.di liegen die Verhandlungspositionen weit auseinander. Die Charité will unter Verweis auf die durch das GKV-Kürzungsgesetz verschlechterte Finanzierung wesentliche Teile des Tarifvertrags verschlechtern. Die Beschäftigten fordern dagegen den Erhalt des Vertrags, seine Ausweitung auf bisher nicht erfasste Bereiche und die Weiterentwicklung bislang nicht ausreichend wirksamer Regelungen.
Gisela Neunhöffer, stellvertretende Landesfachbereichsleiterin von ver.di, kritisierte die Klage. Die Beschäftigten müssten ihr Streikrecht zur Verteidigung ihrer Arbeitsbedingungen ausüben können, erklärte sie. Neunhöffer erwartet, dass das Gericht die Einschränkung des Streikrechts zurückweist.
Von der TU Berlin aus fällt der Blick heute, am 14. Oktober 2026, auf einen Konflikt, der sich gleichzeitig am Krankenbett, am Verhandlungstisch und vor dem Arbeitsgericht abspielt. Während an der Charité über Mindestbesetzungen und Ausgleichsregeln gerungen wird, stehen Beschäftigte vor Früh-, Spät- und Nachtdiensten – und vor der Frage, wer die Folgen knapper Personaldecken trägt.
