Berlin diskutiert über Antisemitismus – und kommt dabei schnell an einen Punkt, an dem nicht mehr nur über Judenhass, Israel oder Palästina gesprochen wird, sondern darüber, wer überhaupt festlegt, was als antisemitisch gilt. Auslöser der jüngsten Debatte war die Berliner Wahl. Für die Wahlentscheidung spielte das Thema laut Umfragen allerdings eine geringe Rolle; die Berlinerinnen und Berliner stimmten vor allem über soziale Fragen ab.

Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Berliner Linken, bekannte sich nach der Wahl wiederholt zum Schutz jüdischen Lebens. Trotzdem riss die Auseinandersetzung nicht ab, zuletzt im Zusammenhang mit ihrer beendeten Mitgliedschaft in der Roten Hilfe. Sie reicht ohnehin weiter zurück als bis zum 7. Oktober und bekam durch Israels Vorgehen im Gazastreifen neue Aufmerksamkeit.

Eine alte Auseinandersetzung, neu zugespitzt

Die Linke stand schon zuvor wegen Mitgliedern in der Kritik, die die Boykottinitiative BDS unterstützen. Im Neuköllner Bezirksverband sorgte insbesondere ein Auftritt des Rappers Dahabflex für Streit. Der Brandenburger Antisemitismusbeauftragte Andreas Büttner verließ die Partei bereits 2025. 2024 gingen außerdem Klaus Lederer und Sebastian Schlüsselburg, die überwiegend dem rechten Parteiflügel zugerechnet werden, aus der Berliner Linken.

Historisch trägt die Partei ein schweres Erbe mit sich. Die SED unterstützte die PLO als „antikoloniale Bewegung“ und ordnete Israel dem westlichen Imperialismus und Kolonialismus zu. Nach der Wiedervereinigung entstand in der Partei die antideutsche Strömung, die Israel als Schutzraum jüdischer Überlebender bedingungslos verteidigte. Teile früherer antideutscher Protagonisten gingen später in islamfeindlichen Strömungen der Rechten auf.

Seit Mitte der 2010er-Jahre verlagerte sich der innerlinke Streit zunehmend in die Öffentlichkeit. Der Linke-Parteivorstand bekannte sich 2021 zum Existenzrecht Israels, kritisierte zugleich aber Israels Politik. Für die Partei bleibt das ein schmaler Grat: deutsche Staatsräson, jüdische Sicherheitsinteressen und palästinasolidarische Politik sollen irgendwie zusammenpassen.

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Ein besonders aufgeladener Fall war Ramsis Kilani. Der Palästinenser verlor 2014 bei einem israelischen Luftangriff im Gazastreifen seine gesamte Familie. Das European Center for Constitutional and Human Rights dokumentierte den Angriff und unterstützte seine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen. 2024 beantragten Katina Schubert und Martin Schirdewan seinen Parteiausschluss. Kilani musste die Partei schließlich unter großer medialer Aufmerksamkeit verlassen. Er wies die Antisemitismusvorwürfe zurück und verwies auf die Trennung von Religion und Kritik an der israelischen Regierung.

Rund 150 jüdische Berlinerinnen und Berliner, darunter Deborah Feldman und Eva Menasse, wandten sich in einem offenen Brief gegen eine pauschale Antisemitismusdebatte über die Linke. Die wiederholten Vorwürfe seien politische Instrumentalisierung und setzten beinahe jede Kritik an israelischer Politik mit Antisemitismus gleich, heißt es darin. Stefanie Schüler-Springorum vom Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin bezeichnete die Vorwürfe als überzogen. Der Antisemitismusforscher Wolfgang Benz erklärte im Tagesspiegel, Die Linke sei nicht antisemitisch.

Welche Definition gilt?

Eine weltweit verbindliche wissenschaftliche Definition von Antisemitismus existiert laut dem zugrunde liegenden Artikel nicht. Im deutschen Diskurs ist die nicht rechtsverbindliche, aber einflussreiche Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance, kurz IHRA, besonders verbreitet. Sie enthält elf Beispiele, von denen sieben Israel betreffen. Kritiker sehen darin die Möglichkeit, nahezu jede Kritik am Staat als antisemitisch einzuordnen.

David Feldman bezeichnete die Definition 2016 als unpräzise und warnte vor einer Beweislastumkehr zulasten von Israelkritikern. Kenneth Stern, Mitautor der IHRA-Definition, erklärte 2019, sie sei zur Erfassung antisemitischer Vorfälle und nicht als politische Regelung entwickelt worden. Stern kritisierte, rechte jüdische Organisationen nutzten die Israel-Beispiele zunehmend, um Äußerungen und Proteste als antisemitisch zu bewerten. Mehrere Autoren distanzierten sich später öffentlich von dieser politischen Nutzung.

Andere jüdische Stimmen, insbesondere aus Israel, verteidigen die IHRA-Definition und sehen israelbezogenen Antisemitismus als Bestandteil des Problems. Wolfgang Benz fasst Antisemitismus enger: als Hass auf Juden, „weil sie Juden sind“. Genau hier liegt der Kern des Streits. Es geht um Antizionismus, israelische Politik, palästinensische Rechte und die Grenzen legitimer Israelkritik – aber auch um die Frage, wer über die Anwendung des Begriffs entscheidet.

Je nach Definition können die kritisierten Personen, Organisationen und Aussagen als antisemitisch gelten oder nicht. In der öffentlichen Debatte werde meist nicht transparent gemacht, welche Definition verwendet wird und worin die Unterschiede liegen. Der Artikel warnt deshalb, die Gleichsetzung von Israelkritik und Antisemitismus könne den Begriff ausweiten und als politisches Instrument nutzbar machen.

Die Jerusalemer Erklärung als Gegenentwurf

Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus wurde im März 2021 veröffentlicht. Ihre Entstehung begann im Juni 2020 mit wechselnden Arbeitsgruppen von Wissenschaftlern zu Antisemitismus, Holocaust und verwandten Themen. Rund 20 Akademiker erarbeiteten den Text. Zunächst unterzeichneten ihn mehr als 200 Akademiker und Institutsleiter aus Europa, Israel, Kanada und den USA, später etwa 200 weitere; insgesamt werden rund 359 Unterzeichner genannt.

Zu den Koordinatoren gehörten unter anderem Seth Anziska, Aleida Assmann, Alon Confino, David Feldman, Amos Goldberg, Stefanie Schüler-Springorum, Brian Klug und Emily Dische-Becker. Das erste Autorentreffen fand am Van Leer Jerusalem Institute statt – daher der Name der Erklärung.

Inhaltlich richtet sich die Jerusalemer Erklärung gegen die IHRA-Arbeitsdefinition von 2016, die bis 2020 von 56 Staaten und zahlreichen Institutionen anerkannt worden war. Die Autoren nennen sie „weder klar noch kohärent“. Ihrer Ansicht nach verwischt sie den Unterschied zwischen antisemitischer Rede sowie legitimer Kritik an Israel und am Zionismus. Dadurch erschwere sie die Kritik an Antisemitismus und delegitimiere teilweise israelkritische Stimmen von Palästinensern und Juden.

Die JDA definiert Antisemitismus als „Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden“. Die Essentialisierung von Juden bewertet sie als rassistisch und ordnet Antisemitismus als besondere Form von Diskriminierung ein. Antizionismus und Antisemitismus unterscheidet sie ausdrücklich; nichtantisemitischer Antizionismus soll als freie Rede geschützt werden.

Zionismus versteht die Erklärung als jüdischen Nationalismus, der grundsätzlich offen für politische Debatten sei. Bigotterie und Diskriminierung gegen Juden oder andere Gruppen seien dagegen niemals akzeptabel. Die Autoren verfolgen nach eigener Aussage keine einheitliche politische Lösung für den Israel-Palästina-Konflikt und keine politische Agenda.

Die JDA umfasst 15 Richtlinien: fünf allgemeine und zehn zu Israel und Palästina. Richtlinie 10 bewertet es als antisemitisch, Juden das Recht abzusprechen, kollektiv und individuell als Juden im Staat Israel zu existieren und dort zu gedeihen. Die Richtlinien 12 und 13 erklären dagegen, dass Kritik am Zionismus, Vorschläge für eine andere staatliche Ordnung mit voller Gleichheit sowie empirische Kritik an Israel, seinen Institutionen und Gründungsprinzipien nicht automatisch antisemitisch seien.

Als grundsätzlich zulässige Modelle für die Region „zwischen dem Fluss und dem Meer“ nennt Richtlinie 12 unter anderem eine Zwei-Staaten-Lösung, einen binationalen, einheitlichen demokratischen oder föderalen Staat – vorausgesetzt, alle Bewohner erhalten volle Gleichberechtigung. Richtlinie 14 stuft die Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions als Protestform gegen Staaten ein, die nicht automatisch antisemitisch sei. Die Autoren erklären zugleich, keine einheitliche Position zu BDS zu vertreten.

Die Jerusalemer Erklärung soll zwischen antisemitischer Rede über Israel und Zionismus sowie legitimer Israelkritik unterscheiden. Sie will staatliche Maßnahmen gegen Diskriminierung und zum Schutz der Meinungsfreiheit erleichtern, versteht sich aber nicht als rechtlich verbindlicher Maßstab für Hassrede. Ihre Konzentration liegt stärker auf konkreter Feindseligkeit gegenüber Juden als Juden – also auf dem Schutz jüdischer Menschen vor Hass und Gewalt.

Mehrere deutsche Medien und der JDA-Unterzeich