Wichtige Mitteilung: Antragsstopp für Förderungen im ZIM ab sofort!
Die Nachfrage nach Förderungen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat seit dem vierten Quartal 2025 erheblich zugenommen. Um dem Ansturm gerecht zu werden und die begrenzten Haushaltsmittel zu steuern, wurde beschlossen, ab dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, einen vorübergehenden Antragsstopp für Zuschüsse einzuführen. Dies betrifft alle Formen von Projekten sowie Projektskizzen. Anträge, die nach der genannten Frist eingehen, werden weder angenommen noch bewertet.
Teilnehmer am ZIM-Programm wurden bereits über den Antragsstopp informiert. Ausgenommen hiervon sind jedoch Anträge von internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen. Die bereits bewilligten Anträge sind von dem Stopp nicht betroffen. Deren genehmigte Förderungen werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind, weiterhin ausgezahlt. Die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird von den verfügbaren Haushaltsmitteln für 2027 und die folgenden Jahre abhängen, wobei eine Aufhebung des Antragsstopps für Anfang 2027 angestrebt wird.
Zielgruppe und Projektarten im ZIM
Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm, das sich an mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen richtet, die zusammenarbeiten. Im Rahmen dieser Initiative werden Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte vergeben, die auf die Entwicklung neuer Produkte, technische Dienstleistungen oder verbesserte Produktionsverfahren abzielen. Die Kriterien für eine Bewilligung beinhalten den technologischen Innovationsgehalt und die Marktchancen der geförderten Projekte.
Geförderte Projekte im ZIM können verschiedene Formen annehmen, darunter:
- Unternehmensindividuelle F&E-Projekte.
- F&E-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.
- Innovationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, ergänzt durch eine Netzwerkmanagementorganisation.
- Internationale Innovationsnetzwerke, die spezielle Anforderungen an die Beteiligten stellen.
- Machbarkeitsstudien für geplante F&E-Projekte.
- Markteinführungsdienste wie Innovationsberatungen und Messeauftritte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des ZIM ist die Unterstützung des Managements und der Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken. Dabei sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der VO (EU) 651/2014 antragsberechtigt, sofern sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Für die bereits genehmigten Projekte gelten auch weiterhin die Förderbedingungen. Die Bereitstellung von Informationen und die Beantwortung von Fragen zur Antragseinreichung erfolgen über die zuständigen Projektträger. Unternehmen, die sich für diese Förderungen interessieren, sollten sich zeitnah mit den geänderten Bedingungen vertrautmachen.
In Anbetracht der steigenden Nachfrage und der bevorstehenden Anpassungen im Förderangebot unterstreicht das ZIM die Notwendigkeit, Innovation als zentralen Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu fördern.
