In Magdeburg schaut Jens Strackeljan derzeit sehr genau auf die Landespolitik. Der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität beobachtet, welche Folgen eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt für die Hochschule haben könnte. Maßgeblich sei dabei das AfD-Regierungsprogramm, sagt Strackeljan. Der Wahlausgang habe dessen Inhalte nicht verändert, wohl aber die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sie umgesetzt werden könnten.

Besonders heikel könnten aus seiner Sicht die Klima- und Mobilitätsforschung, die Gender-Forschung sowie die Genehmigung neuer Professuren durch das Land werden. Mit einer möglichen AfD-geführten Landesregierung müsse die Universität trotzdem sprechen. Gesprächsverweigerung sei keine Option. Eine rote Linie gibt es für Strackeljan allerdings: die Weltoffenheit des Campus.

Ein internationaler Campus unter Druck?

Mehr als 5.500 internationale Studierende lernen an der Universität, rund 2.200 von ihnen kommen aus Indien. Für sie gibt es verschiedene Integrationsprogramme. Zum kommenden Wintersemester verzeichnet die Hochschule sogar einen Zuwachs internationaler Studierender.

Die AfD-Forderung nach einer Rückkehr zu Diplom und Magister würde die Universität nach Strackeljans Einschätzung stark beeinträchtigen. Viele internationale Studierende kämen gezielt wegen englischsprachiger Masterstudiengänge nach Sachsen-Anhalt. Noch einmal in ein Diplom- oder Magisterprogramm einzusteigen, käme für sie nicht infrage.

Auch die Stimmung außerhalb des Campus beschäftigt die Hochschulleitung. Die Universität beobachtet mögliche Veränderungen im öffentlichen Umgang mit internationalen Studierenden und Beschäftigten: Anfeindungen könnten im Bus auftreten, in öffentlichen Einrichtungen, beim Sport oder beim Fußball. Eine Sicherheitsgarantie außerhalb des Campus könne die Universität nicht geben. Sie könne aber aufmerksam sein und reagieren. Vor allem wolle sie internationalen Studierenden und Beschäftigten vermitteln, dass sie weiterhin willkommen seien.

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Die Hochschule bildet internationale Studierende aus, ist aber keine Jobagentur. Dass ein bestimmter Anteil nach dem Abschluss im Land bleibt, verspricht sie nicht. Mit der Industrie arbeitet die Universität dennoch eng zusammen; Absolventinnen und Absolventen sollen Sachsen-Anhalt zugutekommen. Ob sie tatsächlich bleiben, hängt laut Strackeljan nicht nur von Arbeitsplätzen ab, sondern auch vom möglichen Familiennachzug, vom Aufbau eines eigenen Lebens und vom Gefühl, willkommen zu sein.

Internationale Studierende und Wissenschaftler bringen seiner Einschätzung nach Fachkräfte, Wissen und Ideen mit. Bei gut qualifizierten promovierten Absolventinnen und Absolventen gebe es praktisch keine Arbeitslosigkeit. Zugleich verändert sich die klassische Industrie, etwa die Chemieindustrie Sachsen-Anhalts. Der Bedarf an neuen Ideen steigt. An der Universität entstehen derzeit rund 40 begleitete Gründungsvorhaben, viele davon mit internationaler Beteiligung.

Forschung zwischen Freiheit und Landesgeld

Das Grundgesetz, insbesondere Artikel 5, garantiert die Freiheit der Wissenschaft. Trotzdem hat das Land Einflussmöglichkeiten: über die Finanzierung bestimmter Forschung sowie über die Zustimmung des Ministeriums zu strukturellen Entscheidungen und Professuren. Rund 85 Prozent des Universitätsbudgets stammen aus Landesmitteln.

Derzeit plant die Universität auf Grundlage einer Zielvereinbarung mit dem Land. Strackeljan geht davon aus, dass diese Vereinbarung in einem Rechtsstaat Bestand hat. Würde sie gekündigt, wären neue Verhandlungen nötig. Ein juristischer Satz, der auf dem Papier trocken wirkt, im Hochschulalltag aber schnell in viele Sitzungen, Unsicherheit und lange Gesichter münden könnte.

Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat die hochschulpolitischen Initiativen der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt und das im April 2026 beschlossene Regierungsprogramm des Landesverbands analysiert. Nach Einschätzung des CHE zielt die AfD auf eine stärker hierarchische, politisch gesteuerte und abgeschottete Hochschulstruktur. Hochschulautonomie, Wissenschaftsfreiheit, institutionelle Handlungsfähigkeit und internationale Kooperationen könnten dadurch erheblich eingeschränkt werden.

Die Analyse sieht darin eine Orientierung an einer stärker hierarchischen, nationalen und ideologischen „alten deutschen Ordinarien-Universität“. Im Vergleich zum heutigen Hochschulmodell würden Partizipation, Qualitätssicherung, Innovationsorientierung und Internationalität geschwächt. Das CHE nennt fünf zentrale Positionen: die Abschaffung interner Mitspracherechte, etwa von Studierenden, das Ende moderner Steuerungsinstrumente wie Zielvereinbarungen, ideologisch begründete Eingriffe in die Auswahl von Forschungsthemen und Fachinhalten, die Abkehr vom Bologna-System und von international anschlussfähigen Abschlüssen sowie eine Relativierung wissenschaftlicher Qualitätsstandards.

Betroffen wären Studierende, Lehrende, Forschende und Hochschulleitungen. Das CHE nennt geringere nationale und internationale Mobilität, mehr politischen Einfluss auf Forschung und Lehre sowie eine stärkere politische Einflussnahme auf die Ressourcenverteilung. Auch die Wissenschaftsfreiheit, die institutionelle Handlungsfähigkeit und die internationale Zusammenarbeit gerieten unter Druck.

Sachsen-Anhalt wurde als Fallbeispiel ausgewählt, weil die AfD nach der Landtagswahl im September 2026 möglicherweise politische Gestaltungsmacht erlangen könnte. Als Grundlage dienten dem CHE besonders konkrete parlamentarische Äußerungen und ein ausführliches Regierungsprogramm. Daraus leitet die Organisation einen bundesweiten Handlungsauftrag ab: Hochschulen und wissenschaftspolitische Akteure sollen prüfen, wie widerstandsfähig die institutionellen Sicherungen für Wissenschaftsfreiheit, Hochschulautonomie, gute wissenschaftliche Praxis und strategische Selbststeuerung unter veränderten politischen Bedingungen sind.

Empfohlen werden ein stärkeres Risikomanagement, in dem politische Entwicklungen ausdrücklich berücksichtigt werden, juristische Vorsorge, abgestimmtes Handeln und eine gute Wissenschaftskommunikation. Sie soll die gesellschaftliche Legitimation der Hochschulen stärken.

„Musterland“ und mögliche Isolation

Sachsen-Anhalt könnte nach Strackeljans Einschätzung als „Musterland“ für bestimmte AfD-Vorstellungen betrachtet werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Hochschulrektorenkonferenz und internationale Partner würden die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wissenschaftliche Förderentscheidungen beruhten auf wissenschaftlichen Maßstäben. Andere Bundesländer und die DFG würden diese Maßstäbe nicht wegen Sachsen-Anhalt ändern.

Bei konkreten Eingriffen könne im schlimmsten Fall allerdings eine wissenschaftliche Isolation des Landes drohen. Aus aktuellen Berufungsverfahren seien ihm keine Absagen wegen des Wahlergebnisses bekannt. Die politische Lage werde in den Verfahren angesprochen; einige Bewerber wollten gerade deshalb zur positiven Entwicklung Sachsen-Anhalts beitragen.

Die Universität unterhält regionale, nationale und internationale Netzwerke und ist Teil einer europäischen Universitätsallianz. Große Herausforderungen ließen sich nicht allein auf Landes- oder nationaler Ebene lösen. Eine dauerhafte patriotische Beflaggung vor Hochschulen hält Strackeljan deshalb nicht für entscheidend. Über ihre Beflaggung wolle die Universität selbst entscheiden; sie sehe sich eng mit Europa verbunden. Entscheidend seien die Bedingungen für Forschung und Lehre, nicht eine Flagge.

Wissenschaft und öffentlich-rechtlicher Rundfunk seien unterschiedliche Bereiche, benötigten aber beide Unabhängigkeit. Unabhängiger Journalismus sei nötig, um Wissenschaft zu erklären und kritisch zu hinterfragen. Wissenschaft wiederum müsse vermitteln, was bekannt und was noch unklar ist. Wenn wissenschaftliche Ergebnisse pauschal als unglaubwürdig dargestellt und unabhängige Medien unter Druck gesetzt würden, werde eine sachliche Debatte schwieriger. Ergebnisse dürften nicht allein deshalb als falsch gelten, weil sie politisch unbequem sind. Menschen sollten sich auch bei kontroversen Themen auf überprüfbare Informationen stützen können.

Die Universität ist dabei nicht nur Beobachterin. Sie möchte, dass ihre Absolventinnen und Absolventen im Land etwas aufbauen, arbeitet mit Unternehmen zusammen und begleitet Gründungsvorhaben. Fachkräfte, Wissen und Ideen kommen nicht immer in gerader Linie aus einem Fördertopf; manchmal entstehen sie in einem Labor, in einer Werkstatt oder beim Gespräch zwischen Menschen, die vorher noch nicht miteinander gearbeitet haben.

Was die Wissenschaftsfreiheit tatsächlich schützt

Öffentliche Hochschulen können sich ebenso wie einzelne Forschende auf die Wissenschaftsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes berufen. Diese Berechtigung wurde bereits in der Weimarer Zeit anerkannt und früh vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Hochschulen standen in Deutschland historisch wiederholt im Konflikt mit der politischen Gewalt und pochten auf ihren Status als eigenständige Körperschaften.

Die Wissenschaftsfreiheit garantiert Hochschulen grundsätzlich, Fragen der Forschung und Lehre eigenständig zu entscheiden. Dazu gehört die organisatorische Selbstständigkeit, die Hochschulautonomie. Der Gesetzgeber darf Universitäten gründen und ihre Grundstruktur festlegen. Organisiert und verwaltet werden müssen sie jedoch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Geschützt sind nicht nur Professorinnen und Professoren. Wissenschaftsfreiheit steht allen zu, die Wissenschaft betreiben: anderen Forschenden ebenso wie Institutionen, die Forschende vertreten und für sie handeln. Aus der Hochschulautonomie