Internationale Studierende, die in Würzburg plötzlich ohne Geld dastehen, sollen schneller Hilfe finden. Genau daran will der Verein zur Unterstützung ausländischer Studierender in Würzburg arbeiten. Bei seiner Mitgliederversammlung beriet der ehrenamtlich geführte Verein, wie sich sein Angebot bekannter und leichter auffindbar machen lässt und wie mehr Studierende in Not erreicht werden können.

Der Verein hilft Menschen, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind und keine andere Unterstützung erhalten können. Manchmal geht es um eine Monatsmiete, manchmal um den Beitrag zur Krankenversicherung. Solche Zahlungen können entscheidend sein, damit Betroffene ihr Studium fortsetzen können – und nicht wegen einer kurzfristigen Lücke alles aufgeben müssen.

Vorstand einstimmig bestätigt

Adolf Bauer wurde bei der Versammlung einstimmig als Vorsitzender bestätigt. Er hatte den Verein vor zwölf Jahren gegründet. Ulrike Michel-Schurr bleibt stellvertretende Vorsitzende.

Auch die weiteren Funktionen wurden ohne Gegenstimme bestätigt: Gabriele Sibinger ist Geschäftsführerin, Johannes Körner Schriftführer, Martina Bindig Kassenprüferin und Ursula Shahmary Kassenwartin. Zurückgeblickt wurde auf das Geschäftsjahr 2025.

Bauer warb außerdem um neue Mitglieder. Der Mindestjahresbeitrag beträgt 10 Euro für Privatpersonen und 250 Euro für Institutionen. Gerade für einen Verein, dessen Hilfe oft an sehr konkreten Ausgaben hängt, zählt jeder Beitrag – manchmal ist es eben genau die Miete, die noch fehlt.

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Anlaufstelle am Hubland Nord

Die Geschäftsstelle liegt im Servicezentrum für Studierende am Campus Hubland Nord, Josef-Martin-Weg 55. Kontakt ist per E-Mail an vus-international@uni-wuerzburg.de möglich. Weitere Informationen gibt es unter go.uniwue.de/vus-international.

Dass solche Hilfen gebraucht werden, hat auch mit den begrenzten staatlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu tun. Internationale Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium können BAföG nur in seltenen Ausnahmefällen erhalten. Voraussetzung ist entweder, dass sie vor der Antragstellung fünf Jahre lang ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten und dort fünf Jahre erwerbstätig waren. Oder mindestens ein Elternteil war in den vergangenen sechs Jahren insgesamt drei Jahre lang rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig.

Beratung dazu bieten die Studierendenwerke an; in Rheinland-Pfalz informieren die Hochschulen. Für Studierende aus der EU gilt: Die erstmalige Einreise und die Aufnahme eines Studiums in Deutschland allein begründen keinen BAföG-Anspruch. Nehmen EU-Studierende jedoch eine Arbeit auf und erhalten dadurch den Status als Arbeitnehmende, können sie bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen grundsätzlich vollständig leistungsberechtigt sein. Bei der Berechnung wird unter anderem das Einkommen der Eltern berücksichtigt – ein ziemlich kompliziertes Geflecht, gerade dann, wenn das Geld ohnehin knapp ist.