Am 27. Oktober 2026 liegt an der Universität Duisburg-Essen ein politischer Datensatz im Raum, der noch lange nicht sortiert ist: Mitte Oktober veröffentlichten Unbekannte im Internet zahlreiche mutmaßliche E-Mails und Dokumente der AfD. Nach Angaben der Hacker geht es um mehr als 421.000 E-Mails. Ob die Daten tatsächlich echt sind, ist bislang nicht vollständig geklärt.

Die AfD bestätigte, dass im September ihr Hosting-Dienstleister angegriffen wurde und Daten abgeflossen sind. Offenbar wurden Teile einiger weniger Mail-Postfächer kopiert. Die meisten betroffenen Konten seien seit Jahren nicht mehr genutzt worden, erklärte die Partei. Sie kündigte rechtliche Schritte an, erstattete Strafanzeige und will den Inhalt der „gestohlenen“ Dokumente nicht kommentieren. Die Echtheit aller veröffentlichten Dateien bestätigte sie nicht.

Ein riesiger Datensatz, viele offene Fragen

Medienberichten zufolge wurden offenbar etwa zehn Konten gehackt. Darunter befinden sich eine alte Adresse der AfD-Bundesgeschäftsstelle, Konten des Bundesschiedsgerichts, ein Konto des AfD-Landesschiedsgerichts Nordrhein-Westfalen sowie Mailkonten von AfD-Chefin Alice Weidel und Ehrenvorsitzendem Alexander Gauland. Das veröffentlichte Material umfasst laut Berichten mehr als 400.000 E-Mails und Parteidokumente, darunter Mitgliederlisten, Kontoverbindungen, Protokolle des Bundesvorstands und Nachrichten von Spitzenfunktionären.

Auf einer im Netz verbreiteten Website gibt es eine strukturierte Übersicht des mutmaßlichen Materials. Ein Download umfasst rund 280 Gigabyte. Darin finden sich teilweise Kontoauszüge mit Spendernamen und persönliche Daten von Parteimitgliedern. Die E-Mails stammen zum Teil aus September 2026, reichen in anderen Fällen aber bis 2014 zurück. Mehrere Medien werten die Dateien derzeit aus; eine vollständige Prüfung könnte Monate dauern.

Die angeblichen Hacker sagten laut „Zeit“, sie wollten mit den Veröffentlichungen gegen „Korruption“ vorgehen. Gleichzeitig warnte der Politikwissenschaftler Christoph Bieber von der Universität Duisburg-Essen davor, den Datensatz vorschnell als unumstößliche Wahrheit zu behandeln. Wegen der digitalen Form und der schieren Menge verglich er den Fall mit Wikileaks. In den Daten könnte zudem Schadsoftware versteckt sein. Als neues Element komme der Einsatz von KI-Werkzeugen hinzu, mit denen sich aus Hunderttausenden Dateien schneller relevante Stellen herausfiltern lassen.

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Das macht die Sache nicht gerade gemütlicher. Einige Informationen könnten fragwürdig, unsicher oder mithilfe von KI erzeugt sein. Die Echtheit sämtlicher Leak-Inhalte könne daher nicht vorausgesetzt werden. Journalisten müssen prüfen, was echt ist und was gefälscht wurde. Bieber beobachtet einen „Kampf der Narrative“: Die Hacker stellen sich als Aufdecker von Missständen dar, die AfD beschreibt sich als Opfer eines Angriffs auf die Demokratie.

Weidels alte Warnungen und die Spendenaffäre

Eine zentrale Frage lautet, ob die Inhalte für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren relevant sein könnten. Berichtet wurde außerdem über mutmaßliche Feindeslisten mit Namen vermeintlicher Antifa-Aktivisten. Laut „Fokus“ und „Welt“ zeigen die E-Mails einen Gegensatz zwischen Weidels früheren internen Positionen und ihrer heutigen Haltung gegenüber dem rechten Parteiflügel.

Zwischen 2015 und 2017 soll Weidel mehrfach vor dem Verlust der bürgerlichen Mitte und möglichen Konsequenzen durch den Verfassungsschutz gewarnt haben. Den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke soll sie wegen rassistischer Äußerungen kritisiert haben, den früheren baden-württembergischen AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon wegen antisemitischer Aussagen. In einer Nachricht soll Weidel vor einer nicht mehr beherrschbaren Entwicklung der Partei gewarnt und geschrieben haben: „Wacht endlich auf“.

Nach Recherchen von NDR und WDR könnten die E-Mails außerdem die frühere Spendenaffäre um Alice Weidel in ein anderes Licht rücken. Im Sommer 2017 gingen 132.000 Euro in 18 Tranchen auf ein Wahlkampfkonto ihres Kreisverbands am Bodensee ein. Als Absender wurde eine Schweizer Pharmafirma angegeben. Wegen der Stückelung, eines Strohmanns und der Herkunft aus einem Nicht-EU-Land wurden die Zahlungen später als illegale Parteispende eingestuft. Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten sind grundsätzlich illegal.

Weidel war damals gemeinsam mit Alexander Gauland Spitzenkandidatin der AfD für die Bundestagswahl 2017. Als die Affäre 2018 bekannt wurde, erklärte sie, erst Wochen nach dem Eingang von den Spenden erfahren zu haben. Sie sei von den Zahlungen überrascht worden. „In das Tagesgeschäft der Wahlkampffinanzierung war ich nicht eingebunden“, sagte sie damals.

Die nun veröffentlichten E-Mails enthalten laut NDR und WDR Hinweise auf eine frühere Einbindung. In einer E-Mail vom Juli 2017 mit ihrer Absenderkennung schrieb Weidel, ihr seien Spenden angekündigt worden, mit denen sie ihren Social-Media-Wahlkampf bestreiten müsse. Sie bat Vertraute, ein Konto regelmäßig auf Spendeneingänge zu prüfen und ihr die Eingänge schriftlich zu bestätigen.

In einer weiteren Nachricht schrieb sie, ein Social-Media-Manager werde die an sie gerichteten Spenden ausschließlich für Facebook verwenden. Die Vertrauten sollten dafür ein eigenes Wahlkampfkonto einrichten, auf das Weidel persönlich Zugriff erhalten sollte. Vier Tage nach der Ankündigung begann die Überweisungsserie aus der Schweiz. Die 18 Zahlungen trugen den Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“. Sie waren die einzigen größeren Zahlungseingänge für Weidels Bundestagswahlkampf auf den Kreisverbandskonten und die einzigen ausdrücklich für Social Media bestimmten Beträge. Ein Teil des Geldes wurde für die Arbeit eines Social-Media-Managers eingesetzt.

Laut „Spiegel“ könnten die E-Mails den Verdacht verstärken, dass Weidel als Spitzenkandidatin im Bundestagswahlkampf 2017 früher über problematische Spenden informiert war als bisher dargestellt. Ihr Sprecher erklärte jedoch, sie revidiere keine ihrer damaligen Aussagen. Weidel habe Gespräche mit potenziellen Unterstützern geführt, aber weder konkrete Summen erwartet noch mit tatsächlichen Zahlungen bestimmter Personen gerechnet. Die konkreten Zahlungen aus der Schweiz habe sie nicht erwartet.

Was juristisch daraus werden könnte

Die Staatsanwaltschaft Konstanz nahm nach Bekanntwerden der Affäre Ermittlungen auf. Im September 2021 wurde das Strafverfahren gegen Weidel und weitere Beschuldigte mangels Beweisen eingestellt. Den Ermittlern gelang kein Nachweis, dass AfD-Funktionäre die illegalen Zahlungen mit dem tatsächlichen Geldgeber, dem Schweizer Immobilienmillionär Henning Conle junior, abgesprochen hatten. Auch die neuen E-Mails belegen keine solche Absprache.

Die AfD musste wegen der Annahme und verspäteten Rücküberweisung der Spende knapp 400.000 Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Weidel wurde von der Partei nicht persönlich haftbar gemacht, weil ihr kein Verschulden nachgewiesen werden konnte. Ob die neuen E-Mails strafrechtlich relevante Indizien liefern, ist unklar. Verfahren können grundsätzlich bei neuen Indizien wieder aufgenommen werden, mögliche Taten könnten inzwischen allerdings verjährt sein. Außerdem stammen die Daten aus einem illegalen Hackerangriff; für Ermittler könnte deshalb ein Verwertungsverbot gelten.

Die Spendenaffäre umfasst weitere Zahlungen an die AfD und einzelne Funktionäre und beschäftigt weiterhin Staatsanwaltschaften in mehreren europäischen Ländern. Schon die früheren Enthüllungen hatten Folgen: Erste AfD-Skandale wurden durch Recherchen mehrerer Medien bekannt, darunter des „Spiegel“, eines Rechercheverbunds von „SZ“ und WDR sowie der „Zeit“.

Die erste Spendenaffäre kam 2017 durch eine Tonbandaufnahme ins Rollen. Der AfD-Politiker Guido Reil berichtete, dass eine Schweizer Agentur seinen Wahlkampf verdeckt unterstützt habe. Kurz danach wurde gemeinsam mit „Frontal21“ bekannt, dass Jörg Meuthen auf ähnliche Weise Wahlkampfhilfe in Höhe von rund 90.000 Euro erhalten hatte. Weder Meuthen noch die Geldgeber legten diese Unterstützung als Spende offen. Die Recherchen führten zu Strafzahlungen von insgesamt gut 400.000 Euro; im Fall Meuthen wurde die Zahlung gerichtlich bestätigt. Ende Juni beantragte die Staatsanwaltschaft auf Grundlage dieser Recherchen die Aufhebung von Meuthens Immunität als EU-Abgeordneter.

Ein altes Muster, ein neuer Leak

Nachdem eine illegale Spende zugunsten des Wahlkreises von Alice Weidel bekannt geworden war, ergaben sich Hinweise auf ein Netzwerk hinter den Spendenaktionen. Dabei sollen auch falsche Spenderlisten verwendet worden sein. Seit Jahren unterstützt außerdem ein Verein die