Studium und Journalismus verbinden: Uni Passau vergibt Stipendien für angehende Redakteurinnen und Redakteure
An der Uni Passau können Studierende ein Hochschulstudium mit einer journalistischen Ausbildung verbinden. Das Journalisteninstitut der Mediengruppe Bayern bietet dafür ein Stipendienmodell an, das seit mehr als 40 Jahren besteht.
Der Clou: Das Studienfach ist frei wählbar. Wer an einer Universität oder Hochschule etwa Jura, Informatik oder Kulturwissenschaften studiert, kann parallel die Ausbildung zur Redakteurin beziehungsweise zum Redakteur absolvieren. Die journalistische Ausbildung entspricht einem Volontariat und lässt sich flexibel in den Semesterferien oder in Freisemestern unterbringen.
Jetzt bewerben – Frist läuft
Die aktuelle Bewerbungsfrist läuft bis zum 7. Januar. Wer mit dem Gedanken spielt, Studium und Journalismus unter einen Hut zu bringen, sollte die Unterlagen also nicht ewig auf dem Schreibtisch liegen lassen. Der genaue Bewerbungstermin ist in den vorliegenden Informationen ohne Jahresangabe genannt.
Die ergänzend herangezogene Website zum Stipendium war nicht lesbar beziehungsweise offenbar binär oder fehlerhaft codiert. Weitere sachliche Angaben daraus lassen sich deshalb nicht zuverlässig ableiten.
Was während der Förderung wichtig ist
Ein Blick auf die Regeln anderer journalistischer Förderungen zeigt, womit Stipendiatinnen und Stipendiaten organisatorisch rechnen müssen. Mit der Annahme eines Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat, die journalistische Ausbildung beziehungsweise das journalistische Studium zügig und entsprechend dem eingereichten Lehrplan zu absolvieren.
Verzögerungen oder ein vorzeitiges Ende sind unverzüglich per E-Mail oder auf anderem elektronischem Weg mitzuteilen. Nach der Hälfte der Förderungszeit ist außerdem ein formloser Zwischenbericht von bis zu zwei Seiten über den bisherigen Ausbildungsverlauf einzureichen. Zuvor muss der Bericht der Schul- beziehungsweise Studiengangsleitung vorgelegt, gestempelt und abgezeichnet werden.
Nach Abschluss der Journalistenausbildung beziehungsweise des journalistischen Studiums gehören Abschlusszertifikate und ein vom Stipendiaten verfasster Abschlussbericht zu den einzureichenden Unterlagen.
Änderungen nicht unter den Tisch fallen lassen
Änderungen der finanziellen oder persönlichen Verhältnisse müssen der FAZIT-STIFTUNG unverzüglich und unaufgefordert in Textform gemeldet werden. Dazu zählen insbesondere Umzüge oder Krankheiten. Angaben aus der Selbstauskunft sind während der Ausbildungszeit zu aktualisieren und erneut einzureichen, wenn sie ursprünglich geschätzt wurden; passende Belege, etwa ein Mietvertrag, müssen beigefügt werden.
Die Überprüfung der Förderungszusage kann zu einer Anpassung der monatlichen Förderraten führen. Im Krankheitsfall ist zeitnah eine ärztliche Bescheinigung elektronisch einzureichen. Die FAZIT-STIFTUNG prüft anhand steuer- und sozialrechtlicher Vorgaben, ob der Förderzweck weiterhin erfüllt wird – insbesondere bei Krankheiten, die länger als sechs Wochen dauern.
Ein Stipendium kann ganz oder teilweise widerrufen und zurückgefordert werden, wenn es durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt wurde, Änderungen mit dem Wegfall von Fördervoraussetzungen verschwiegen werden oder Berichtspflichten nicht beziehungsweise nicht fristgerecht erfüllt werden. Gleiches gilt, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden oder die Fördervoraussetzungen nachträglich weggefallen sind.
