Für Tobias Müller geht es nach dem Ende seines Vertrags an der Universität Greifswald nicht etwa zurück an den Schreibtisch, sondern an die Kletterwand. Der promovierte Politikwissenschaftler hat die Grips Boulderhalle am Gorzberg 16 übernommen. Seit dem 1. August leitet er sie gemeinsam mit zwei Partnern.

Der Schritt kam nach der Insolvenz des vorherigen Betreibers. Müller und ein weiterer begeisterter Boulderer legten ein Übernahmeangebot vor und bekamen den Zuschlag. Die Halle wird nun von drei Gesellschaftern und zwei Geschäftsführern geführt. Ausschlaggebend seien für Müller die finanziellen Möglichkeiten und die Gelegenheit gewesen, etwas zu tun, für das er sich begeistert. Das Risiko eines möglichen Scheiterns nahm er dabei bewusst in Kauf.

Vom Seminarraum an die Wand

Zum Bouldern fand Müller über seine Tochter. Als sie etwa fünf Jahre alt war, kletterte sie häufig. Ein Mitarbeiter des Vereins Greifsbloc drückte Müller damals Leihschuhe in die Hand und brachte ihn dazu, es selbst auszuprobieren. Gefallen fand er schnell – auch wenn er sich anfangs keineswegs als Naturtalent sah. Später besuchte er ebenfalls die Grips Boulderhalle.

Bouldern, also Klettern in Absprunghöhe ohne Seil, ist für ihn ein Ausgleich: Stress abbauen, den Kopf freibekommen. Und obwohl jeder zunächst allein an seiner Route hängt, zählt für Müller der Zusammenhalt unter den Kletterern. Er sieht Bouldern als beliebten Trendsport und betont, wie wichtig die Gemeinschaft in der Szene ist. Zwischen Kreide, Gummisohlen und kurzen Gesprächen an den Matten lässt sich der Uni-Alltag offenbar ziemlich gut abschütteln.

Nach Greifswald kam Müller ursprünglich für ein Masterstudium in Politikwissenschaft. Anschließend promovierte er. Von 2012 bis 2020 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, danach folgten weitere berufliche Stationen in verschiedenen Bereichen. 2024 kehrte er an die Universität Greifswald zurück. Mit dem Ende seines Universitätsvertrags im Jahr 2026 widmete er sich schließlich der Boulderhalle.

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Seine ehemaligen Studierenden haben ihn derweil nicht einfach aus dem Blick verloren. Sie äußern sich positiv über seinen Unterricht, nennen seine Seminare kreativ, erkenntnisreich und gut moderiert. Mehrere sagen, dass sie ihn als Dozenten vermissen. Nun steht Müller also nicht mehr vor dem Seminarraum, sondern womöglich mit Kreide an den Fingern neben einer Kletterwand.

Insolvenzverfahren läuft in Eigenverwaltung

Parallel zur Übernahme ist die rechtliche Lage der Grips Boulderhalle GbR zu beachten: Das Amtsgericht Stralsund eröffnete am 1. August 2026 das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 91 IN 258/26. Als Gründe werden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung genannt. Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens ist Greifswald.

Das Verfahren läuft in Eigenverwaltung. Die Geschäftsleitung führt das Unternehmen also unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich beim Sachwalter anmelden; die konkrete Anmeldefrist ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung.

Auch für Beschäftigte gibt es eine wichtige Frist: Insolvenzgeld kann für die letzten drei Monate vor der Verfahrenseröffnung beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Grundlage dieser Angaben ist die amtliche Bekanntmachung zum Aktenzeichen 91 IN 258/26.

Vorsicht bei angeblichen Rechnungen

Die Internetseite der Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte in Deutschland. Gerade rund um solche Veröffentlichungen warnen die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen.

Bekannt sind Fälle, in denen nach Einträgen in gerichtlichen Registern angebliche Gebühren oder Kosten verlangt werden. Dafür werden teilweise geschützte Domain-Namen wie handelsregisterbekanntmachungen.de oder insolvenzbekanntmachungen.de verwendet. Manche Schreiben sehen aus wie gerichtliche Rechnungen. Andere Unternehmen stellen Rechnungen für Eintragungen in private Register aus und erwecken dabei den Eindruck, es handle sich um ein offizielles Register.

Die Briefe, Zahlungsaufforderungen und Überweisungsträger ähneln teils amtlichen Formularen und enthalten mitunter nachgeahmte Warnhinweise. Ein Warnsignal können falsche E-Mail-Adressen sein: Öffentliche Stellen nutzen eigene Domains, keine privaten E-Mail-Provider. Gerichtsadressen enthalten häufig länderspezifische Domains wie .nrw.de oder .bayern.de. Gerichte sind außerdem nicht über Sonderrufnummern oder Mobiltelefone erreichbar.

Solche Schreiben und Zahlungsaufforderungen haben allein keine Rechtswirkung und begründen keine Zahlungspflicht gegenüber dem Aussteller. Ihre Ablehnung verändert die Rechtswirkung amtlicher Veröffentlichungen nicht. Gerichte fordern niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten auf; Abrechnungen erfolgen ausschließlich über Justizkassen oder unmittelbar über Justizbehörden. Wer unsicher ist, sollte das zuständige Gericht kontaktieren. Es lässt sich über justizadressen.nrw.de ermitteln.

In Greifswald bleibt damit beides nebeneinander bestehen: ein laufendes Insolvenzverfahren auf der einen Seite und der Versuch, den Boulderbetrieb mit neuem Führungsteam weiterzuführen, auf der anderen. Müller hat jedenfalls schon den nächsten Griff im Blick.