Anlagebetrug mit Gold: Polizei fasst mutmaßlichen Abholer in Hennigsdorf
Am 4. November 2026 haben Ermittler des Landeskriminalamtes in Hennigsdorf im Landkreis Oberhavel nördlich von Berlin einen 70-jährigen Mann festgenommen. Der Zugriff erfolgte bei einer geplanten Übergabe: Der Mann wollte bei einer ebenfalls 70-jährigen Frau einen weiteren Teil Gold abholen.
Die Frau war zuvor telefonisch und per E-Mail kontaktiert worden. Die Täter überzeugten sie, über einen Online-Handel Gold im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich zu bestellen und bei ihnen anzulegen. Anschließend vereinbarte ein Unbekannter mit ihr die Übergabe. Ein erster Teil des Goldes wechselte bereits im September den Besitzer.
Verdächtige Abholung in Hennigsdorf
Im Oktober erstattete die Frau Strafanzeige, weil ihr der Vorgang verdächtig vorkam. Als am 4. November die Abholung eines weiteren Teils des Goldes anstand, griffen die Ermittler zu. Gegen den 70-Jährigen läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen des Verdachts des Betrugs gemäß § 263 StGB.
Nach seiner Vernehmung wurde der Mann auf Weisung der Staatsanwaltschaft wieder freigelassen. Die Ermittler prüfen, ob er möglicherweise selbst Opfer der Betrüger war und in deren Auftrag handelte. Die Ermittlungen dauern an.
Woran Anlagebetrug erkennbar sein kann
Die Polizei warnt vor unrealistischen Gewinnversprechen bei geringen Investitionen. Auch unaufgeforderte Kontaktaufnahmen per Telefon oder Messenger sowie angebliche Hilfe beim Einrichten von Wallets und bei Einzahlungen sind verdächtig; eine solche Vorgehensweise ist in Deutschland verboten.
Fordern angebliche Anlageberater Fernzugriff auf Geräte, etwa über AnyDesk oder TeamViewer, kann es ihnen um Daten und Passwörter gehen. Auch Schadsoftware lässt sich auf diesem Weg installieren. Vor einer Investition sollten Informationen, Warnungen und Beschwerden zur Trading-Plattform geprüft werden, unter anderem bei der BaFin und in Warnlisten. Dass dort nichts zu finden ist, beweist allerdings nicht, dass ein Anbieter seriös ist.
In der BaFin-Unternehmensdatenbank lässt sich nachsehen, ob eine Plattform in Deutschland zugelassen oder angezeigt ist. Im Impressum seriöser Anbieter sollten mindestens die Betreiberfirma, der Firmensitz sowie E-Mail- und Telefonkontakt stehen. Überweisungen auf Privatkonten deuten laut Polizei höchstwahrscheinlich auf Betrug hin.
Ein weiteres typisches Muster: Auszahlungen werden von zusätzlichen Gebühren, Steuern oder weiteren Einzahlungen abhängig gemacht, danach bricht der Kontakt ab. Beim sogenannten „Recovery Scam“ versprechen unseriöse Dienstleister anschließend, das verlorene Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen. Häufig stecken dieselben Täter dahinter; die Vorauszahlungen sind in der Regel weg.
Geschädigte sollten Anzeige bei einer Polizeidienststelle oder online erstatten, den Kontakt zu den Tätern vermeiden und unverzüglich ihre Bank informieren. Das gilt besonders mit Blick auf eine mögliche Stornierung von Zahlungen.
Warnlisten sind nur ein Anfang
Für Studierende und Beschäftigte an der Uni Kassel ist der Fall auch deshalb relevant, weil Anlageangebote heute schnell auf dem Smartphone landen. Wer vor einer Investition Anbieter und Kapitalanlage prüft, kann sich gegen Anlagebetrug besser schützen. Als Anlaufstellen nennt der Ratgeber die Warnlisten der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen, die Warnliste und Zulassungsdatenbank der BaFin sowie das IHK-Vermittlerregister.
Die Warnliste der Stiftung Warentest basiert auf dem Stand vom 22. April 2026. Sie erfasst Geldanlageangebote und damit verbundene Leistungen, die zwischen Mai 2024 und Mai 2026 negativ bewertet wurden. Die Übersicht ist nach Kategorien gegliedert und nicht vollständig. Anbieter- und Domainnamen können sich ändern. Die Liste ersetzt deshalb keine Prüfung des konkreten Angebots, sondern ist Warnsignal und Ausgangspunkt für weitere Recherchen.
Unter „Unseriöse Beratung“ führt die Liste unter anderem @Die_Erinnerin_Sabine_Schade, einen YouTube-Kanal mit unkritischer Vorstellung von „Profitwallet“. Genannt werden zweifelhafte Betreiberangaben, eine fehlende BaFin-Zulassung und unbeantwortete Nachfragen. Ebenfalls aufgeführt sind Betrugshilfe.net, München, eine Website mit Unterstützung für Betrugsopfer, bei der ein als Betreiber genanntes reales Unternehmen die Verbindung bestreitet, sowie Buehner-invest.com, eine Werbeseite im Umfeld von „Profitwallet“ mit unklarer Erlaubnislage, unbeantworteten Fragen und Auffälligkeiten bei Betreiber- und Impressumsangaben.
Hinzu kommen DigitalerChronist, ein YouTube-Kanal mit angeblich unkritischer Vorstellung von „Profitwallet“, bei dem fehlende BaFin-Zulassung und ausbleibende Antworten genannt werden, sowie European Refund Services, Berlin. Das Unternehmen tritt als Kanzlei auf, sei anhand von Verzeichnissen, Registern und Impressum aber nicht eindeutig verifizierbar; außerdem werden unplausible Angaben genannt.
Bei Kilian Rechtsanwälte, Jena, thematisiert die Liste dargestellte gerichtliche Kritik an bestimmten Vorgehensweisen und Empfehlungen in Anlegerfällen; die Betroffenen weisen die Vorwürfe zurück. Außerdem genannt werden Pavagenis S.L., Malaga, ein Eintrag im Werbeumfeld von „Profitwallet“, und profitwallet.art. Bei beiden geht es um unklare Erlaubnis- beziehungsweise Zulassungs- und Betreiberangaben sowie unbeantwortete Anfragen oder fehlende Reaktionen.
Von Beteiligungen bis zu dubiosen Handelsplattformen
Unter „Unternehmensbeteiligungen“ führt die Übersicht die 123 Invest Gruppe, Düsseldorf, die 123 Invest Holding GmbH, Düsseldorf, die 123 Invest GmbH, Düsseldorf und die 123 Invest Finanzgesellschaft GmbH III, Düsseldorf. Thematisiert werden jeweils der seit Jahren laufende Entwicklungsstand einer digitalen Handelsplattform beziehungsweise vergleichbare Hinweise zu Entwicklungsstand, Kapitalaufnahme über Anleihen, Mittelverwendung, fehlenden Abschlüssen und Interessenkonflikten.
Bei Arena Finance, Chicago, werden ein Angebot vorbörslicher Aktien, nicht passende Register- und Registrierungsangaben sowie ein Hinweis auf Identitätsmissbrauch genannt. Zur AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG, Potsdam finden sich Berichte über zugelassene Anklagen und den Ermittlungsstand; Verantwortliche weisen die Vorwürfe zurück. Bei der Cehatrol Technology eG, Berlin geht es um ein eröffnetes Insolvenzverfahren mit genanntem Insolvenzverwalter und Frist zur Forderungsanmeldung. Die Fyshr AG, Baar/Zug soll Aktien ohne erforderliche formale Unterlagen beziehungsweise Billigung angeboten haben; außerdem werden Verbindungen zu weiteren Kapitalaufnahmen im Umfeld genannt.
Bei dubiosen Internetportalen mit Tages- und Festzinsanlagen tauchen aif-investment.com und festgeld-kapitalanlagen.de auf. Beide werden dem Lead- und Zinsportal-Komplex zugerechnet: Kontaktdaten würden gesammelt, hohe Zinsen beworben, eine Genehmigung fehle und Anfragen blieben unbeantwortet. Zu beiden gibt es Hinweise auf die Weitergabe von Kontaktdaten; bei aif-investment.com beschreibt ein Fallbericht zudem das Verschwinden von Geld nach einer Investition, bei festgeld-kapitalanlagen.de wird ein geschilderter Schadensfall genannt.
bestesparen.de steht im Zusammenhang mit Festgeldangeboten über ein Zinsportal; thematisiert werden fehlende Erlaubnis sowie Auffälligkeiten bei Impressum und Firmenstruktur. Bitcoin Apex warb mit gefälschten Prominenten- und Medienberichten; genannt werden ein fehlendes oder unvollständiges Impressum und ausbleibende Antworten. gdm.world wirbt mit „passivem Einkommen“ und einer hohen, als sicher dargestellten Rendite; der Eintrag stellt das Verhältnis von Versprechen und Risiko heraus. Beim Crowdfarming-Modell greenpartners.biz mit Cannabis geht es um Ertragsannahmen, ein fehlendes Impressum und bestrittene Aussagen zu Partnern.
Die Kategorie „Dubiose Handelsplattformen“ umfasst unter anderem AI Insights. Ein lizenziertes Unternehmen bestreitet jede Verbindung; zugleich wird auf möglichen Identitätsmissbrauch und Werbung für KI-Trading mit Advertorial-Charakter hingewiesen. Bei AlpexRich, Frankfurt, seien behauptete Registrierung und deutscher Sitz nicht belegt, Anfragen bl
