Med Berlin, 20. Oktober 2026 – Deutschland diskutiert über Reformen, über die Finanzierung der Ukraine-Hilfe, über Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung. Mitten hinein platzte bei „Hart aber fair“ die schlichte, aber ziemlich folgenreiche Frage: Wozu braucht Deutschland eigentlich Beamte?

Die Sendung begann mit einer Dokumentation von Jessy Wellmer. Sie führte nach Chemnitz, Berlin, Wien und Schwerin – dorthin, wo Beamte arbeiten, verwalten, urteilen und mitunter über Lebenswege entscheiden. In der anschließenden Talkrunde saßen Volker Geyer, Bundesvorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, der verbeamtete Lehrer Nicolas Schmelzer, Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU), eine 79-jährige Beamtin und der 81-jährige frühere Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle.

Mehr als Pensionen und ein sicherer Arbeitsplatz

Rund 1,8 Millionen Beamte gibt es in Deutschland. Jährlich fließen 66 Milliarden Euro in Beamtenpensionen, so die im Beitrag genannten Zahlen. Beamte genießen besondere Rechte, gelten als weitgehend unkündbar, zahlen nicht in eine eigene Altersvorsorge ein und erhalten im Ruhestand höhere Leistungen als gesetzlich Versicherte. Auffällig fand der Artikel, dass in der Runde kein Unternehmer und kein Selbstständiger aus der Privatwirtschaft vertreten war.

Die Beamtenversorgung ist die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung für Beamt:innen, Richter:innen und Berufssoldat:innen. Zuständig sind die jeweiligen Dienstherren – also Bund, Länder, Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften. Grundlage sind Artikel 33 des Grundgesetzes, die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sowie das lebenslange Dienst- und Treueverhältnis.

Zum sogenannten Alimentationsprinzip gehört, dass der Staat Beamt:innen und ihre Angehörigen während und nach der Dienstzeit angemessen versorgt. Dazu zählen das Ruhegehalt bei Erreichen der Altersgrenze, ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit und Leistungen für Hinterbliebene. Bezahlt wird überwiegend aus den Haushalten der Gebietskörperschaften, also aus Steuermitteln. Eigene Beiträge zur Beamtenversorgung zahlen Beamt:innen nicht; dadurch ist die Brutto-Netto-Relation ihrer Gehälter günstiger als bei beitragspflichtigen Arbeitnehmer:innen.

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Die Versorgung liegt grundsätzlich bei Bund und Ländern, wobei die Länder auch für kommunale Beamt:innen zuständig sind. Das frühere Beamtenversorgungsgesetz bildet weiterhin den Rahmen für Bund, Länder, Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Er gilt auch für Beamt:innen in den privatisierten Bereichen von Post, Postbank, Telekom und Bahn.

Anfang 2022 gab es rund 1,8 Millionen Versorgungsempfänger:innen. Erfasst waren Bund, Länder, Gemeinden, Bahn, Post und der mittelbare öffentliche Dienst. 56,8 Prozent hatten zuvor bei den Ländern gearbeitet. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Länder für Polizei, Justiz, Schulen und Hochschulen zuständig sind. Seit 1990 verzeichneten sie den stärksten Anstieg – Bildungsexpansion und der Ausbau der Polizei brachten mehr Beamtenstellen und später entsprechend mehr Versorgungsempfänger:innen. Bei Bahn und Post ist die Zahl weiterhin groß, aber stark rückläufig; beim Bund und bei den Gemeinden sind Zahl und Anteil geringer.

Wie die Pension berechnet wird

Volker Geyer argumentierte in der Sendung, das Beamtensystem sei günstiger als das Rentensystem, weil Beamte und Staat keine Beiträge in eine Pensionskasse zahlten. Die Zahlen zur Finanzierung zeichnen allerdings ein schweres Bild: Nach dem Sozialbudget der Bundesregierung beliefen sich die Versorgungsleistungen 2022 auf 69,1 Milliarden Euro. Das waren 5,6 Prozent aller Sozialleistungen und 1,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das Statistische Bundesamt wies für 2021 Versorgungsausgaben von 60,7 Milliarden Euro aus. Der größte Teil belastete die Länderhaushalte, die Ausgaben waren zuvor kontinuierlich gestiegen.

Das System ist „bifunktional“: Das Ruhegehalt soll sowohl die gesetzliche Regelsicherung als auch eine betriebliche Zusatzversorgung abdecken. Deshalb liegt das Versorgungsniveau grundsätzlich über jenem der gesetzlichen Rentenversicherung. In der GRV können Betriebsrenten die Altersversorgung ergänzen, vorhanden sind sie aber nicht überall.

Entscheidend sind vor allem die ruhegehaltsfähige Dienstzeit und die letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Das letzte Gehalt muss grundsätzlich mindestens zwei Jahre vor der Pensionierung bezogen worden sein. Anders als in der GRV, die auf dem lebensdurchschnittlichen Einkommen beruht, zählt bei Beamtenversorgung das letzte Einkommen – bei typischen Karriereverläufen liegt es meist über dem Durchschnitt des gesamten Erwerbslebens. Eine Beitrags- oder Leistungsbemessungsgrenze gibt es nicht; auch hohe Einkommen werden vollständig berücksichtigt.

Pro Dienstjahr werden 1,794 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge angerechnet. Nach 40 Dienstjahren ist der Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht. Bei Teilzeit reduziert sich der jährliche Ruhegehaltssatz entsprechend dem Teilzeitfaktor. Die Pensionen werden an die Entwicklung der Beamtenbesoldung angepasst. Nach mindestens fünf Dienstjahren besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Mindestversorgung: entweder 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A4. In Nordrhein-Westfalen entsprach das 2023 für Ledige brutto etwa 1.900 Euro. Auch Hinterbliebene sind mindestabgesichert. Für Beamt:innen auf Zeit gilt die Mindestversorgung nicht zwingend; sie können nach dem Ausscheiden in der GRV nachversichert werden.

Durch die vollständig steuerpflichtigen Pensionen, private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie mögliche Kürzungen bei zusätzlichen Einkünften schrumpft der Abstand netto. Der Dienstherr zahlt im Ruhestand Beihilfen zu Kranken- und Pflegekosten, meist etwa 70 Prozent; für den Rest müssen Beamt:innen selbst eine private Versicherung abschließen. Erwerbseinkommen, GRV-Renten, Betriebsrenten oder Leistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen können die Pension mindern. Wer erst später verbeamtet wird, behält zuvor erworbene GRV-Anwartschaften, muss aber ebenfalls mit einer Kürzung der Pension rechnen, damit keine Überversorgung entsteht.

2022 lagen fast 80 Prozent der Versichertenrenten von Männern und rund 97 Prozent der Versichertenrenten von Frauen unter dem damaligen Mindestruhegehalt von gut 1.800 Euro brutto für Ledige. Der Vergleich ist allerdings nicht ganz glatt: Die GRV-Renten waren bereits um Sozialversicherungsbeiträge reduziert, die Pensionen als Bruttobeträge ausgewiesen. Durchschnittlich erhielten Männer 2022 etwa 3.300 Euro Brutto-Ruhegehalt, Frauen etwa 2.800 Euro. Die durchschnittlichen GRV-Renten lagen deutlich niedriger, auch bei langen Versicherungszeiten.

Ein Teil der Differenz hängt mit der Beschäftigtenstruktur zusammen. Beamt:innen verdienen im Schnitt mehr und arbeiten häufiger in höherwertigen Tätigkeiten. In den Gebietskörperschaften waren rund 86 Prozent der Versorgungsempfänger:innen im höheren oder gehobenen Dienst. Bei den ehemaligen Staatsbetrieben dominierten dagegen der einfache und mittlere Dienst. Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung ist für Beamt:innen nicht erforderlich, weil diese Funktion bereits in der Beamtenversorgung steckt.

Lehrer, Zuckersteuer und Extremismus

Nicolas Schmelzer lehnte eine Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrer ab. Stattdessen sollten alle Lehrer verbeamtet werden, damit allen die besseren Bedingungen offenstehen. Brüderle forderte dagegen eine deutliche Verringerung der Beamtenzahl und wandte sich gegen den Beamtenstatus für Lehrer. Schmelzer entgegnete, Lehrer würden ohne Beamtenstatus nicht kostenlos arbeiten.

Geyer bezeichnete die Tätigkeit von Lehrern als hoheitlich: Sie vergeben Noten und greifen damit in das Leben von Menschen ein. Als Beispiel für wachsenden Personalbedarf wurde die geplante Zuckersteuer genannt. Zunächst seien 800 neue Beamtenstellen vorgesehen gewesen, Geyer sprach von erwarteten 2.000 Stellen.

Das Berufsbeamtentum, sagte Geyer, schütze auch gegen Extremismus. Er verwies auf Entwicklungen in Sachsen-Anhalt. Schmelzer berichtete, ein AfD-Politiker habe ihm mit einem Gesetz gedroht, das eine Kündigung trotz Beamtenstatus ermöglichen solle. Poseck warnte ebenfalls vor einer akuten Bedrohung durch Extremisten und befürwortete ein stabiles Beamtentum.

Die pensionierte Regierungsdirektorin Elisabeth van der Wal erklärte, sie habe vor ihrer Verbeamtung als Angestellte genauso engagiert gearbeitet. Poseck hält die rechtliche Verpflichtung von Beamten dennoch für stärker