Berlin vor rot-grün-roter Koalition: 160.000 Wohnungen im Zentrum
Die Berliner SPD will Koalitionsverhandlungen mit der Linken und den Grünen aufnehmen. Der Landesvorstand stimmte dem Vorhaben digital mit 26 Ja- und 3 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen zu. Die Landesvorsitzenden Bettina König und Steffen Krach erklärten, zahlreiche SPD-Positionen seien bereits in die Sondierungen eingebracht worden. Diese Punkte sollten nun in den Koalitionsverhandlungen weiterverfolgt werden.
Ob es tatsächlich losgeht, hängt noch von den beiden anderen Parteien ab. Die Grünen wollten am Abend bei einem kleinen Parteitag über den Beginn von Koalitionsgesprächen entscheiden. Die Linke stimmt erst bei einem Parteitag am 31. Oktober ab – wegen der zweiwöchigen Berliner Herbstferien. Wenn alle drei Parteien zustimmen, könnten die Gespräche Anfang November beginnen.
Schwierige Mehrheitsverhältnisse
Bei der Berlin-Wahl am 20. September wurde die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Partei. Dahinter lagen die CDU mit 18,8 Prozent, die AfD mit 16,3 Prozent, die Grünen mit 14,3 Prozent und die SPD mit 12,1 Prozent. Für die Sozialdemokraten war das historisch schlechteste Ergebnis. Die bisherige CDU/SPD-Koalition verlor dadurch ihre Mehrheit.
Angestrebt wird nun eine rot-grün-rote Landesregierung. Sollte die Regierungsbildung gelingen, könnte Linken-Fraktionschefin Elif Eralp die erste Regierende Bürgermeisterin der Linken in Berlin werden. Das wäre politisch ein kräftiger Einschnitt – und angesichts der knappen Ausgangslage keineswegs ein Selbstläufer.
Linke, Grüne und SPD hatten sich nach teils schwierigen Verhandlungen auf ein Sondierungspapier geeinigt, das am Samstag vorgelegt wurde. Belastet wurden die Gespräche durch die Debatte über einen konsequenten Umgang mit Antisemitismus. Anlass waren mehrere Antisemitismusvorfälle in den Reihen der Linken.
Bei einer Regierungsbildung soll deshalb eine gemeinsame Antisemitismus-Erklärung in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Die Parteien bekennen sich darin zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zu einer Zwei-Staaten-Lösung mit Sicherheit für Israel und Selbstbestimmung für die Palästinenser. Wer gegen die vereinbarten Grundsätze verstößt, muss mit Sanktionen rechnen – bis hin zum Ausschluss aus der Fraktion.
Die SPD bezeichnete diese Vereinbarung sowie eine ähnliche Vereinbarung zur organisierten Kriminalität als Grundvoraussetzungen für die weitere Zusammenarbeit. Das klingt trocken, ist aber der Teil, an dem sich die künftige Koalition politisch schnell reiben könnte.
160.000 Wohnungen im Mittelpunkt
Bundesweit besonders umstritten ist das Vorhaben, rund 160.000 Wohnungen aus den Beständen von fünf Konzernen zu vergesellschaften. Die Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung wäre in Deutschland bislang einmalig. Durch größeren staatlichen Einfluss auf den Wohnungsmarkt soll der Anstieg der Mieten gebremst werden.
Mitte 2028 wollen die drei Parteien ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Es soll erst ein Jahr nach seiner Verabschiedung in Kraft treten und voraussichtlich vom Verfassungsgericht überprüft werden. Klagen der Wohnungswirtschaft werden erwartet.
Die Entschädigung für die Wohnungskonzerne soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Finanziert werden soll sie über Kredite, refinanziert durch Mieteinnahmen. Betroffen wären private Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften die Unternehmen behalten.
Am stärksten betroffen wäre Vonovia. Das Unternehmen besitzt nach eigenen Angaben rund 130.000 Wohnungen in Berlin. Vonovia hält die geplante Vergesellschaftung für verfassungswidrig und erwartet, dass sie einer gerichtlichen Prüfung nicht standhält. Zur Bekämpfung des Wohnungsmangels seien erhebliche private Investitionen nötig, erklärte das Unternehmen. Dafür brauche es Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Investitionsumfeld.
Auch Wirtschaftsverbände sowie Bundespolitiker von Union und SPD kritisierten die Pläne. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einer Gefahr für den Wirtschaftsstandort, die über Berlin hinausreiche. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) bezeichnete Vergesellschaftungen als eine besonders schlechte Maßnahme. Berlin würde Geld ausgeben, das es nicht habe, für Wohnungen, die bereits existierten, erklärte er.
Artikel 15 und die offene Bundesdebatte
Rechtsgrundlage des Vorhabens wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft. Das Gesetz muss Art und Umfang der Entschädigung regeln.
In der politischen Debatte wird häufig von „Enteignung“ gesprochen. Verfassungsrechtlich handelt es sich dabei allerdings um ein anderes Instrument. Gerade an dieser Unterscheidung dürfte sich noch manche Diskussion entzünden – und vermutlich auch manche juristische Fußnote.
Die Bundesregierung beschloss bereits im Juli, Vergesellschaftungen verhindern zu wollen. Einen Gesetzentwurf gibt es bislang nicht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums befinden sich die Verbotspläne noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Für Studierende und junge Beschäftigte in Berlin klingt das alles nicht nach einer fernen Verfassungsfrage: Wenn Wohnungen knapp sind und Mieten steigen, landet die Debatte ziemlich direkt auf dem Kontoauszug. Gleichzeitig stehen Milliarden, Kredite und ein jahrelanger Rechtsstreit im Raum. Von Bonn aus betrachtet wirkt die Berliner Regierungsbildung damit wie ein politisches Planspiel – bis die nächste Wohnungssuche beginnt.
